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Beschlussvorschlag:
Der Zusatzvereinbarung zur Entgeltvereinbarung des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 und der unterjährigen Entgeltreduzierung wird zugestimmt.
Begründung:
Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 wurden zwischen den Kostenträgern und den Trägern des Rettungsdienstes (Stadt und LK Göttingen) ursprünglich zu erwartende Gesamtkosten in Höhe von 14.563.556 € abgestimmt. Aufgrund der erheblichen Höhe der aufgelaufenen Rücklagen aus den Überschüssen vorangegangener Jahre wurde als Kostenausgleich zwischen den Vertragsparteien für das abgelaufene Jahr 2015 nur eine Gesamtentgelthöhe von 13.624.04 € vereinbart. Überdeckungen und Unterdeckungen werden gemäß den Richtlinien des Landesausschusses Rettungsdienst ermittelt und ein Ausgleich entsprechend diesen Richtlinien über die Entgelte der Folgejahre herbeigeführt.
Nach Abschlussbericht des Wirtschaftsjahres 2015 ist der geplante Abbau der Überdeckung aufgrund stark angestiegener Einsatz- und Kilometerzahlen nicht erreicht worden. Ganz im Gegenteil: Es hat sich entgegen der Planung eine erneute Überdeckung in Höhe von 936.007,77 € aufgebaut, wodurch sich im Gesamtergebnis zum 31.12.2015 Erlöse von 2.678.632 € in der Rücklage des Sonderbudgets Rettungsdienst aufgebaut haben. Die Entwicklung dieser Rücklage ist nachfolgend dargestellt:
Im Ergebnis bestätigt die vorstehende Aufstellung den mit den Kostenträgern im Rettungsdienst fortzuschreibenden Überdeckungsbetrag bis 2015.
Angesichts dieser Größenordnung sind die Kostenträger an den Rettungsdienst mit der Bitte herangetreten, abweichend von den bisher praktizierten Ausgleichsverfahren einen Ausgleich im laufenden Jahr 2016 herzustellen. Dies soll durch kurzfristige Verringerung der Entgelte mit Wirkung für das Wirtschaftsjahr 2016 erreicht werden.
Mit der kurzfristigen Anpassung des Entgeltes für den Rettungsdienst zum 01.08.2016 wird eine erhebliche Reduzierung der Überdeckung noch in diesem laufenden Haushaltsjahr gegenüber den Kostenträgern (Krankenkassen) erreicht.
Erlöse nach Anlage „Kalkulation Anpassung Entgelt 08-2016“
Die zu erwartende Unterdeckung im HH-Jahr zum 31.12.2016 ist durch die gebildeten Rückstellungen im Sonderbudget Rettungsdienst gedeckt. Die jetzt zu erwartenden Mindererträge in 2016 werden durch ertragswirksame Auflösung der Rückstellungen kompensiert, so dass sich für den Ergebnishaushalt 2016 dadurch keine Auswirkungen ergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlagen:
- Änderungsvereinbarung Entgeltordnung 2016 - Kalkulation Anpassung Entgelt 08- 2016
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