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Der Rat möge beschließen:
Die am 12.05.2016 erfolgte Wahl von
Frau Anke Steinmann, Göttingen und Herrn Peter Dohrmann, Nörten Hardenberg/Angerstein
als Beschäftigtenvertreter/-in in den Verwaltungsrat der „Beschäftigungsförderung Göttingen (KAöR)“ wird gemäß gem. § 145 Abs. 4 NKomVG i.V.m. § 6 Abs. 4 der Satzung der „Beschäftigungsförderung Göttingen (KAöR)“ bestätigt.
Begründung:
Gemäß § 113 e, Abs. 4 – 6 NGO i.V.m. § 110, Abs. 2 NPersVG entsendet die Beschäftigungsförderung Vertreter/-innen der Beschäftigten in den Verwaltungsrat. Nach § 6, Nr. 1, Abs. 1 der Satzung handelt es sich um zwei Vertreter/-innen, welche nach § 6, Nr. 1 Abs. 7 gemäß der Wahlperiode des Personalrates gewählt werden.
Die Personalratswahlen bzw. Wahlen für die Beschäftigungsvertreter/-innen im Verwaltungsrat fanden am 12.05.2016 statt.
Dabei wurden folgende zwei Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat gewählt:
Nach § 6, Nr. 1, Abs. 4 der Satzung der „Beschäftigungsförderung Göttingen (KAöR)“ erlangen die Beschäftigtenvertreter ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat in entsprechender Anwendung des § 110 Abs. 4 NPersVG durch die Bestätigung der Wahl durch den Rat.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein siehe Anlage
Anlagen:
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