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Beschlussvorschlag:
Im Fachbereich Gebäude wird bei der Investitionsnummer 6529205003 „Übrige schulische Aufgaben; Herstellen eines Rettungsweges“ einem Haushaltsvorgriff gemäß § 117 GemHKVO in Höhe von
70.000 € zugestimmt. Die überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2016 ist in voller Höhe gedeckt durch Haushaltsansätze im Haushaltsjahr 2017 für diese Investition.
Begründung:
Bei der Investitionsnummer 6529205003 „übrige schulische Aufgaben; Herstellen eines Rettungsweges“ handelt es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme, die über mehrere Jahre angelegt ist. Derzeit werden dort bei zwei Objekten folgende Maßnahmen umgesetzt:
Diese Maßnahme erstreckt sich über zwei Jahre (bis Sommerferien 2017). Hierdurch müssen in diesem Jahr schon einige Maßnahmen vorgezogen werden damit bis zur Fertigstellung 2017 der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann (Ansteuerung Rauchschutztüren, Elektroarbeiten, Alarmierungsanlagen u.s.w).
Damit die Arbeiten wie geplant umgesetzt werden können, erfolgt ein Vorgriff auf die im Haushaltsjahr 2017 etatisierten Mittel (400.000 € insgesamt) in Höhe von 70.000 € gemäß § 117 Gemeindehaushalts- und kassenverordnung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die überplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch den Vorgriff auf die im Haushaltsjahr 2017 bei dieser Maßnahme etatisierten Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 €. In dieser Höhe muss der Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2017 mindestens bestehen bleiben.
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