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Betreff: Unterrichtung des Rates über im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellte Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2015 (§ 20 GemHKVO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen Beteiligt:66-FB Tiefbau und Bauverwaltung
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Kenntnisnahme
20.06.2016 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
04.08.2016 
71. -außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
19.08.2016 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die festgestellten Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.             

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurden gemäß § 20 Gemeindehaushalts-und –kassenverordnung (GemHKVO) Haushaltsreste in jeweils erforderlicher Höhe bei Investitionen und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) gebildet und festgestellt. Sie sind zur  Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen in das Haushaltsjahr 2016 übertragen worden.

 

Das Volumen der investiven Haushaltsreste in den einzelnen Teilhaushalten ist aus Anlage 1 ersichtlich. Die Restebildung im Einzelnen ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Hinsichtlich aller Haushaltsreste ist Folgendes zu beachten:

Damit die Verwaltung im Kalenderjahr 2015 tätig werden konnte, bedurfte es eines Haushaltsansatzes. Auch wenn Ausschreibungen oder Auftragserteilungen im Jahr 2015 erfolgten, bewirkte dies nicht zeitgleich einen Abfluss der bereitstehenden Mittel. Viele Zahlungen konnten daher erst in den ersten Monaten des Haushaltsjahres 2016 abgewickelt werden, weswegen die Finanzmittel als Haushaltsreste in das Jahr 2016 übertragen werden mussten.

Anhand der Übersichten wird deutlich, dass bereits wenige Maßnahmen (>200.000 €) ein nennenswertes Volumen der insgesamt übertragenen Gesamtsumme ausmachen.

Auf die restlichen Maßnahmen entfällt mit nur noch rund 8,2 Mio. € ein vergleichsweise geringes Gesamtvolumen. Die Maßnahmen sind – soweit veranschlagt – mit den in 2016 zusätzlich zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln ergänzt worden.

Zum Teil wurde aber auch bei einigen Maßnahmen den Resteübertragungen zugestimmt mit dem Ziel, stattdessen auf Planansätze in 2016 zur Deckung der bekannten Mehrbedarfe im Investitionsprogramm zu verzichten. Durch die auskömmliche Restebildung kann die Fortsetzung der Maßnahmen dann gewährleistet werden.

Bis auf wenige Einzelfälle befinden sich die Maßnahmen in Planungs- und Umsetzungsphasen. Nähere Erläuterungen zur Abwicklung einzelner Investitionen können in den jeweils zuständigen Fachausschüssen gegeben werden.

 

Im Ergebnishaushalt wurden Haushaltsreste in Höhe von 62.579,91 € übertragen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Haushaltsreste belasten nicht das Haushaltsjahr 2015, sondern bei Inanspruchnahme das laufende Jahr 2016 sowohl in der Ergebnisrechnung (Haushaltsreste für Aufwendungen) als auch in der Finanzrechnung (Haushaltsreste für Aufwendungen und Investitionen).

 

Zur Finanzierung stehen u.a. noch ca. 11,5 Mio. € Kreditermächtigungen zur Verfügung.

Anlagen:

 

  1. Übersicht über das Volumen der Haushaltsausgabereste in den einzelnen Teilhaushalten
  2. Übersicht über die aus dem Haushaltsjahr 2015 übertragenen investiven Haushaltsreste

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusammenstellung HH- Reste 2015 Anlage 1 (34 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich HR aufbereitet für DK, FWF und Rat aktuell (152 KB)      
 
 

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