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Beschlussvorschlag: Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG gewidmet: Am Heiligenhäuschen Von der Augustinerstraße bis Wendeplatz und Ausbauende, Länge 85 m, Flur 5 Gemarkung Nikolausberg, Flst. 867, Größe 1136 qm, von dieser Fläche beziehen sich lediglich ca. 400 qm auf die Klassifizierung Gemeindestraße Begründung In der Straße Am Heiligenhäuschen sind Wohnhäuser und Garagen errichtet worden. Die Fahrbahndecke ist bis zum Ende der Bebauung vorhanden. Die bisherige Widmung von 1970 als Gehweg über 544 m bleibt bestehen. Der Teilbereich von der Augustinerstraße bis Ausbauende in der Länge von 85 m wird als Gemeindestraße gewidmet.
Finanzielle Auswirkungen:
Ab dem sechsten Jahr der Herstellung beträgt der Unterhaltungsaufwand ca. 1,65 € / qm p.a.; aktuell stehen keine Unterhaltungskosten an.
Anlagen:
1 Lageplan
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