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Beschlussvorschlag:
§ 1 Ziff. 3 Satz 2 der Satzung der KDG wird geändert und lautet wie folgt: „Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 550.000€ (in Worten: fünfhundertfünfzigtausend Euro).“
Begründung:
Zu 1.: Die KDG wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.07.2014 gegründet und erlangte mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen zum 31.10.2014 Rechtswirksamkeit. Das Rumpfgeschäftsjahr 2014 und das Wirtschaftsjahr 2015 enthielten kein operatives Geschäft, da sie im Wesentlichen dazu genutzt wurden, alle notwendigen organisatorischen, technischen und operativen Vorbereitungen für eine nahtlose Fortführung der bisherigen KDS-Leistungen zu treffen.
In der Bilanz 31.12.2015 der KDG ist ein Stammkapital von 100.000€ ausgewiesen. Die Stadt Göttingen ist Trägerin der kommunalen Anstalt. Zur Umsetzung und Sicherung der Betriebstätigkeit ab 2016 wurden im Wirtschaftsplan 2016 der KDG die Erhöhung des Stammkapitals um 450.000€ eingestellt. Der Betrag wurde in gleicher Höhe ebenfalls im Haushaltsplan der Stadt Göttingen für 2016 (Investitions-Nr. 2079 10004 280) etatisiert.
Zu 2.: In der Satzung der KDG ist das Stammkapital bisher mit 100.000€ benannt. Gemäß § 142 i.V.m. §§ 10, 58 Abs. 1, Ziff.5 NKomVG bedarf eine Satzungsänderung der Zustimmung des Rates.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen.
Anlagen: - Auszug Wirtschaftsplan KDG 2016 - Auszug Haushaltsplan 2016, S. 180
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