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Betreff: Stammkapitalerhöhung bei der kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts "Kommunale Dienste Göttingen (AöR)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
09.08.2016 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Vorberatung
19.08.2016 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Stammkapital der kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts „Kommunale Dienste Göttingen (AöR)“ (KDG) wird von 100.000 um 450.000€ auf 550.000€ erhöht.
  2. Satzungsänderung:

§ 1 Ziff. 3 Satz 2 der Satzung der KDG wird geändert und lautet wie folgt:

„Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 550.000€ (in Worten: fünfhundertfünfzigtausend Euro).“

 

Begründung:

 

Zu 1.:

Die KDG wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.07.2014 gegründet und erlangte mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen zum 31.10.2014 Rechtswirksamkeit.

Das Rumpfgeschäftsjahr 2014 und das Wirtschaftsjahr 2015 enthielten kein operatives Geschäft, da sie im Wesentlichen dazu genutzt wurden, alle notwendigen organisatorischen, technischen und operativen Vorbereitungen für eine nahtlose Fortführung der bisherigen KDS-Leistungen zu treffen.

 

In der Bilanz 31.12.2015 der KDG ist ein Stammkapital von 100.000€ ausgewiesen. Die Stadt Göttingen ist Trägerin der kommunalen Anstalt. Zur Umsetzung und Sicherung der Betriebstätigkeit ab 2016 wurden im Wirtschaftsplan 2016 der KDG die Erhöhung des Stammkapitals um 450.000€ eingestellt. Der Betrag wurde in gleicher Höhe ebenfalls im Haushaltsplan der Stadt Göttingen für 2016 (Investitions-Nr. 2079 10004 280) etatisiert.

 

Zu 2.:

In der Satzung der KDG ist das Stammkapital bisher mit 100.000€ benannt. Gemäß § 142 i.V.m. §§ 10, 58 Abs. 1, Ziff.5 NKomVG bedarf eine Satzungsänderung der Zustimmung des Rates.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlagen.

 

 

 

Anlagen:

-          Auszug Wirtschaftsplan KDG 2016

-          Auszug Haushaltsplan 2016, S. 180

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Allris 20.1281.16 Anl.1 (51 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Allris 20.1281.16, Anl. 2 Haushaltsplan S. 180 (99 KB)      
 
 

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