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Betreff: Städtebaulicher Vertrag "Nahversorgung Elliehausen/ Mühlenbreite"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
07.09.2017 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Ortsrat Elliehausen/Esebeck Anhörung
12.09.2017 
8.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages „Nahversorgung Elliehausen/ Mühlenbreite“ wird zugestimmt.

Begründung:

 

Der Ortsteil Elliehausen verfügt derzeit nicht über eine leistungsfähige fußläufige Nahversorgung; eine wohnortnahe (Grund-)Versorgung der Verbraucher ist dort nicht sichergestellt. Der Ortsteil Elliehausen wird im aktuellen Einzelhandelsgutachten der Stadt Göttingen explizit als Standort der Nahversorgung benannt; ausweislich der diesem Einzelhandelsgutachten beigefügten Kartengrundlage ist der gesamt Ortsteil Elliehausen gekennzeichnet als: „derzeit unterversorgter Bereich – prioritärer Ansiedlungsraum für Nahversorgungsstandorte“ (Kommunales Einzelhandelskonzept für die Stadt Göttingen gem. Ratsbeschluss v. 14.02.14).

 

Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines Einzelhandels-Marktes – ggfs. zzgl. eines Bäckers und/oder Metzgers; damit könnte damit der gutachterlich dargestellte Handlungsbedarf abgearbeitet und eine Sicherung der wohnortnahen (Grund-)Versorgung gewährleistet werden.

 

Die Stadt beabsichtigt, zur Umsetzung der vorbenannten städtebaulichen Zielvorstellung den Bebauungsplan Göttingen-Elliehausen Nr. 10, "Mühlenbereite", Teilplan A aufzustellen und den Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen entsprechend zu ändern.

 

Hierzu hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen in seiner Sitzung vom 28.11.2016 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Göttingen-Elliehausen Nr. 10, "Mühlenbreite" sowie für die sdiesbezügliche Änderung des – seinerzeitigen - Flächennutzungsplans (106. Änderung des Flächennutzungsplans 1975 der Stadt Göttingen) gefasst.

 

Der Städtebauliche Vertrag soll – in Verbindung mit vorb. Bebauungsplan - die Voraus­setzungen für eine verträgliche städtebauliche Entwicklung schaffen. Durch den Städte­baulichen Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, auf seine Kosten die erforderliche Infrastruktur zu ertüchtigen bzw. auszubauen und die Kosten für die erforderlichen Fach-Planungen zu tragen, soweit sie in unmittelbarem Bezug zum beschriebenen Vorhaben stehen. Daneben trifft der Vertrag Regelungen zur Gestaltung und zu den energetischen Standards des künftigen Baukörpers und limitiert ferner den Anteil zentrenrelevanter Nebensortimente.

 

Inhaltlich wird auch auf die parallel zu beratende Vorlage zum Entwurfsbeschluss des voprb. Bebauungsplanes verwiesen (DS FB61/1439/17).

Finanzielle Auswirkungen:

 

XNein

 

siehe Anlage

 

Unmittelbar keine – wesentlicher Vertragsbestandteil ist die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger.

Anlagen:

  • Vertragsentwurf nebst einem Teil der Vertragsanlagen
    (wg. des Umfangs der Anlagen wurden die beigefügten Unterlagen auf die zeichnerischen Darstellungen beschränkt)
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich SV Elliehausen Nahversorger (Version allris) (316 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Anl 1 (Bl1) neu 20-07-17 (589 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Anl 1 (Bl2) 17_05_08 Lebensmittelmark Elliehausen Ansichten m Werbung (1249 KB)      
 
 

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