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Betreff: Annahme und Vermittlung von Zuwendungen
(über 100 € bis 2.000 €)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
02.02.2016 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme und Vermittlung der Zuwendungen (siehe Anlage) wird gemäß § 111 Abs. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 25 a Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) zugestimmt.

 

Begründung:

 

Gemäß Ziffer 2.3 der Anlage zur Hauptsatzung der Stadt Göttingen hat der Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von  über 100 € bis 2.000 € zu entscheiden.

 

Hinweis:

 

Die im Spendenzentrum abgegebenen Sachspenden zur direkten Weiterleitung an Hilfsbedürftige werden nicht erfasst. Die Stadt übernimmt hier lediglich eine koordinierende Funktion, sofern die Spenden nicht ausdrücklich für die Stadt bestimmt sind (u.a. wegen Spendenbescheinigung).

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Entlastungen des Haushalts durch die Zuwendungen.

 

Anlagen:

 

Übersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016-01-19 Übersicht (VA) (65 KB)      
 
 

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