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Beschlussvorschlag:
Begründung:
Veränderte Rahmenbedingungen der Bevölkerungsentwicklung stellen die Stadt vor neue Herausforderungen bei der Ausweisung von Bauland im gesamtstädtischen Kontext. Es geht um ein ausreichendes Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsgruppen im Zusammenwirken mit einer ausreichenden privaten und öffentlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge.
Um sich mit den Herausforderungen und Lösungsstrategien der zukünftigen Stadtentwicklungsplanung auseinanderzusetzen, wurde das „Leitbild 2020 – Göttingen stellt sich der Zukunft“ erstellt und am 14.09.2007 das durch den Rat beschlossen. Auf den Aussagen des Leitbildes 2020 fußend, wurde am 31.03.2011 der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst.
Die Neuaufstellung des FNP beinhaltet die Formulierung der städtebaulichen Entwicklungsziele und bereitet die Bauleitplanung für das gesamte Stadtgebiet vor. Auf ihrer Grundlage können nachfolgende planrecht-schaffende Bebauungspläne entwickelt werden. Die Entwicklungsziele von Umwelt, Natur und Landschaft werden in einem separaten Landschaftsplan ausführlich dargestellt und in seinen Grundzügen in den FNP übertragen. Es geht insbesondere um: - eine nachhaltige Stadtentwicklung, die den vielfältigen Bedürfnissen ihrer Bewohner gerecht wird, - ein ausreichendes und stadträumlich differenziertes Wohnungsangebot in Verbindung mit einer funktionierenden Infrastruktur, - eine Ausweisung von Flächen für die Ansiedlung und Ergänzung von Gewerbe, Wissenschaft, Forschung und Technologie, um Arbeitsplätze und attraktive Standortvoraussetzungen zu schaffen, - den Schutz und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und deren vielfältige sozialen und ökologischen Ausgleichsfunktionen, einschließlich des Stadtklimas und der Anpassung an den Klimawandel.
Mit der Aktualisierung der Wohnraumbedarfsprognose Göttingen (GEWOS 2016) und der Gewerbeflächenpotenzialanalyse (CIMA 2013/15) liegen aktuelle Grundlagen für eine bedarfsgerechte Vorbereitung neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen im neuen Flächennutzungsplan vor. Die Gutachten bilden die Grundlagen für das räumliche Konzept der Wohn- und Gewerbebaulandentwicklung für Göttingen für die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Das vorliegende Konzept ist das Ergebnis eines umfassenden öffentlichen Beteiligungsprozesses (z.B. Bürgerforen, Ortsratsanhörungen, planungsbegleitender AK, frühzeitige Auslegung), an dem sich die Göttinger Bevölkerung, die Kommunalpolitik und alle planenden Fachbereiche und Fachdienste der Verwaltung unter Mitwirkung vieler Fachleute beteiligt haben. Vielzahl neuer Aspekte beigetragen, so dass nunmehr der Entwurf des FNP auf einer aktuellen und soliden Planungsbasis erstellt werden kann. Die dynamischen Entwicklungstendenzen haben eine neue Wohnbauflächenprognose erforderlich gemacht – dies spiegelt sich nicht zuletzt in einem veränderten Ansatz bei der konzeptionellen Entwicklung der Wohnbauflächen wider.
Weitere Ausführungen und Grundlagen können den Anlagen entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen:
Gutachten, Steckbriefe, Beteiligungstabelle und sonstige Grundlagen werden aufgrund des Umfangs nicht mitversandt. Sie können aber über die Dokumentensammlung auf der Homepage www.goettingen.de/fnp eingesehen und heruntergeladen werden.
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