zurück
 
 
Betreff: Änderungsverfahren für das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
- Durchführung der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Bezüglich:
FB67/0254/16
Federführend:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt Beteiligt:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung
    11-Verwaltungsstellen
   66-FB Tiefbau und Bauverwaltung
Beratungsfolge:
Ortsrat Roringen Vorberatung
24.11.2016 
1. - konstituierenden- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Roringen vertagt (zurückgestellt)   
19.01.2017 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Roringen zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Herberhausen Vorberatung
13.12.2016 
2. öffentliche Sitzung des Ortsrates Herberhausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Nikolausberg Vorberatung
19.01.2017 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Nikolausberg ungeändert beschlossen   
Ortsrat Roringen Vorberatung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Vorberatung
24.01.2017 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Geismar Vorberatung
26.01.2017 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Geismar zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Elliehausen/Esebeck Vorberatung
14.02.2017 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck ungeändert beschlossen   
Ortsrat Grone Vorberatung
16.02.2017 
3.öffentliche Sitzung des Ortsrates Grone ungeändert beschlossen   
Ortsrat Weende/Deppoldshausen Vorberatung
16.02.2017 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Weende/Deppoldshausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Holtensen Vorberatung
21.02.2017 
2.öffentliche Sitzung des Ortsrates Holtensen abgelehnt   
Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren Vorberatung
02.03.2017 
4.öffentliche Sitzung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Anregungen und Bedenken werden entsprechend den Entscheidungsvorschlägen der Anlagen (Tabelle Beteiligung Träger öffentl. Belange/anerkannte Umweltverbände/Anhörung Ortsräte und Tabelle zur Öffentlichen Auslegung) zu dieser Vorlage beschieden.

Die aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geänderte Landschaftsschutzgebietskarte und der geänderte Verordnungstext zur Verordnung zur  Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ in der Stadt Göttingen als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Göttingen  werden beschlossen.

 

Im Rahmen des Verfahrens beteiligt worden sind die Ortsräte als betroffene Gemeinden, die Träger öffentlicher Belange nach § 14 NAGBNatSchG und die anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 (2) Nr. 1 BNatschG  i. V. § 38 (1) NAGBNatSchG sowie jedermann mit öffentlicher Auslegung nach § 14 (2) NAGBNatSchG.

 

Begründung:

 

Die Stadt Göttingen beabsichtigt die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ für die Stadt Göttingen vom 14. Februar 2000 mit dem Ziel, Teilflächen aus dem Geltungsbereich der Verordnung zu entlassen. Gleichzeitig sollen auch Flächen in den Geltungsbereich der Verordnung übernommen werden.

 

Die Änderungen erfolgen in der Plandarstellung und im Verordnungstext. Sie sind notwendig geworden durch umfangreiche Ausweisungen von Siedlungs- und Gewerbeerweiterungsflächen im neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen, die sich derzeit innerhalb des  Landschaftsschutzgebiets befinden. Ohne vorige Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet kann der Flächennutzungsplan keine Rechtskraft erlangen.

 

Die Flächen wurden im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan in Form von „Flächensteckbriefen“ einzeln geprüft und bewertet.

 

Parallel zur Kenntnissetzung der Ortsräte zwischen Mai und Juli 2016 wurde die Beteiligung von anerkannten Naturschutzvereinigungen nach  Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt und die Naturschutzbeauftragte der Stadt Göttingen angehört.

 

Zwei Naturschutzverbände und die Naturschutzbeauftragte haben umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, welche in der Abwägung zum Verfahren berücksichtigt werden.

29 Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken gegen die geplanten Änderungen; die ergangenen  Hinweise hatten überwiegend informellen Charakter.

 

Im Rahmen der Anhörung äußerten acht Ortsräte zustimmende Kenntnisnahme, teilweise auch mit Anregungen für zusätzlich oder andere Flächenzuschnitte.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 25.08. 2016 bis zum 26.09.2016 wurden ebenfalls Einwendungen vorgebracht. Alle eingegangenen Stellungnahmen sowohl aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzvereinigungen und der Ortsräte als auch der öffentlichen Auslegung  wurden geprüft und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. Sie sind in Anlage beigefügt.

 

Die Einwendungen betreffen insbesondere:

  • Die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch die Siedlungsentwicklungen in den aus dem Landschaftsschutz zu entlassenden Bereichen, z. B. die Flächen „Oberer Habichtsweg-Nord“, Holtenser Berg“, „Am Bismarckstein“ (Baulandmanagementfläche) , „Zum Kartoffelstein“ ,“ Luttertal-Nord“ ; „Zimmermannstrasse“, „Roringen-Nord“, „Dragoneranger“.
  • Eine notwendige Entlassung eines Teilbereiches im Siedlungsgebiet „An der Springmühle“ (redaktionelle Änderung)
  • Eine notwendige Änderung der Abgrenzung des Teilbereiches „Dragoneranger“ durch Einbeziehung der bestehenden Straßenverkehrsfläche in das geplante GE-Baugebiet „Dragoneranger“
  • Die Beeinträchtigung der Bebaubarkeit von Flächen, die im Landschaftsschutzgebiet verbleiben sollen (z. B. „Kartoffelstein-Süd“, „Oberer Habichtsweg“)
  • Eine Herausnahme der Fläche des ehem. Schlachthofes (redaktionelle Änderung)

 

Aus der Prüfung aller  Stellungnahmen sowie den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen ergeben sich einzelne Änderungen der Darstellungen des Flächennutzungsplanes und damit auch der zu entlassenden Teilbereiche des Landschaftsschutzgebietes.

Die Änderungen sind als redaktionelle Überarbeitungen anzusehen und bedürfen keiner erneuten Beteiligung bzw. öffentlicher Auslegung.

Finanzielle Auswirkungen:

 

XNein

Die hier in Rede stehende Beschlussfassung hat unmittelbar keine finanziellen

Auswirkungen.

 

siehe Anlage

 

Anlagen:

 

  • Beteiligungsverfahren zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ für die Stadt Göttingen vom 14.02.2000 – Überblick zum Verfahren und Ablauf des Beteiligungsverfahrens
  • Eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Ortsräte sowie Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen (Beteiligung vom 30.05.2016 bis 11.07.2016)
  • Geänderter Verordnungstext
  • Karten mit den geänderten Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes

 

Gutachten, Steckbriefe und sonstige Unterlagen werden aufgrund des Umfangs nicht mitgeschickt. Sie können aber über die Dokumentensammlung auf der homepage http://www.goettingen.de/fnp eingesehen und heruntergeladen werden.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 22 1 öffentlich Beteiligungsverfahren_LSG-Änderungsverfahren Überblick (56 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Beteiligung TÖB + abschl Abwägung 30.05.-11.07.2016 (218 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Beteiligung TÖB_abschl Abwägung 2508-26092016 (179 KB)      
Anlage 5 4 öffentlich Text Verordnung zur Änderung der Verordnung LSG (18 KB)      
Anlage 1 5 öffentlich Anlage 2 LSG Verfahren_Verordnungskarte_M 1_15000_Stand 161111 (5521 KB)      
Anlage 16 6 öffentlich Anlage 3.13 G 09 Dragoneranger (7855 KB)      
Anlage 13 7 öffentlich Anlage 3.10 _14.6 Elliehausen Süd-Elliehausen (10411 KB)      
Anlage 18 8 öffentlich Anlage 3.17_ehemalige Schießanlage - Göttinger Stadtwald (11876 KB)      
Anlage 20 9 öffentlich Anlage 3.19_An der Springmühle (7531 KB)      
Anlage 12 10 öffentlich Anlage 3.9_12.3 Wakenbreite-Hetjershausen (7474 KB)      
Anlage 15 11 öffentlich Anlage 3.12_18.3 Roringen Nord - Roringen (6634 KB)      
Anlage 11 12 öffentlich Anlage 3.8__Südl. Hetjershausen Ost-Hetjershausen und 12.2.2 Südl. Hetjershausen West-Hetjershausen (7048 KB)      
Anlage 17 13 öffentlich Anlage 3.14_Hofstelle und Reiterhof Hetjershausen (5968 KB)      
Anlage 23 14 öffentlich Anlage 3.15_Reitanlage am Kehr - Göttinger Stadtwald (10671 KB)      
Anlage 24 15 öffentlich Anlage 3.16_Elsternbreite - Geismar (900 KB)      
Anlage 10 16 öffentlich Anlage 3.7 _10.7.2 Luttertal Nord - Herberhausen (9686 KB)      
Anlage 21 17 öffentlich Anlage 4 Tabellarische Gebietsübersicht_161111 (85 KB)      
Anlage 19 18 öffentlich Anlage 3.18_ehemaliger Schlachthof (4022 KB)      
Anlage 9 19 öffentlich Anlage 3.5 Südl. Feldmark West 1-Geismar und 8.7.4 Südl. Feldmark Südwest Geismar (8908 KB)      
Anlage 8 20 öffentlich Anlage 3.4_7.3.2 Feldbornweg Süd - Nikolausberg (6936 KB)      
Anlage 14 21 öffentlich Anlage 3.11_16.7.1.1 Holtenser Berg 1-Holtensen und 16.7.12 Holtenser Berg 2-Holtensen (9941 KB)      
Anlage 7 22 öffentlich Anlage 3.3_7.5 Auf der Lieth - Nikolausberg (6415 KB)      
Anlage 6 23 öffentlich Anlage 3.2_6.3 Zimmermannstraße - Weende (8460 KB)      
Anlage 4 24 öffentlich Anlage 3.1_ 2.9.2 Am Bismarckstein West - Oststadt (4070 KB)      
Stammbaum:
FB67/0254/16   Änderungsverfahren für das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Durchführung der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes   67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
FB67/0254/16-1   Änderungsverfahren für das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Durchführung der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes   67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
FB67/0254/16-1-1   Änderungsverfahren für das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes   67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
 
 

zurück