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Beschlussvorschlag:
Begründung:
zu 1. Die Verwaltung hat Vorgaben des Verwaltungsgerichtes aus 2015 umzusetzen, die die Transparenz der Bezuschussung der Kindertagesstätten freier Träger betrifft. Diese Vorgaben sind in die Neufassung der o. g. Richtlinie und den Verträgen eingearbeitet.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
a) Erarbeitung eines Kriterienkataloges für die Ermittlung sowie Überprüfung des Budgets eines Trägers bzw. dessen Verwendung. b) Die Aufzählung der förderfähigen Betreuungsformen wurde ergänzt. Künftig werden auch Integrativen Krippengruppen über einen Leistungs- und Budgetvertrag gefördert. c) Ausweitung der Trägergruppeneinstufung: Die freien Träger müssen nach ihrer Finanzkraft in eine von sieben (statt bislang fünf) möglichen Trägergruppen eingestuft werden. Dabei sind auch die prozentualen Sprünge unter den jeweiligen Trägergruppen zu einer gleichmäßigen linearen Steigerung angeglichen worden.
Das im Jahr 2002 durchgeführte Benchmarking unter 15 ausgewählten KiTas hat ergeben, dass pro Betreuungsstunde ein je nach Betreuungsform unterschiedlicher Betrag pro Betreuungsstunde zu decken ist, um die ermittelten durchschnittlichen Gesamtkosten zu decken. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erlössituation wurde ferner ein prozentualer Anteil an den Gesamtkosten je Betreuungsstunde und Betreuungsform ermittelt. Unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen (z. B. höhere Finanzhilfe im Krippenbereich) wird das sogenannte Basismodell in der Trägergruppe 4 – mit Ausnahme der Betreuungsform I-Krippe, die es im Jahr 2002 noch nicht gab – abgebildet. In die Trägergruppen 1 – 3 werden diejenigen Träger eingestuft, die einen geringeren Zuwendungsbedarf haben. In die Trägergruppen 5 – 7 werden diejenigen Träger eingestuft, die einen höheren Zuwendungsbedarf haben. zu 2. Die Neufassung der Richtlinie erfordert die Überprüfung jedes freien Trägers der Zahlungen im Rahmen eines Leistungs- und Budgetvertrages oder eines Zuwendungsvertrages von der Stadt Göttingen erhält. Die Trägerüberprüfung ist notwendig um die Finanzkraft eines Trägers festzustellen und ihn dementsprechend in eine Trägergruppe einzustufen. Erst mit Feststellung der Trägergruppe kann die Höhe des notwendigen Budgets ermittelt werden. Bis die Überprüfungen der Träger abgeschlossen sind, erhalten diese eine vorläufige Trägergruppeneinstufung die gewährleistet, dass die Budgethöhe mit vorläufiger Einstufung mindestens der ursprünglich ermittelten Budgethöhe für 2016 entspricht.
Bsp. Ein Träger mit Trägergruppe 2 (alt) erhält 2016 ein Budget von:400.972,69 € Vergleichsrechnung des Trägers in den neuen Trägergruppen
Um die Auskömmlichkeit sicherzustellen, wird der Träger vorläufig in die neue Trägergruppe 4 eingestuft. Nach der Überprüfung des Trägers muss die Einstufung ggf. korrigiert werden.
zu 3. Das Caritas-Centrum Göttingen wird zum 01.08.2016 eigenständiger Träger der Einrichtung St. Godehard 1. Eine entsprechende Betriebserlaubnis vom Land Niedersachsen liegt bereits vor. Die Einrichtung wird bis 31.07.2016 von der katholischen Kirche als Träger geführt. Die Einstufung des Caritas-Centrums Göttingen erfolgt in eine vorläufige Trägergruppe, da eine Überprüfung aufgrund der Neufassung der Richtlinie bis zum Übernahmebeginn nicht möglich sein wird. Die Vergleichsrechnung ergab, dass das Caritas Centrum Göttingen die vorläufige Trägergruppe 4 benötigt, damit die Auskömmlichkeit mit dem Budget sichergestellt werden kann. Finanzielle Auswirkungen:
Zu Ziffer 1. und 2: Das laufende Haushaltsjahr wird durch die vorläufigen Trägergruppeneinstufungen der Träger nicht belastet. Die Umsetzung des Kriterienkatalogs der neuen Richtlinie kann für den Großteil der freien Träger zum 01.01.2017 erfolgen.
Die neue Trägergruppeneinstufung wird nach vorläufigen Prognoseberechnungen das Haushaltsjahr 2017 mit einem Mehraufwand von ca. 856.800 € belasten. Dieser Mehraufwand ist in den Haushaltsberatungen für 2017 zu berücksichtigen.
Zu Ziffer 3: Laut Aussage des Caritas-Centrums Göttingen werden zum 01.08.2016 voraussichtlich alle Betreuungsplätze in der Einrichtung belegt werden, daher wäre in 2016 mit Mehrausgaben von rd. 20.000 € zu rechnen.
Nein
xsiehe Anlage
Anlagen:
Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen
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