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Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen
Neuaufstellung 2016
1. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
2. Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
Beratungsfolge:
Ortsrat Roringen Anhörung
24.11.2016 
1. - konstituierenden- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Roringen vertagt (zurückgestellt)   
19.01.2017 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Roringen zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Herberhausen Anhörung
13.12.2016 
2. öffentliche Sitzung des Ortsrates Herberhausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Nikolausberg Anhörung
19.01.2017 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Nikolausberg geändert beschlossen   
Ortsrat Roringen Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Vorberatung
24.01.2017 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Geismar Anhörung
26.01.2017 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Geismar zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Elliehausen/Esebeck Anhörung
Ortsrat Grone Anhörung
Ortsrat Weende/Deppoldshausen Anhörung
Ortsrat Holtensen Anhörung
Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren Anhörung
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
Rat Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

1.Die zum Entwurf des „Flächennutzungsplans der Stadt Göttingen – Neuaufstellung 2016“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

2.Der Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen – Neuaufstellung 2016“ mit seiner Begründung wird festgestellt.

 

Der Feststellungsbeschluss umfasst die zeichnerischen Darstellungen sowie deren Begründung. Die Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3 sowie die Übernahmen und Vermerke nach § 5 Abs. 4 erfolgen dagegen nur nachrichtlich. Sie sind nicht Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des „Flächennutzungsplans der Stadt Göttingen – Neuaufstellung 2016“ umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Göttingen (siehe Anlage)

 

Begründung:

 

Ziel und Zweck der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist die Erstellung einer abgewogenen gesamtstädtischen Planung als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und den nachfolgenden Bauleitplanungen der Stadt Göttingen. Der gültige Flächennutzungsplan Göttingens stammt aus dem Jahr 1975 und wurde seitdem durch rund 100 Änderungen aktualisiert. Vor dem Hintergrund vielschichtiger demografischer, ökonomischer und sozialer Veränderungen stellen sich neue Herausforderungen an die Stadtentwicklung Göttingens. Insbesondere in den Bereichen Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen und Gemeinbedarfseinrichtungen entspricht der FNP nicht mehr den Zielen und Planungen der Stadt. Mit dem neuen Flächennutzungsplan wird ein umfassendes Planwerk erstellt, welches als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung Göttingens dient.

 

Mit dem im September 2007 beschlossenen Städtebaulichen Leitbild 2020 wurde eine Grundlage für die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Stadtentwicklung geschaffen, auf die der Flächennutzungsplan aufbauen konnte. Die Bauleitplanung ist das zentrale Planungsinstrument zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung. Die Planung erfolgt in zwei Stufen: Die vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) sowie die verbindliche Bauleitplanung durch den Bebauungsplan (B-Plan). Der Flächennutzungsplan hat als erste Stufe die Aufgabe, „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ (§ 5 Abs. 1 BauGB).

 

Parallel zur FNP-Neuaufstellung wurde auch ein Landschaftsplan (LP) für das Göttinger Stadtgebiet erarbeitet. Der Landschaftsplan stellt die Entwicklungsziele für Natur und Landschaft dar. Um eine widerspruchsfreie Planung zu gewährleisten, wird parallel zum FNP-Verfahren das Verfahren zur Anpassung der Landschaftsschutzgebiete durchgeführt. Diese Planwerke stehen in direktem Bezug zum Flächennutzungsplan – sie wurden jedoch in eigenständigen Verfahren erstellt.

 

Der neue Flächennutzungsplan bietet damit die Voraussetzungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit

• einem differenzierten Wohnungsangebot in Verbindung mit einer funktionierenden Infrastruktur

• attraktiven Standortvoraussetzungen für Gewerbe, Wissenschaft, Forschung und Technologie,

• sowie den Schutz der Landschaft und deren sozialen und ökologischen Ausgleichsfunktionen.

 

Zu 1. Abwägung und Bescheidung der Stellungnahmen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange / Verbände wurden zahlreiche Einwendungen vorgebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet.

 

Die Einwendungen betreffen insbesondere:

  • Die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch die Siedlungsentwicklung, z. B. die Flächen „Holtenser Berg“, „Zimmermannstraße“, „Luttertal Nord“, „Dragoneranger“, 2Habichtsweg-Nord“, „Am Bismarckstein“ (Baulandmanagement), „Roringen-Nord“,
  • Die Entwicklungsperspektiven der kleineren Ortsteile, z.B. Esebeck
  • Das Heranrücken von Wohnnutzungen an emittierende Nutzungen (z.B. Bereich Hannoversche Straße, Siekweg, Bereich DLR, Levin’scher Park, Hannoversche Straße, einzelne landwirtschaftliche Betriebe in den Ortsteilen Groß Ellershausen, Esebeck, Hetjershausen)

 

Die vollständige Liste der Einwendungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Aus der Prüfung der Stellungnahmen sowie den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen ergeben sich Änderungen der zeichnerischen Darstellungen des FNP sowie der Begründung und Steckbriefe. Zu den geänderten Darstellungen soll eine zweite beschränkte Auslegung durchgeführt werden.

 

Zu 2. Planungsverfahren - Feststellungsbeschluss

 

Aufstellungsbeschluss

Der Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde am 21.03.2011 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen gefasst.

 

Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde erstmalig auf der Grundlage der mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Planungsziele in der Zeit vom Mai bis Juni 2011 durchgeführt. Eine zweite frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte auf Grundlage des Siedlungsentwicklungskonzepts, des Entwurfs des Landschaftsplans und der Ergebnisse der Bürgerforen von Dezember 2015 und Januar 2016. Zwischen August und September 2011 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Träger öffentlicher Belange, Verbände) gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die Behörden und Verbände wurden auch über die zweite frühzeitige Beteiligung informiert. Ferner befasste sich ein planungsbegleitender Arbeitskreis mit den unterschiedlichen Fragestellungen der Planung. Hierzu wurden bis März 2016 insgesamt sieben Sitzungen durchgeführt. Die Ergebnisse der unterschiedlichen Beteiligungsschritte wurden ausführlich dokumentiert. Diverse Anregungen konnten in der Planung berücksichtigt werden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB) und der Behörden (§ 4 (2) BauGB)

Die Bürgerinnen und Bürger wurden frühzeitig und umfassend an der Erstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplanes beteiligt. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurde zwischen Mai und Juni 2016 den Ortsräten der Stadt Göttingen vorgestellt und die Auswirkungen der geplanten Siedlungsentwicklung erörtert. Die in den Sitzungen vorgebrachten Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge wurden dokumentiert und weitgehend in der vorliegenden Planung berücksichtigt.

 

Ferner wurde vom 30.05. bis 30.06.2016 gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Verbände sowie der Nachbargemeinden und benachbarten Träger der Regionalplanung durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden dokumentiert und in die Abwägungstabelle aufgenommen.

 

Bürgerforen

Neben dem formellen Anhörungsverfahren fanden im Sommer und Herbst 2015 zwei öffentliche Beteiligungsrunden mit jeweils vier Bürgerforen in den Stadt- und Ortsteilen Göttingens statt. Diskutiert wurde das städtebauliche Entwicklungskonzept, speziell das Wohnbaulandkonzept.

 

Ortsräte

In das Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans wurden die Ortsräte mehrfach angehört. Die Ortsräte Holtensen, Elliehausen-Esebeck und Herberhausen haben sich nachträglich ergänzend geäußert. Die Ortsräte wurden im Zusammenhang mit dem anstehenden Feststellungsbeschluss erneut angehört.

Die in den Sitzungen vorgebrachten Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge wurden dokumentiert und weitgehend in der vorliegenden Planung berücksichtigt.

 

Feststellungsbeschluss

Der Feststellungsbeschluss ist der abschließende Beschluss über den Flächennutzungsplan und schließt das Planverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ab.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen erfüllt zugleich die Funktion eines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) gem. §5 NROG. Von einer eigenständigen Aufstellung eines RROP wird abgesehen.

 

Der Beschluss wird wirksam, nachdem ein positiver Abschluss des aufsichtlichen Verfahrens nach § 6 Abs. 1 bis 4 BauGB vorliegt; die Ausfertigung des Plans erstellt sowie die Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB durchgeführt wurde.

 

Die Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3 sowie die Übernahmen und Vermerke nach § 5 Abs. 4 BauGB erfolgen dagegen nur nachrichtlich. Ihr Inhalt beruht nicht auf Planungen der Gemeinde. Sie sind nicht Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

Aus den Einwendungen der öffentlichen Beteiligung wurden einige Darstellungen korrigiert (s. Anlage). Insgesamt sind die Korrekturen geringfügig und stellen lediglich Klarstellungen dar, die den Inhalt der Darstellungen nicht grundsätzlich ändern bzw. Dritte hierdurch abwägungsrelevant berührt würden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

Anlagen:

 

Geltungsbereich

Tabelle der Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen

Planzeichnung FNP

Begründung (Teil A) mit Umweltbericht (Teil B /*)

Steckbriefe /*

 

/* Aufgrund des Umfangs werden die gekennzeichneten Anlagen nicht in ausgedruckter Form der Einladung beigefügt. Alle Anlagen sind jedoch online verfügbar. Ortsratsmitglieder, die nicht über einen Internetanschluss verfügen, können auf Nachfrage die Unterlagen ganz oder teilweise über die Verwaltungsstelle erhalten.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (348 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Abwägungstabelle_14112016 (198 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich FNP Begründung 15112016 (5890 KB)      
Anlage 6 4 öffentlich Umweltbericht_Teil B __161117 (10325 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich FNP_Entwurf_Planzeichnung (2749 KB)      
Anlage 3 6 öffentlich Steckbriefe, Wohnen und Gewerbe (11417 KB)      
 
 

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