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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Landschaftsplans wird beschlossen.
Die Ortsräte werden über die Vorlage in Kenntnis gesetzt. Begründung:
Parallel zur FNP-Neuaufstellung wurde erstmalig ein Landschaftsplan für das Göttinger Stadtgebiet erarbeitet. Zwischen Mai und Juni 2016 wurde der Entwurf des Landschaftsplanes den Ortsräten vorgestellt. Im selben Zeitraum erfolgte die Beteiligung von anerkannten Naturschutzvereinigungen nach Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz und der Träger öffentlicher Belange; die Naturschutzbeauftragte der Stadt Göttingen wurde angehört. Vom 25.08.2016 bis zum 26.09.2016 wurde der Entwurf (Teil C) zusammen mit dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (Teil B) öffentlich ausgelegt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken verursachten keine erheblichen Änderungen. Bisherig erfolgte Verfahrensschritte müssen nicht wiederholt werden. Die Stellungnahmen für den Landschaftsplan – Entwurf Teil C werden eingearbeitet. Für die von der Landwirtschaft eingebrachten Bedenken werden im Text zusätzliche Erläuterungen eingefügt. Die Stellungnahmen für den Landschaftsplan – Entwurf Teil C werden eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
XNein Die hier in Rede stehende Beschlussfassung hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen.
siehe Anlage
Anlagen:
TÖB-Beteiligung zum FNP und LP (30.05. – 30.06.2016) sowie Ergebnis der Ortsrats-Anhörung Öffentliche Auslegung (25.08.-26.09.2016)
Gutachten, Steckbriefe und sonstige Unterlagen werden aufgrund des Umfangs nicht mitversandt. Sie können aber über die Dokumentensammlung auf der Homepage http://www.goettingen.de/fnp eingesehen und heruntergeladen werden.
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