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Betreff: Bestätigung der gewählten Beschäftigtenvertreter/-innen im Verwaltungsrat "Beschäftigungsförderung Göttingen" (KAöR)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:01-Referat der Oberbürgermeisterin -01.6-Ratsangelegenheiten, Repräsentation und Internationales   
Beratungsfolge:
Rat Entscheidung
19.08.2016 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Rat möge beschließen:

 

Die am 12.05.2016 erfolgte Wahl von

 

Frau Anke Steinmann, Göttingen

und

Herrn Peter Dohrmann, Nörten Hardenberg/Angerstein

 

als Beschäftigtenvertreter/-in in den Verwaltungsrat der „Beschäftigungsförderung Göttingen (KAöR)“ wird gemäß gem. § 145 Abs. 4 NKomVG i.V.m. § 6 Abs. 4 der Satzung der „Beschäftigungsförderung Göttingen (KAöR)“ bestätigt.

 

 

Begründung:

 

 

Gemäß § 113 e, Abs. 4 – 6 NGO i.V.m. § 110, Abs. 2 NPersVG entsendet die Beschäftigungsförderung Vertreter/-innen der Beschäftigten in den Verwaltungsrat. Nach § 6, Nr. 1, Abs. 1 der Satzung handelt es sich um zwei Vertreter/-innen, welche nach § 6, Nr. 1 Abs. 7 gemäß der Wahlperiode des Personalrates gewählt werden.

 

Die Personalratswahlen bzw. Wahlen für die Beschäftigungsvertreter/-innen im Verwaltungsrat fanden am 12.05.2016 statt.

 

Dabei wurden folgende zwei Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat gewählt:

 

  • Anke Steinmann, geb. am XX.XX.XXXX, 37073 Göttingen

 

  • Peter Dohrmann, geb. am XX.XX.XXXX, 37176 Nörten-Hardenberg / Angerstein

 

Nach § 6, Nr. 1, Abs. 4 der Satzung der „Beschäftigungsförderung Göttingen (KAöR)“ erlangen die Beschäftigtenvertreter ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat in entsprechender Anwendung des § 110 Abs. 4 NPersVG durch die Bestätigung der Wahl durch den Rat.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

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