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Betreff: "Verkehrsreduzierung im Akazienweg jetzt!" (Antrag der SPD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Grundstücke am 08.12.2016)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Vorberatung
28.02.2017 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Markierung von Tempo 30-Piktogrammen und der Herstellung einer Querungshilfe zur Verkehrsberuhigung wird zugestimmt.

Die Verkehrssituation wird weiter beobachtet und wenn sich durch die Maßnahmen keine deutliche Verbesserung einstellt, werden weitere Maßnahmen angedacht.

Stellungnahme der Verwaltung: 

 

Unter der Berücksichtigung des Antrags der SPD-Ratsfraktion zur Ausschusssitzung am 08.12.2016(SPD/198/16) wurden die Möglichkeiten von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Akazienweg aus verkehrsplanerischer und straßenverkehrsbehördlicher Sicht geprüft.

 

Der Maßnahmendiskussion vorangestellt sei die Feststellung, dass bereits verkehrsberuhigende Fahrbahneinengungen in Form von aufgestellten Blumenkübeln und das vesetzt angeordnete Parken vorhanden sind.

Als weitere zusätzliche Maßnahme ist die Herstellung einer Querungsstelle an der Wegeverbindung durch die Kleingartenanlage vorgesehen (vgl. Lageplan im Anhang). Zusätzlich ist die Anordnung von 30-Piktogrammen an den Einmündungen der Straßen „Am Marktgraben“ und „Am Mühlengraben“ erfolgt, die Piktogramme werden aufgebracht, sobald es die Witterung zulässt.

Die Verkehrssituation wird weiter beobachtet und wenn sich durch die Maßnahmen keine deutliche Verbesserung einstellt, werden weitere Maßnahmen angedacht.

 

Im Akazienweg gilt die allgemeine Vorfahrtregel „Rechts vor Links“ gem. § 8 Abs. 1 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese allgemein gültige Vorfahrtsregel durch zusätzliche Haltlinien unterstützend zu verdeutlichen sieht die StVO grundsätzlich nicht vor. Die Haltlinien sind keine eigenständigen Verkehrszeichen, sie können grundsätzlich nur in Verbindung mit Halt- oder Wartegeboten, die durch  Verkehrszeichen 206 (Stopp-Schild), durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken unterstützend oder ergänzend auf die Straße als Markierung aufgetragen werden. Bei der Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ ist dies nicht vorgesehen.

 

 

Ein Durchfahrtsverbot für LKW und Bus (Verkehrszeichen 253) könnte angeordnet werden. Dann besteht jedoch das Problem, dass keinerlei Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t die Straße mehr befahren dürfen. Das gilt dann auch für Müllfahrzeuge, Umzugswagen, sonstige Ver- und Entsorgungs-fahrzeuge, kurz um die anliegenden Grundstücke wären durch Fahrzeuge von mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht nicht anfahrbar.

Würde man das Durchfahrtsverbot einschränken und es ausdrücklich auf den Durchgangsverkehr begrenzen (Zusatzzeichen 1053-38) oder nur für Anlieger die Durchfahrt erlauben (Zusatzzeichen 1020-30), hätte man das Problem der Kontrolle und der Ahndung von Verstößen.

Da keine Erkenntnisse vorliegen, dass ohne Berücksichtigung des reinen Anliegerverkehrs Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht den Akazienweg als Ausweichroute nutzen, rät unter Hinweis auf § 45 Abs. 9 StVO die Straßen-verkehrsbehörde davon ab, eine Ausschilderung vorzunehmen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Mittel stehen unter der Investitionsnummer 6163005010, Umsetzung Verkehrsentwicklungsplan zur Verfügung.

 

Xsiehe Anlage

Anlagen:

 

Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 08.12.2016

Übersichtslageplan Verkehrsberuhigung Akazienweg

Lageplan Querungsstelle Akazienweg

Formblatt Finanzielle Auswirkungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich SPD-08-12-2016-Verkehrsberuhigung Akazienweg (2) (43 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich 01-A003-Akazienweg_Verkehrsberuhigung_Übersicht-2017-01-09 (639 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich 01-A003-Akazienweg_Verkehrsberuhigung_Lageplan-2017-02-01 (273 KB)      
Anlage 1 4 öffentlich Finanzielle Auswirkungen in Vorlagen_Akazienweg Verkehrsberuhigung (40 KB)      
 
 

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