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Beschlussvorschlag:
Begründung: Zu 1.: Nach einer Überprüfung der Betriebskosten wurde der Kinderladen Klosterpark e. V. in 2014 von Trägergruppe 5 (TG 5) in TG 3b heruntergestuft. Der freie Träger hat in 2015 ein fünfstelliges defizitäres Jahresergebnis erwirtschaftet und daraufhin bereits im Frühjahr 2016 signalisiert, dass das Budget 2016 nicht ausreichen wird. Aus diesem Anlass wurde gem. § 5.4. des Leistungs- und Budgetvertrages vom 21.10.2014 eine Betriebskostenprüfung durchgeführt. Die Überprüfung hat ergeben, dass der freie Träger in 2016 von der TG 3b in TG 5 hochgestuft werden muss, damit der Betrieb der Kindertagesstätte aufrechterhalten werden kann. Zu 2.: Die Neufassung der Zuwendungsrichtlinie beinhaltet eine Ausweitung der Trägergruppeneinstufung in eine von sieben (statt bislang fünf) möglichen Trägergruppen. Das Ergebnis der Betriebskostenprüfung und der darauf erfolgten Hochrechnung des Budget für das Jahr 2017 ergab die notwendige Einstufung in TG 6. Für die Hochrechnung wurde der benötigte BKZ des Jahres 2016 um den vertraglich festgelegten strukturellen Ausgleich sowie die Tariferhöhung 2017 von 2,35 % (Ergebnis Tarifrunde 03/2016) erhöht. Somit ist mit dem Kinderladen Klosterpark e. V. ab dem 01.01.2017 ein neuer Leistungs- und Budgetvertrag mit der TG 6 abzuschließen. Zu 3.: Das „Kinderbewegungshaus“ ist seit 2005 eine betriebsnahe Kita mit Belegplätzen für die Georg-August-Universität Göttingen und die Universitätsmedizin Göttingen. Ab dem 01.10.2016 wurde eine Integrationskrippengruppe (dreivierteltags) in eine Regelkrippengruppe (ganztags) umgewandelt. In dieser Regelkrippengruppe findet die Einzelintegration eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf statt. Durch die Förderung als RegeIkrippengruppe mit einer Einzelintegration sowie der Ausweitung der Betreuungszeit wird eine neue Kalkulation und ein neuer Zuwendungsvertrag ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 erforderlich. Zu 4.: Der CVJM Göttingen e. V. (CVJM) hat im Kindergartenjahr 2015/2016 eine integrative Krippengruppe betrieben. Die Bezuschussung dieser Betreuungsform erfolgte bis 31.07.2016 über einen Zuwendungsbescheid (Fehlbedarfsfinanzierung). Der Verein ging bis August 2016 davon aus, dass im Kindergartenjahr 2016/2017 auch mindestens zwei integrative Kinder zu betreuen seien und somit die Bezuschussung weiter durch einen Zuwendungsbescheid erfolgen würde. Am 12.09.2016 erhielt der Träger eine neue Betriebserlaubnis (BE) für eine Krippengruppe mit Einzelintegration ab 01.08.2016. Grundsätzlich erfolgt die Bezuschussung einer Krippengruppe nicht durch einen Zuwendungsbescheid sondern über einen Leistungs- und Budgetvertrag, der eine Einstufung in eine von fünf Trägergruppen (TG) beinhaltet. Um den CVJM in eine der fünf TG einstufen zu können, wurde eine Vergleichsrechnung durchgeführt, die den möglichen Betriebskostenzuschuss (BKZ) für den CVJM in allen fünf TG darstellt. Die Vergleichsrechnung hat ergeben, dass der CVJM in 2016 in TG 5 einzustufen ist. Zu 5.: Gem. Beschluss des Rates der Stadt Göttingen vom 19.08.2016 sollen auf Grundlage der Neufassung der „Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung an freie Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen“ (Zuwendungsrichtlinie) mit allen freien Trägern ab dem 01.01.2017 neue Leistungs- und Budgetverträge geschlossen werden. Um den CVJM in eine von sieben TG einstufen zu können, wurde eine Vergleichsrechnung durchgeführt, die den möglichen BKZ in allen TG darstellt. Die Vergleichsrechnung hat ergeben, dass der CVJM ab dem 01.01.2017 die vorläufige TG sieben benötigt. Zu 6.: Die ehemalige Kinderkrippe „Villa am Campus“ des Studentenwerks Göttingen in der Goßlerstraße 15 war modernisierungsbedürftig. Das Studentenwerk hatte deswegen im Jahr 2015 ein alternatives Gebäude im Kreuzbergring 48 für die Nutzung als Kindertageseinrichtung hergerichtet und in Betrieb genommen.
Da der Bedarf an Krippenplätzen aber weiterhin unvermindert hoch ist, entschied das Studentenwerk Göttingen, das Gebäude Goßlerstraße 15 wieder für eine Nutzung als Kinderkrippe herzurichten. Seit dem 01.10.2016 werden 30 Ganztagsbetreuungsplätze auf zwei Krippengruppen aufgeteilt. Zur Finanzierung dieser Einrichtung ist ein entsprechender Betriebskostenzuschuss zu gewähren. Daher ist der bestehende Leistungs- und Budgetvertrag um die neue Einrichtung Goßlerstraße 15 zu ergänzen. Finanzielle Auswirkungen:
Zu 1.: Einstufung Kinderladen Klosterpark e. V. ab 01.01.2016:
Die Mehrausgaben können durch Minderausgaben an anderer Stelle im Budget „Kita freier Träger“ aufgefangen werden. Zu 2.: Einstufung Kinderladen Klosterpark e. V. ab 01.01.2017 bei Vollbelegung:
Die Mehrkosten von rd. 19.500 € sind in den Planungsjahren 2017 und 2018 enthalten.
Entsprechend der eingereichten Vorschaukalkulation benötigt der Träger folgenden städtischen Zuschuss:
Davon entfallen auf die Haushaltsjahre: 201695.000 € 2017132.965 € Der erhöhte Zuschuss ist größtenteils auf die schrittweise erfolgende Anpassung der Gehälter zurückzuführen. Um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken und das notwendige Personal weiterhin vorhalten zu können, ist die Anpassung der bislang gezahlten Gehälter zwingend notwendig. Der ASC hat bislang das pädagogische Personal unter dem Tarif nach dem TVöD SuE entlohnt. Zudem wirken sich die Ausdehnung der Öffnungszeiten und die Umwandlung der Betreuungsform von einer Integrationskrippengruppe (dreivierteltags) in eine Regelkrippengruppe (ganztags) auf den Betriebskostenzuschuss (BKZ) aus. Die Gehaltsanpassung sowie die Ausdehnung der Öffnungszeit und der Änderung der Betreuungsform führt zu deutlich höheren Personalkosten.
Ferner führen vertragsbedingte Anpassungen zwischen dem ASC und der Uniklinik zu geringeren Einnahmen für die Belegplätze für Kinder von Klinikmitarbeiterinnen und Wäre der BKZ aus dem Jahr 2015/2016 vertragsgemäß lediglich um die Tariferhöhung sowie den strukturellen Ausgleich fortgeschrieben worden, läge der BKZ bei rd. 194.000 €. Durch die o. g. notwendigen Anpassungen, fällt der BKZ mit rd. 228.000 € ca. 34.000 € höher aus. Um die Mehrkosten von rd. 34.000 € zu decken, wird die Rückstellung für Personalkosten aufgelöst. Für die folgenden Haushaltsjahre wurden finanzielle Mittel eingeplant. Zu 4.: Im Haushaltsjahr 2016 erhält der CVJM über den Leistungs- und Budgetvertrag anteilig für 5 Monate einen BKZ in Höhe von 23.670,43 €. Da die Bezuschussung der vormals integrativen Krippengruppe bereits in dem Haushalt 2016 veranschlagt ist, fallen keine Mehrkosten an. Zu 5.: Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen, da der Betriebskostenzuschuss für den CVJM bereits im Haushalt 2016 veranschlagt war und bereits für 2017 berücksichtigt wurde. Zu 6.: Im Haushaltsplan 2016 wurden insgesamt 63.000 € für die neue Einrichtung berücksichtigt, da diese ursprünglich zum 01.08.2016 eröffnen sollte. Da die Einrichtung erst zum 01.10.2016 mit der Betreuung beginnen konnte und die beiden Krippengruppen noch nicht voll belegt sind, werden von den geplanten Haushaltsmittel nur ca. 15.500 € benötigt. Für die folgenden Haushaltsjahre wurden finanzielle Mittel eingeplant.
Nein
Xsiehe Anlage
Anlagen:
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