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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Einer weiteren Beratung des Themas im Rat bedarf es nicht.
Begründung:
in der 34. Sitzung des Rates der Stadt Göttingen wurde beschlossen, dass die Stadt Göttingen zusammen mit der Tochtergesellschaft GöVB GmbH prüft, welche technische Ausrüstung nötig ist und welche Kosten entstehen, um in den Bussen der GöVB und an Haltestellen kostenfreies WLAN anzubieten.
Allgemeine Anmerkungen:
Alle freien WLAN-Netze sollten sowohl den WLAN-Namen (SSID), Verschlüsselung und Kennwort identisch haben. Nur so ist die Nutzung der freien WLAN-Netze komfortabel und eine ständige Ummeldung/Neuanmeldung unnötig. In Pforzheim ist das PF-WLAN bereits so umgesetzt worden. Die Art der Internetnutzung muss klar geregelt werden. So sollten alle Arten von Streaming (Video- und Audiostreaming) unterbunden werden. Nettbus hat bereits das Volumen pro Nutzer gedeckelt.
Untersuchungsergebnis WLAN in den Stadtbussen:
WLAN während der Fahrt des Fahrzeugs kann nur über mobile Datenverbindungen (Mobilfunk) umgesetzt werden. DSL und andere kabelgebundene Internetverbindungen sind nicht möglich. Für jedes Fahrzeug wird ein Router (ähnlich denen für den Heimgebrauch) benötigt, der im Inneren des Fahrzeugs ein WLAN-Netz aufspannt und in das Internet über einen oder mehrere Mobilfunkprovider (je nach Abdeckung und Volumen) weiterleitet. Der Router bietet auch gewisse Firewall-Funktionen, so dass z.B. ein direkter Datenaustausch (Datendiebstahl) der über WLAN angeschlossenen Geräte nicht möglich ist. Jedes Gerät, welches im Stadtbus verbaut wird, muss e-zertifiziert sein.
Um freies WLAN in den Stadtbussen der GöVB GmbH anbieten zu können müsste folgende Hardware in den Fahrzeugen installiert werden: - Router mit WLAN und Mobilfunkmodem (bevorzugt LTE) für 2 SIM-Karten (2. Karte ist optional, je nach Volumen und Abdeckung) - WLAN-Antennen im Fahrzeug (mindestens 2 Stück) - 1 Mobilfunkantenne auf dem Fahrzeug - Sonstiges (Kleinteile, Kabel, Sicherungen etc.) Um die Kosten für eine Projektumsetzung zu ermitteln hat die GöVB Angebote von zwei Firmen für die erforderliche Fahrzeugausstattung eingeholt (Anm.: Der im Antrag erwähnte Freifunk bietet keine Lösung für mobiles Internet in Fahrzeugen an. Die angefragten Anbieter haben technisch ausgereifte Lösungen bereits mehrfach in der Praxis umgesetzt). Je nach Auswahl des Anbieters fallen Investitionskosten in Höhe von ca. 1.500,- € bis 2.000,- € pro Fahrzeug an. Die jährlichen Betriebskosten (für SIM-Karte und Dienstleistungen des Anbieters) betragen ca. 1.000,- € pro Fahrzeug.
Untersuchungsergebnis WLAN an Haltestellen:
An Haltestellen wäre grundsätzlich auch eine Anbindung eines Routers an kabelgebundene Netze (DSL, Glasfaser, Kabel) denkbar. Möglich wären aber auch hier Verbindungen über Mobilfunknetze (siehe KOM). Freifunk kann bei Routern mit „Sichtverbindung“ ein sog. Meshnetz aufbauen. Dabei benötigt ein Router Internetzugang, die anderen Router in Sichtverbindung nutzen diesen Internetzugang mit. Der Router muss wasser- und vandalismussicher verbaut werden, allerdings darf er für Wartungszwecke nicht schwerzugänglich verbaut werden. Vor Projektumsetzung wären folgende Fragen zu klären: - Dürfen Router und Antennen an den Haltestellen montiert werden (Absprache mit Eigentümern erforderlich)? - Montageort klären - Regelung zur Abrechnung des Stromverbrauchs - Festlegung von Menge und Lage der Standorte - Internetzugänge mit kabelgebundenem Anschluss würden Tiefbaumaßnahmen zur Kabelverlegung erforderlich machen
Es gibt je nach Standort unterschiedlichste Umsetzungsmöglichkeiten, sodass hier eine Einzelfallbetrachtung erforderlich wäre. Dabei ist jeweils zu prüfen, ob kabelgebundene Internetanschlüsse möglich sind oder auch hier auf Mobilfunklösungen gesetzt werden muss. Leider hat kein einziger Anbieter ein übergreifendes Angebot über die unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten, so dass eine verlässliche Aussage zu den Kosten erst nach Begehung der angedachten Standorte getroffen werden könnte.
Freifunk bietet für das Aufspannen ihres WLAN-Netzes für unterschiedliche Routermodelle speziell angepasste Firmware-Versionen an. Es ist also nur mit wenigen ausgewählten Routermodellen möglich, sich am Freifunknetz in Göttingen zu beteiligen. An den Haltestellen müss(t)en outdoortaugliche Modelle eingesetzt werden, was eine zusätzliche Einschränkung bedeutet. Wie bereits oben beschrieben benötigt jeder Router Stromanschluss und entweder einen eigenen Internetzugang oder Sichtkontakt zu einem anderen Router mit Internetzugang. Unterschiedliche Standorte werden unterschiedliche Router/Antennen benötigen, daher wäre ein Mischbetrieb der angebotenen Router umzusetzen. Bei Haltestellen mit Internetzugang würden bei Projektumsetzung einmalige Kosten (Anschaffungskosten Accesspoint + Montage) in Höhe von ca. 315,- € pro Haltestelle zzgl. noch unbekannter Kosten für Internetanschluss und Tiefbau anfallen. Die jährlichen Betriebskosten (für Stromverbrauch, Serverunterstützung Freifunk, Internetflat) würden hier ca. 330,- € pro Haltestelle betragen. Beim Freifunk Göttingen wäre der Internetverkehr nicht gefiltert (auch z.B. Videostreaming wäre erlaubt). Ein zusätzliches VPN z.B. zur Nutzung der GöVB für Datenübertragungen wäre nicht möglich.
Die Anfrage bei einem weiteren Anbieter hat Bruttoinvestitionskosten in Höhe von ca. 270,- € je Haltestelle ergeben (für den jeweiligen Router). Hinzu kämen noch Kosten für Einbau und Kleinteile (Anschlussdraht, Stecker, Antennenverlängerung, …). Unter der Annahme, dass beispielweise (zunächst) 100 Haltestellen im Stadtgebiet ausgestattet werden, ergäbe sich ein einmaliges Investitionsvolumen in Höhe von ca. 270.000,- € zzgl. der Kosten für den erforderlichen Tiefbau und Stromanschluss.
Die monatlichen Betriebskosten (u.a. für SIM-Karte und Dienstleistungen) lägen bei knapp 80,- € zzgl. Stromverbrauch.
Resumé/Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Die Einrichtung von freiem WLAN in den Bussen der GöVB und an den städtischen Haltestellen ist vom Grundsatz her möglich. Die erforderlichen Randbedingungen und die mit der Umsetzung verbundenen Kosten wurden an dieser Stelle erläutert.
Aus Sicht der Verwaltung als ÖPNV-Aufgabenträger und der GöVB als betrautes Verkehrsunternehmen sollte von der Einrichtung von freiem WLAN an den Haltestellen aufgrund des geringen Nutzen-Kosten-Verhältnisses abgesehen werden. Für die Erreichung des verkehrspolitischen Ziels, mehr Fahrgäste (weg von der Nutzung des eigenen Pkw) für den städtischen ÖPNV zu gewinnen, ist diese Maßnahme nur in geringem Maße von Nutzen. Eher ist davon auszugehen, dass sich zukünftig an den Haltestellen vermehrt Personen aufhalten, die das freie WLAN-Angebot nutzen, aber gar kein Interesse haben, den ankommenden Bus zu nutzen.
Etwas anders sieht dies bei der Einrichtung von freiem WLAN in den Bussen aus. Auch dies ist aus Sicht der Verwaltung und GöVB zunächst keine Maßnahme, die ein Mehr an Fahrgästen verspricht (u.a. weil die Verweilzeit in den Bussen vergleichsweise kurz ist). Auf der anderen Seite stellt es jedoch für die Fahrgäste ein attraktives Serviceangebot dar, was das Verweilen im Bus deutlich angenehmer erscheinen lässt.
Zusammenfassend schlagen Verwaltung und GöVB die sukzessive technische Ausstattung der Stadtbusflotte mit freiem WLAN vor. Vorschlag wäre hier, die sukzessive WLAN-Ausstattung mit der Umrüstung der Stadtbusse auf Elektro- (und Hybrid) Fahrzeuge zu verknüpfen. Dies würde bedeuten, dass die jährlich neu zu beschaffenden (Elektro-) Fahrzeuge zukünftig standardmäßig mit der technischen Ausstattung von freiem WLAN versehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Im Zuge der geplanten Busneubeschaffungen der GöVB (Hybrid, Elektro) fallen für die WLAN-Bereitstellung in den Fahrzeugen in den nächsten Jahren (Mittelfristige Finanzplanung bis 2021) folgende finanziellen Aufwendungen an (nach derzeitiger Schätzung, bezugnehmend auf eine Angebotsabfrage): - 2018: Sechs Hybridbusse (Investitionskosten:9.000,-€; Betriebskosten: 6.000,- €) - 2019: Sechs Elektrobusse (Investitionskosten:9.000,-€; Betriebskosten: 6.000,- €) - 2020: Vier Elektrobusse (Investitionskosten: 6.000,-€; Betriebskosten: 4.000,- €) - 2021: Vier Elektrobusse: (Investitionskosten: 6.000,-€; Betriebskosten: 4.000,- €) Die Aufwendungen sind über den städtischen Defizitausgleich zu tragen.
Anlagen: - Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 14. Juli 2015
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