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Betreff: Verlängerung der Sanierungsdurchführung für das Gebiet "Historische Altstadt-Nord" - Städtebaulicher Denkmalschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Entscheidung
04.08.2016 
71. -außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
19.08.2016 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Sanierungsoll in einem Zeitraum von 2017 bis 2024 weiter durchgeführt werden.

 

Begründung:

Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 05.02.2010 die Durchführungsdauer der Sanierung in dem Sanierungsgebiet „Historische Altstadt-Nord“ bis 2016 festgelegt.

 

Durch die im Jahr 2015 und 2016 durchgeführten ergänzenden Untersuchungen wurde deutlich, dass erhebliche städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB in einem erweiterten Gebiet bestehen, deren Behebung die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen erfordern.

 

So sind noch weitere erhebliche Maßnahmen am Städtischen Museum durchzuführen, die durch bereits zugesagte Städtebauförderungsmittel gefördert werden.  Außerdem ist der Verlust attraktiver, belebter öffentlicher Räume durch leerstehende Ladenlokale (Robert-Gernhardt-Platz) und defizitäre Gestaltung von Stadträumen (Waageplatz, Jacobikirchhof) zu beklagen. Weiterhin ist eine sehr hohe städtebauliche Dichte in den zentralen Bereichen – Nutzungskonflikt Wohnen, Wohnumfeld und damit Schwächung der Wohnfunktion bzw. ein unzureichendes Angebot an Wohnraum für Familien zu verzeichnen. An einigen Gebäuden und Wohnungen sind deutliche Substanzmängel zu erkennen. Auch entsprechen die Wohnungsgrößen z. T. nicht den Bedarfen der Nutzer.

 

Um diese und weitere Funktions- und Substanzschwächen zu beheben, wurde ein erweitertes Gebiet durch die sog. ergänzenden Untersuchungen um das bestehende Sanierungsgebiet genauer betrachtet (s. Anlage vorbereitende Untersuchung). Damit weitere Maßnahmen in dem Bereich mit Städtebaufördermitteln behoben werden können, muss die Dauer des Sanierungsverfahrens über 2016 hinaus mit zusätzlichen Fördermitteln verlängert werden

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) bleibt von der Verlängerung unberührt, lediglich der Durchführungszeitraum wird bis 2024 verlängert. Die Beauftragung des Sanierungsträgers bleibt auch weiterhin in der jetzigen Form bestehen und braucht nicht verändert zu werden.

 

Beim MS wurde für 2017 die Erweiterung des Sanierungsgebietes im Rahmen der Städtebauförderung beantragt. Da mit einer Zustimmung des MS erst im Jahr 2017 zu rechnen ist, kann die neue Gebietsabgrenzung auch erst dann beschlossen werden.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Xsiehe Anlage

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Invest.-Nr. 6161565001

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung lt. Investitionsprogramm inkl. HHRest

307.320,79

100.000

100.000

100.000

Vorgesehene Kosten

307.320,79

972.500

902.500

533.333

735.833

735.833

802.500

802.500

Invest.-Nr. 6161565003 (Museum)

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung lt. Investitionsprogramm inkl. HHRest

1.294.913,66

600.000

600.000

600.000

Vorgesehene Kosten

1.294.913,66

2 Mio.

2 Mio.

1 Mio.

1 Mio.

1 Mio.

1,5 Mio.

1,5 Mio.

 

Anlagen:

 

Bericht über die ergänzenden vorbereitenden Untersuchungen und Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen 6161565001 (41 KB)      
Anlage 4 2 öffentlich Finanzielle Auswirkungen 6161565003 (41 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich VU_Goettingen_Nord_Bericht (9338 KB)      
Anlage 2 4 öffentlich VU_Goettingen_Nord_Anlagen (4510 KB)      
 
 

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