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Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage 1.1.2 zur Hauptsatzung der Stadt Göttingen im Regelungsbereich der „Übertragung von Aufgaben auf die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister“ aufgeführten Zuständigkeiten werden - wie in der Anlage dargestellt - geändert.
Die Anlage 1.1.2 der Hauptsatzung der Stadt Göttingen ist bei zeitnaher Änderung derselben um diese Regelungen zu ergänzen. Begründung:
Aufgrund der Änderung des Kommunalrechts, des Laufbahnrechts und der abgeschlossenen Tarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst (neu einzufügende S-Entgeltgruppen) sowie für den Pflegedienst (neu einzufügende P-Entgeltgruppen) muss der Anhang zur Hauptsatzung der Stadt Göttingen angepasst werden.
Die vorzunehmenden Änderungen sollen der zunehmenden Mobilität innerhalb des öffentlichen Dienstes und sich dadurch häufenden Personalentscheidungen Rechnung tragen und verwaltungsökonomischere Entscheidungswege schaffen. Ausgehend von der Annahme, dass ab der
höherwertige Tätigkeiten wahrzunehmen sind bzw. die Leitungs- und Führungsebene beginnt, bleibt ab diesen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen die Entscheidungsbefugnis dem Verwaltungsausschuss vorbehalten, bis zu diesen Gruppen soll die Zuständigkeit beim Oberbürgermeister liegen.
Losgelöst von einer angestrebten Änderung und Aktualisierung der Hauptsatzung der Stadt Göttingen soll der Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Verminderung des Verwaltungsaufwands und Reduzierung der Aufgaben des Verwaltungsausschusses schon vorher gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlagen:
1 - Darstellung der Änderungen 2 - Lesefassung
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