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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadt Göttingen als Kooperationspartner der Georg-August-Universität Göttingen die Gewährung von Kofinanzierungsmitteln des Landes für Förderprojekte aus den Europäischen Strukturfonds beantragt. Diese sollen als komplementäre Finanzierung im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln gemäß Förderrichtlinie "Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“ durch die Universität Göttingen dienen.
Die komplementäre Finanzierung von zusätzlichen Maßnahmen der Universität Göttingen steht dem Grunde und der Höhe nach unter dem Vorbehalt, dass der Stadt Göttingen eine Zuwendung aus Kofinanzierungsmitteln des Landes gewährt wird.
Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ für das „Forum Wissen“ etatisierten Investitionsmittel in Höhe von bisher rund 5,5 Mio. € (2016 – 2019) für den Fall der erfolgreichen Antragstellungen zu gegebener Zeit erhöht werden müssen. Hierzu bedarf es einer erneuten Befassung durch den Rat. Begründung:
Bereits bei der Einwerbung von Bundesmitteln im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ hat sich die Stadt Göttingen erfolgreich als Kooperationspartner an dem Projekt „Forum Wissen“ beteiligt und eine Etatisierung von Haushaltsmitteln vorgenommen (auf die Vorlagen FB61/1169/15 und FB61/1229/15 wird verwiesen). Diese Fördermittel sollen in die Sanierung der Gebäude und Ausstellungsräume in der Alten Zoologie fließen.
Für die Ersteinrichtung der Ausstellung (Konzeption, Planung und Produktion) beabsichtigt die Universität Göttingen Landesmittel einzuwerben. Die Ausstellung „Räume des Wissens“ sowie die erweiterten Museumsfunktionen (Café, Shop, Lounge, Tagungsräume) im Projekt Forum Wissen unter Trägerschaft der Universität Göttingen wurden in einer ersten Prüfung durch die NBank und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als antragsfähig im Rahmen der Tourismusförderung des Landes Niedersachsen eingestuft.
Das Forum Wissen ist als überregional bedeutsames Vorhaben zu bewerten, das bezugnehmend auf die Potenzialanalyse für den Städtetourismus in Göttingen aus dem Jahr 2014, perspektivisch einen grundlegenden Beitrag zur Entwicklung des Tourismus in der Stadt Göttingen leisten wird.
Die Universität Göttingen plant, einen Antrag auf die Höchstförderung in Höhe von zwei Millionen Euro (50% der Gesamtkosten) zu stellen.
An die Stadt Göttingen wurde die Bitte herangetragen, diesen Antrag als Kooperationspartner mit zu finanzieren. Hierdurch ergäbe sich die Möglichkeit, zusätzliche Mittel des Landes einzuwerben. Mit Erlass vom 15.03.2016 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Möglichkeit für finanzschwache Kommunen eröffnet, Mittel für die Kofinanzierung von Förderprojekten aus den Europäischen Strukturfonds einzuwerben. Insgesamt stellt das Land 8 Mio. Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Die Zuschussgewährung ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft, deren Einhaltung zum Teil erst im Antragsverfahren abschließend durch das Land geprüft werden können. Als Zukunftsvertragskommune ist die Stadt Göttingen aber grundsätzlich antragsberechtigt.
Die Richtlinie "Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“ zählt zu den Richtlinien, für die eine Kofinanzierung grundsätzlich eingeworben werden kann.
Der zu erbringende Eigenanteil soll mindestens 5 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Daraus folgt, dass die Stadt Göttingen einen Eigenanteil von 200.000,- Euro ausweisen muss. Die Höhe dieses Eigenanteils ist unabhängig von der Fördermittelzusage, da er auf Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben berechnet wird. Zur Deckung des kommunalen Eigenanteils sollen Mittel in entsprechender Höhe von Sponsoren eingeworben werden, so dass auch bei einer Erhöhung des bisherigen Investitionsvolumens das Investitionsprogramm nicht zusätzlich belastet wird.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Ko-Finanzierung des Förderantrags der Universität Göttingen maximal in Höhe der Zuwendung (zzgl. Eigenanteil) erfolgt, die die Stadt Göttingen bei erfolgreicher Antragstellung gem. Kofinanzierungsrichtlinie erhält. Sollte die Beantragung seitens der Stadt Göttingen nicht erfolgreich sein, entfällt die gesamte städtische Ko-Finanzierung, ohne dass dies grundsätzliche Auswirkungen auf den Projektantrag der Universität Göttingen hat. Da eine Antragstellung im Erfolgsfall Auswirkungen auf die bisher etatisierten Investitionsmittel hat, wird die Thematik dem Rat bereits im Vorfeld der Antragstellung zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen:
Der Stadt Göttingen entstehen als Kooperationspartner keine zusätzlichen Investitions-Kosten. Der ggf. zu leistende Eigenanteil geht nicht zulasten des kommunalen Haushaltes, sondern wird komplett über Spenden und Sponsoring getragen. In die Folgefinanzierung des laufenden Betriebs wird die Stadt Göttingen nicht einbezogen.
Der Projektantrag umfasst ein finanzielles Volumen von 4.000.000 Euro. Davon müssen im städtischen Haushalt nach Vorliegen der entsprechenden Zuwendungsbescheide zu gegebener Zeit Auszahlungen i. H. v. zusätzlich 1.000.000 € dargestellt werden. Dem stehen die erwarteten Einzahlungen aus der Kofinanzierungssrichtlinie (800.000 €) und die einzuwerbenden Spenden- und Sponsoringbeträge (200.000 €) gegenüber. Die Haushaltsermächtigungen können nur durch einen weiteren Ratsbeschluss über die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung oder aber durch Beschluss über einen Nachtragshaushaltsplan 2016, in dem die Gesamtfinanzierung dargestellt wird, geschaffen werden. Erst wenn beide Antragsverfahren erfolgreich und damit die Gesamtfinanzierung und die Haushaltsneutralität sichergestellt sind, liegen die Voraussetzungen für eine nachträgliche Etatisierung vor.
Als Anlage 1 ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt.
Anlagen:
Kosten- und Finanzierungsplan
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