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Der Rat der Stadt Göttingen möge den gemeinsamen Bericht des Oberbürgermeisters und der Gleichstellungsbeauftragten gem. § 9 Abs. 7 NKomVG für den Zeitraum 2013 - 2015 zur Kenntnis nehmen
Begründung:
Gem. § 9 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) berichtet der Oberbürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung zu verwirklichen, durchgeführt hat und über deren Auswirkungen.
Hierzu wurden die jährlichen Berichte der Organsiationseinheiten für den Zeitraum 2013-2015 ausgewertet.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen:
Gleichstellungsbericht gem. § 9 Abs. 7 NKomVG für den Zeitraum 2013-2015
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