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Betreff: Ergänzung und Änderung der "Übertragung von Aufgaben des Verwaltungsausschusses auf die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister" (vgl. Anlage 1.1.2 der Hauptsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:01-Referat der Oberbürgermeisterin -01.6-Ratsangelegenheiten, Repräsentation und Internationales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Personal, Gleichstellung und Inklusion Vorberatung
19.06.2017 
6. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal,Gleichstellung und Inklusion ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 1.1.2 zur Hauptsatzung der Stadt Göttingen im Regelungsbereich der „Übertragung von Aufgaben auf die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister“ aufgeführten Zuständigkeiten werden - wie in der Anlage dargestellt - geändert.

 

Die Anlage 1.1.2 der Hauptsatzung der Stadt Göttingen ist bei zeitnaher Änderung derselben um diese Regelungen zu ergänzen.

Begründung:

 

Aufgrund der Änderung des Kommunalrechts, des Laufbahnrechts und der abgeschlossenen Tarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst (neu einzufügende S-Entgeltgruppen) sowie für den Pflegedienst (neu einzufügende P-Entgeltgruppen) muss der Anhang zur Hauptsatzung der Stadt Göttingen angepasst werden.

 

Die vorzunehmenden Änderungen sollen der zunehmenden Mobilität innerhalb des öffentlichen Dienstes und sich dadurch häufenden Personalentscheidungen Rechnung tragen und verwaltungsökonomischere Entscheidungswege schaffen. Ausgehend von der Annahme, dass ab der

 

  1. Besoldungsgruppe A 11,
  2. Entgeltgruppe 11 TVöD,
  3. Entgeltgruppe S 13 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst,
  4. Entgeltgruppe P 12 TVöD Pflege,

höherwertige Tätigkeiten wahrzunehmen sind bzw. die Leitungs- und Führungsebene beginnt, bleibt ab diesen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen die Entscheidungsbefugnis dem Verwaltungsausschuss vorbehalten, bis zu diesen Gruppen soll die Zuständigkeit beim Oberbürgermeister liegen.

 

Losgelöst von einer angestrebten Änderung und Aktualisierung der Hauptsatzung der Stadt Göttingen soll der Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Verminderung des Verwaltungsaufwands und Reduzierung der Aufgaben des Verwaltungsausschusses schon vorher gefasst werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

1 - Darstellung der Änderungen

2 - Lesefassung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1-01-6-0796-17-Übertragung von Aufgaben (70 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2-01-6-0796-17-Übertragung von Aufgaben (64 KB)      
 
 

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