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Beschlussvorschlag:
Die Sanierungsoll in einem Zeitraum von 2017 bis 2024 weiter durchgeführt werden.
Begründung: Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 05.02.2010 die Durchführungsdauer der Sanierung in dem Sanierungsgebiet „Historische Altstadt-Nord“ bis 2016 festgelegt.
Durch die im Jahr 2015 und 2016 durchgeführten ergänzenden Untersuchungen wurde deutlich, dass erhebliche städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB in einem erweiterten Gebiet bestehen, deren Behebung die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen erfordern.
So sind noch weitere erhebliche Maßnahmen am Städtischen Museum durchzuführen, die durch bereits zugesagte Städtebauförderungsmittel gefördert werden. Außerdem ist der Verlust attraktiver, belebter öffentlicher Räume durch leerstehende Ladenlokale (Robert-Gernhardt-Platz) und defizitäre Gestaltung von Stadträumen (Waageplatz, Jacobikirchhof) zu beklagen. Weiterhin ist eine sehr hohe städtebauliche Dichte in den zentralen Bereichen – Nutzungskonflikt Wohnen, Wohnumfeld und damit Schwächung der Wohnfunktion bzw. ein unzureichendes Angebot an Wohnraum für Familien zu verzeichnen. An einigen Gebäuden und Wohnungen sind deutliche Substanzmängel zu erkennen. Auch entsprechen die Wohnungsgrößen z. T. nicht den Bedarfen der Nutzer.
Um diese und weitere Funktions- und Substanzschwächen zu beheben, wurde ein erweitertes Gebiet durch die sog. ergänzenden Untersuchungen um das bestehende Sanierungsgebiet genauer betrachtet (s. Anlage vorbereitende Untersuchung). Damit weitere Maßnahmen in dem Bereich mit Städtebaufördermitteln behoben werden können, muss die Dauer des Sanierungsverfahrens über 2016 hinaus mit zusätzlichen Fördermitteln verlängert werden
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) bleibt von der Verlängerung unberührt, lediglich der Durchführungszeitraum wird bis 2024 verlängert. Die Beauftragung des Sanierungsträgers bleibt auch weiterhin in der jetzigen Form bestehen und braucht nicht verändert zu werden.
Beim MS wurde für 2017 die Erweiterung des Sanierungsgebietes im Rahmen der Städtebauförderung beantragt. Da mit einer Zustimmung des MS erst im Jahr 2017 zu rechnen ist, kann die neue Gebietsabgrenzung auch erst dann beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Xsiehe Anlage
Anlagen:
Bericht über die ergänzenden vorbereitenden Untersuchungen und Anlagen
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