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Betreff: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
-Haushaltsvorgriff gemäß § 117 GemHKVO-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
09.08.2016 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
19.08.2016 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Im Fachbereich Gebäude wird bei der Investitionsnummer 6529205003 „Übrige schulische Aufgaben; Herstellen eines Rettungsweges“ einem Haushaltsvorgriff gemäß § 117 GemHKVO in Höhe von

 

70.000 €

zugestimmt.

Die überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2016 ist in voller Höhe gedeckt durch Haushaltsansätze im Haushaltsjahr 2017 für diese Investition.

 

 

 

Begründung:

 

Bei der Investitionsnummer 6529205003 „übrige schulische Aufgaben; Herstellen eines Rettungsweges“ handelt es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme, die über mehrere Jahre angelegt ist. Derzeit werden dort bei zwei Objekten folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

  1. Wilhelm-Busch-Schule: Zwei Treppenanlagen an dem hinteren Klassentrakt einschließlich der Fluchttüren
  2. Max-Planck-Gymnasium-Außenstelle: Errichtung von zweiten baulichen Rettungswegen und Einbau von 12 Rauchschutztüren  sowie Notlicht,- und Nothinweisleuchten

 

Diese Maßnahme erstreckt sich über zwei Jahre (bis Sommerferien 2017). Hierdurch müssen in diesem Jahr schon einige Maßnahmen vorgezogen werden damit bis zur Fertigstellung 2017 der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann (Ansteuerung Rauchschutztüren, Elektroarbeiten, Alarmierungsanlagen u.s.w).

 

Damit die Arbeiten wie geplant umgesetzt werden können, erfolgt ein Vorgriff auf die im Haushaltsjahr 2017 etatisierten Mittel (400.000 € insgesamt) in Höhe von 70.000 € gemäß § 117 Gemeindehaushalts- und kassenverordnung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die überplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch den Vorgriff auf die im Haushaltsjahr 2017 bei dieser Maßnahme etatisierten Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 €.

In dieser Höhe muss der Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2017 mindestens bestehen bleiben.

 

 

 
 

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