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Betreff: Bebauungsplan Göttingen Nr.7, 3. Änderung "Nonnenstieg Nordwest"
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
08.12.2016 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem.  §2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 7, 3. Änderung „Nonnenstieg Nordwest“, gefasst.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gem. §13a BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 7, 3. Änderung „Nonnenstieg Nordwest“, das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten.

 

  1. Als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans soll das Ergebnis eines konkurrierenden städtebaulichen Entwurfsverfahrens dienen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Planungsrecht für Geschosswohnungsbau
  • Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) unter Einbeziehung von Teilen des bisherigen Straßenverlaufs
  • Festsetzung GFZ und GRZ, Geschossigkeit, Stellplatzschlüssel
  • Neuordnung der Grünflächen und des Spiel- und Bolzplatzes

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 3. Änderung liegt zwischen den Straßen Nikolausberger Weg, Ludwig-Beck-Straße und Am Kreuze. Er umfasst die Flurstücke 106, 104, 103, 94, 102/5, 102/4, 127, 128/1 sowie Teile der Flurstücke 128/2,130 und 131. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs im Maßstab 1:1000.

Begründung:  

 

Planungsanlass:

Bislang sind die Flurstücke 103 und 102/5 im Nikolausberger Weg mit drei zweigeschossigen Häusern (Nikolausberger Weg 140-144) mit jeweils 4 Wohnungen bebaut. Diese Häuser sind aufgrund ihres baulichen Zustands nicht mehr erhaltenswert. Mit den derzeitigen Bewohnern der Häuser Nikolausberger Weg 140- 144 werden bereits Gespräche über ihre Umsetzung und Versorgung mit Ersatzwohnungen geführt. Einzelne Haushalte sind bereits ausgezogen bzw. wurden von der Wohnungsgenossenschaft mit neuen Wohnungen versorgt.

 

Die Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen möchte in diesem Bereich im Sinne der Innenverdichtung ein neues Wohnquartier mit ca. 100 Wohneinheiten unterschiedlicher Wohnungsgrößen entwickeln. Es ist angedacht, dafür auch die Flurstücke 106, 94 (bislang Garagenhof), Eigentum der WG, sowie 104 (Spiel- und Bolzplatz) und Teile der Flurstücke 127, 128/1, 128/2 und 130 und 131 (Straßen und Wege), Eigentum der Stadt, zu nutzen.

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Der geplante Geschosswohnungsbau soll, angepasst an die Bestandsbebauung im nördlichen Planbereich, als Bebauung mit bis zu 5 Vollgeschossen entwickelt werden. Die Höhe und Geschossigkeit der Gebäude soll im südlichen Planbereich abnehmen, um einen Übergang zu der angrenzenden niedrigeren Einfamilienhaus-Bebauung zu schaffen. Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens sollen die bisherigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung überprüft und angepasst werden, auch im Hinblick auf die festgesetzten Baugrenzen und die Geschossflächenzahl.

 

Die Erschließung soll über den Nikolausberger Weg erfolgen. Es ist vorgesehen, die notwendigen Stellplätze für die Wohnbebauung zum Teil in einer Tiefgarage unterzubringen. Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen auch bauliche Anforderungen an ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept berücksichtigt werden.

 

Das neue Wohnquartier soll an das bestehende sekundäre Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer angebunden werden. Die Wegeverbindungen durch das Quartier bleiben für die Anwohner im Umfeld erhalten.

 

Im Verfahren muss geprüft werden, ob es möglich ist den Spiel- und Bolzplatz an anderer Stelle bzw. in der näheren Umgebung gleichwertig zu ersetzen oder ob der vorhandene Spiel- und Bolzplatz an gleicher Stelle verbleiben muss.

Die Wohnungsgenossenschaft plant, die durch das neue Quartier beanspruchten städtischen Flächen zu erwerben.

 

Verfahren:

Das Aufstellungsverfahren soll gemäß §13a Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt werden. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine planungsrechtliche Änderung im beplanten Innenbereich des bebauten Siedlungsgebiets. Dieser wird, auch unter Mitbetrachtung etwaiger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhänge mit benachbarten Bebauungsplänen weniger als 20.000 m² Grundfläche festsetzen. Weiterhin wird der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder die die Erhaltungsziele und den Schutzzweck von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigen (§13a Abs.2 i.V.m. § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB), begründen.

 

Damit werden alle Anforderungen, die an die Zulässigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß des Verfahrens nach §13a BauGB gestellt werden, erfüllt.

 

Als Grundlage für das Aufstellungsverfahren der Bebauungsplanänderung soll das Ergebnis eines konkurrierenden städtebaulichen Entwurfsverfahrens dienen, das die Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen auslobt.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss sollen zur Vorbereitung des städtebaulichen Entwurfsverfahrens die notwendigen Gutachten zur Ermittlung von schützenswerter Flora und Fauna im Geltungsbereich erstellt werden. Die Eckpunkte der Auslobung sowie die Besetzung der Jury werden dann mit der Stadt Göttingen abgestimmt.

 

Bei einem Anhörungs- und Informationstermin für die Bürger sollen interessierte Bürger die Möglichkeit bekommen, sich an dem Auslobungsverfahren zu beteiligen. Nach Durchführung des Entwurfsverfahrens werden die städtebaulichen Entwürfe öffentlich vorgestellt. Die Stadt Göttingen und die Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen entscheiden danach unter Berücksichtigung der Rückmeldung der Bürgerbeteiligung, welcher städtebauliche Entwurf als Grundlage der Bebauungsplanänderung dienen soll. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens wird durch ein Büro begleitet.

 

Umweltbelange:

Mögliche Altlasten innerhalb des Geltungsbereichs werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gutachterlich untersucht. Eine Biotoptypenkartierung (innerhalb des Geltungsbereichs sowie im westlichen Waldbereich) und eine Baumkartierung, eine Erfassung von potentiellen Lebensräumen von besonders geschützten Arten sowie die Bewertung der Eingriffsschwere mit Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen wird ebenfalls Teil des Verfahrens sein.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages werden die Kosten für das Planverfahren auf den Investor übertragen.

 

Nein

 

siehe Anlage

Anlagen:

Übersichtsplan mit Darstellung des Geltungsbereichs

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Goe7_x_03_Geltungsbereich_AB (244 KB)      
 
 

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