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Betreff: Jahresabschluss 2014/Entlastung des Oberbürgermeisters
- Göttinger milde Stiftung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
09.08.2016 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
19.08.2016 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2014 der rechtsfähigen Stiftung „Göttinger milde Stiftung“.

 

  1. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 172.899,24 EUR wird wie folgt verwendet:

-           

-          Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 57.000,00 EUR

 

-          Zuführung zur Sonstigen Rücklage 115.899,24 EUR

zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung

 

Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 60.514,79 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des ao. Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 128 NKomVG in Verbindung mit § 131 Abs. 1 und § 130 Abs. 4 Satz 2 NKomVG wird zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres für jede rechtsfähige Stiftung, die von der Stadt Göttingen verwaltet wird, ein Jahresabschluss aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2014 „Göttinger milde Stiftung“ wurde nach den Vorschriften der §§ 128 ff NKomVG in Verbindung mit den §§ 48 ff. Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) erstellt und ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 233.414,03 EUR aus. Es setzt sich zusammen aus einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von      172.899,24 EUR und einem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 60.514,79 EUR. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis resultiert hauptsächlich aus der Zuschreibung aufgrund der Bewertung einer Anleihe zum 31.12.2014.

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Göttingen geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Jahresabschuss 2014 beschlossen und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt wird.

 

Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG stellt der Oberbürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest und legt ihn zusammen mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat zur Beschlussfassung vor.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat gleichzeitig auch über die Zuführung zu den Überschussrücklagen.

 

 

Anlagen:

 

Jahresabschlusses 2014  „Göttinger milde Stiftung“ mit Rechenschaftsbericht

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Göttingen über die Prüfung des

Jahresabschlusses 2014 „Göttinger milde Stiftung“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss 2014 GmS-gesamt (4806 KB)      
 
 

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