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Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Auguste-Ahlborn-Stiftung wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen. Begründung:
Aufgrund des im März 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes ist das Finanzamt gehalten, für jede Stiftung einen Feststellungsbescheid zu erteilen. Dieser Feststellungsbescheid bestätigt rechtsmittelfähig die Einhaltung der formellen satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung (AO). Bei der Überprüfung der aktuellen Stiftungssatzung hat das Finanzamt Göttingen festgestellt, dass Passagen nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) entsprechen.
Die Erfüllung der Vorgaben der Mustersatzung hält das Finanzamt für erforderlich, um einen Feststellungsbescheid erteilen zu können. Die vorgeschlagene Satzungsänderung muss daher vorgenommen werden, um auch weiterhin die Gemeinnützigkeit und damit verbunden die Steuervergünstigung der Stiftung zu sichern.
Die Satzung der Auguste-Ahlborn-Stiftung wurde den Vorgaben des Finanzamtes entsprechend geändert. Außerdem musste der § 3 Abs. 3 der bisherigen Satzung den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Vermietung der Gebäude an Pflegefamilien und Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Rahmen des Betreuten Wohnens hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten geführt. Die Häuser werden daher nur noch im Rahmen des Betreuten Wohnens von Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt. Hier besteht zurzeit, bedingt durch die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ein erhöhter Bedarf. Das Kinderheim der Stadt Göttingen wurde 2004 geschlossen. Die Erträge können, soweit sie nicht für die Unterhaltung der Gebäude benötigt werden, nicht mehr zugunsten des städtischen Kinderheims verwendet werden.
In der Gemarkung Bovenden wurde ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Für das unbebaute Grundstück (Ackerland) in der Gemarkung Bovenden ändert sich daher im § 4 (Vermögen) die Flur- und Flurstücksbezeichnung.
In Absprache mit Vertretern des Ortsrates Weende wurden die §§ 6 bis 9 neu in die Satzung aufgenommen.
Die Satzungsänderung wurde mit dem Finanzamt Göttingen abgestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Keine Anlagen:
Änderungssynopse Satzung Auguste-Ahlborn-Stiftung (Lesefassung)
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