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Beschlussvorschlag:
1.Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Elliehausen Nr. 10 “Mühlenbreite“ Teilplan A wird zugestimmt.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
2.Ziele und Zwecke der Planung:
3.Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans stellt einen Teilbereich des Bebauungsplans Göttingen-Elliehausen Nr. 10 „Mühlenbreite“ dar, der sich am südöstlichen Ortsrand von Elliehausen befindet. Für den Gesamtbereich wurde am 28.11.2016 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Teilbereich A wird im Westen durch den Südring und im Norden durch die Straße Am Burggraben begrenzt. Die östliche Grenze wird durch die Straßenmitte des Gesundbrunnen und die Umgrenzungen einer ca. 0,5 ha große Freifläche auf der Ostseite des Gesundbrunnens gebildet. Die südliche Grenze des Planbereichs endet an den südlichen Flurstücksgrenzen der Grundstücke Südring 9 und 13. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von etwa 1,5 ha. Er umfasst Teile der angrenzenden Verkehrsflächen.
Der Geltungsbereich wird um eine extern gelegene ca. 2 ha große Fläche für Ausgleichsmaßnahmen erweitert. Die Ackerfläche befindet sich östlich von Elliehausen. Die Entfernung zum Plangebiet beträgt ca. 1000 m.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs im Maßstab 1:500. Begründung:
Planungsanlass: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat am 28.11.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen-Elliehausen Nr. 10 „Mühlenbreite“ mit dem Ziel beschlossen, eine Wohngebiet zu entwickeln und die planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgers zu schaffen. Dem Aufstellungsbeschluss gingen mehrere Gespräche und Prüfungen voraus, in denen die grundsätzliche Realisierbarkeit eines Nahversorgers in diesem Bereich geprüft wurde. In dem Gutachten zum Göttinger Einzelhandelskonzepts aus dem Jahr 2013, in dem die Versorgungssituation des Göttinger Stadtgebietes untersucht wurde, wird dargelegt, dass im gesamten westlichen Stadtgebiet, welches die Stadtteile Elliehausen, Esebeck, Knutbüren, Hetjershausen und Groß Ellershausen umfasst, kein nahversorgungsrelevantes Angebot vorhanden ist. Gemäß dem Einzelhandelskonzeptes der Stadt Göttingen handelt es sich bei diesen Bereichen um prioritäre Ansiedlungsräume für Nahversorgungsstandorte.
Ziele und Zwecke der Planung: Der Bebauungsplan für den Teilbereich A gliedert sich in zwei durch den Gesundbrunnen voneinander getrennte Teilbereiche. Während der westliche Bereich bereits Teil des Siedlungsgebietes von Elliehausen und mit Zweifamilienhäuser bebaut ist, handelt es sich bei dem östlichen Teil um eine unbebaute Fläche, die planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist. In diesem Bereich sind Baumaßnahmen bisher unzulässig, solange sie nicht unter den Privilegierungskatalog des § 35 BauGB fallen. In dem westlichen Teilbereich beurteilt sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Göttingen-Elliehausen Nr. 2 „Am Burggraben“ 1. Änderung. Dieser Bebauungsplan wird in dem entsprechenden Teilbereich durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan überplant und verliert somit an Gültigkeit. Der Bebauungsplan aus dem 60er Jahren setzt hier ein reines Wohngebiet fest, in dem ausschließlich Wohngebäude zulässig sind. Mit Blick auf die Lage und die geplanten Entwicklungen in Elliehausen im Bereich Mühlenbreite, soll das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. In dem allgemeinen Wohngebiet sollen künftig auch nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig sein. Die Fläche östlich des Gesundbrunnens wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel festgesetzt. Der Investor plant in Absprache mit dem künftigen Betreiber einen Markt mit einer Verkaufsfläche von 800 qm zu errichten. Der Bebauungsplan sieht Erweiterungsoptionen vor und lässt in dem Sondergebiet ein Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 1000 qm zuzüglich eines Backshops zu.
Dem Bebauungsplanentwurf liegt ein städtebauliches Konzept mit Aussagen zur künftigen Entwicklung der Freifläche zwischen dem Gesundbrunnen und der Autobahn A 7 zugrunde. Der Vorentwurf des städtebaulichen Konzepts ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. In der Konzeption wurde die Lage des Verbrauchermarkts unter Berücksichtigung des geplanten Erschließungsnetzes und der geplanten Wohnbebauung justiert und abschließend festgelegt. Für das sich daran anschließende Wohnquartier mit voraussichtlich 80 – 100 Wohneinheiten soll in den nächsten Jahren mit dem Bebauungsplan Göttingen-Elliehausen Nr. 10 „Mühlenbreite“ Teilplan B die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden.
Durch die Überplanung der vorhandenen Ackerfläche kommt es zu einem Eingriff in Natur und Landschaft. Im Rahmen des Umweltberichtes wurde eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Um den Verlust der Biotopstruktur zu 100 % auszugleichen, sind Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes erforderlich. Auf einem städtischen Grundstück in ca. 1000 m Entfernung sollen die Randbereiche der Ackerfläche durch einen Pflanzstreifen aufgewertet werden. Die Kompensationsmaßnahme ist im Landschaftsplan enthalten. Der Investor verpflichtet sich in einem städtebaulichen Vertrag die Kosten für die externen Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen.
Verfahren: Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Die 2016 eingeleitete Flächennutzungsplanänderung wird nicht weitergeführt, da der neue Flächennutzungsplan, in dem die Fläche bereits berücksichtigt worden war, im Mai 2017 beschlossen wurde. Der Flächennutzungsplan liegt gegenwärtig dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vor. Es ist davon auszugehen, dass der neue Flächennutzungsplan bei in Kraft treten des Bebauungsplans rechtsverbindlich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlagen:
* auf Grund des Umfanges der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem ALLRIS zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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