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Beschlussvorschlag:
Die Anregungen und Bedenken werden entsprechend den Entscheidungsvorschlägen der Anlagen (Tabelle Beteiligung Träger öffentl. Belange/anerkannte Umweltverbände/Anhörung Ortsräte und Tabelle zur Öffentlichen Auslegung) zu dieser Vorlage beschieden. Die aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geänderte Landschaftsschutzgebietskarte und der geänderte Verordnungstext zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ in der Stadt Göttingen als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Göttingen werden beschlossen.
Im Rahmen des Verfahrens beteiligt worden sind die Ortsräte als betroffene Gemeinden, die Träger öffentlicher Belange nach § 14 NAGBNatSchG und die anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 (2) Nr. 1 BNatschG i. V. § 38 (1) NAGBNatSchG sowie jedermann mit öffentlicher Auslegung nach § 14 (2) NAGBNatSchG.
Begründung:
Die Stadt Göttingen beabsichtigt die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ für die Stadt Göttingen vom 14. Februar 2000 mit dem Ziel, Teilflächen aus dem Geltungsbereich der Verordnung zu entlassen. Gleichzeitig sollen auch Flächen in den Geltungsbereich der Verordnung übernommen werden.
Die Änderungen erfolgen in der Plandarstellung und im Verordnungstext. Sie sind notwendig geworden durch umfangreiche Ausweisungen von Siedlungs- und Gewerbeerweiterungsflächen im neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen, die sich derzeit innerhalb des Landschaftsschutzgebiets befinden. Ohne vorige Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet kann der Flächennutzungsplan keine Rechtskraft erlangen.
Die Flächen wurden im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan in Form von „Flächensteckbriefen“ einzeln geprüft und bewertet.
Parallel zur Kenntnissetzung der Ortsräte zwischen Mai und Juli 2016 wurde die Beteiligung von anerkannten Naturschutzvereinigungen nach Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt und die Naturschutzbeauftragte der Stadt Göttingen angehört.
Zwei Naturschutzverbände und die Naturschutzbeauftragte haben umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, welche in der Abwägung zum Verfahren berücksichtigt werden. 29 Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken gegen die geplanten Änderungen; die ergangenen Hinweise hatten überwiegend informellen Charakter.
Im Rahmen der Anhörung äußerten acht Ortsräte zustimmende Kenntnisnahme, teilweise auch mit Anregungen für zusätzlich oder andere Flächenzuschnitte.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 25.08. 2016 bis zum 26.09.2016 wurden ebenfalls Einwendungen vorgebracht. Alle eingegangenen Stellungnahmen sowohl aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzvereinigungen und der Ortsräte als auch der öffentlichen Auslegung wurden geprüft und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. Sie sind in Anlage beigefügt.
Die Einwendungen betreffen insbesondere:
Aus der Prüfung aller Stellungnahmen sowie den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen ergeben sich einzelne Änderungen der Darstellungen des Flächennutzungsplanes und damit auch der zu entlassenden Teilbereiche des Landschaftsschutzgebietes. Die Änderungen sind als redaktionelle Überarbeitungen anzusehen und bedürfen keiner erneuten Beteiligung bzw. öffentlicher Auslegung. Finanzielle Auswirkungen:
XNein Die hier in Rede stehende Beschlussfassung hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen.
siehe Anlage
Anlagen:
Gutachten, Steckbriefe und sonstige Unterlagen werden aufgrund des Umfangs nicht mitgeschickt. Sie können aber über die Dokumentensammlung auf der homepage http://www.goettingen.de/fnp eingesehen und heruntergeladen werden.
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