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Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kleine Verkehrskommission (KVK) hat am 04.04.2016 die örtliche Situation begutachtet. Die Verlängerung des ab Haus Nr. 1 vorhandenen Haltverbotes auf der Westseite weiter in Richtung Norden bis auf die Höhe der Parkplatzausfahrt des Gebäudes der Sparkasse erscheint nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde und Abstimmung mit der Polizei nicht notwendig. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ein zwingendes Gebot kann hier unter Berücksichtigung der vorhandenen Umstände nicht gesehen werden. Bei einer Fahrbahnbreite von über 6 m und dem auf der Ostseite vorhandenen Gehweg, über den die vom Parkplatz ausfahrenden Fahrzeuge fahren müssen, verbleibt ausreichend Platz für eine gefahrlose Ausfahrt, auch wenn auf der Westseite Fahrzeuge abgestellt sein sollten. Auch sind die gefahrenen Geschwindigkeiten als gering einzuschätzen, da sich dieser Bereich in einer Tempo-30-Zone befindet und ein- oder ausfahrende Fahrzeuge von weitem erkannt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Anlagen:
Anregung des Ortsrates Nikolausberg aufgrund eines Antrags der Ortsratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 07.01.2016 sowie Auszug aus der Niederschrift des Ortsrates Nikolausberg vom 21.01.2016
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