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Beschlussvorschlag:
Für die Errichtung einer Schnellladesäule wird gemäß § 89 Absatz 1 NKomVG bei der Investitionsnummer 6163005020 „Emissionsfreie Mobilität“ einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
50.000 €
zugestimmt. Die außerplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch Fördermittel vom Land („Niedersächsisches Schaufenster Elektromobilität“) in Höhe von 40.000 € und Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 10.000 €.
Begründung:
Im Rahmen des bundesweiten Schaufensters Elektromobilität soll in insgesamt 4 Regionen (darunter die Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg) Elektromobilität der breiten Öffentlichkeit bekannt und zugänglich gemacht werden. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) der Verwaltung ein Angebot über die Förderung einer von der Stadt Göttingen bis zum 23.05.2015 in Göttingen zu installierenden Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge gemacht. Die Verwaltung hat hierzu den Parkplatz bei der Volksbank am Geismartor ausgewählt. Kriterien waren die Innenstadtnähe, Schnittpunkt zwischen Bundes-und Landesstraße, öffentliche Verkehrsfläche und bereits vorhandene elektrische Anlagen. Beabsichtigt ist, eine Schnellladesäule mit 50 kW Leistung für das gleichzeitige Laden von 2 Elektro-KFZ zu installieren. Aus verkehrsplanerischer Sicht stellt die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) das primäre Ziel der Verkehrsentwicklungsplanung in den nächsten Jahren dar. Es ist beabsichtigt, die Säule Mitte Mai 2015 zu eröffnen. Für den Erwerb und Aufbau der Ladesäule verbleiben demnach nur noch wenige Wochen. Die nächste Ratssitzung am 12.06.2015 findet bereits nach Projektende statt, so dass die Haushaltsmittel im Hinblick auf den Eröffnungstermin möglichst zeitnah benötigt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die außerplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch die Fördermittel vom Land für das Projekt „Niedersächsisches Schaufenster Elektromobilität“ in Höhe von 40.000 € und Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 10.000 €. Durch die Installation der Ladesäule entfallen insgesamt zwei gebührenpflichtige Stellplätze für konventionell angetriebene Kfz. Die zwei Ladeplätze sind weiterhin gebührenpflichtig, jedoch wird die Auslastung wegen der Beschränkung auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge voraussichtlich wesentlich geringer als heute sein. Dadurch, dass der unmittelbar angrenzende Schulhof der Bonifatiusschule für das gebührenpflichtige Parken von Montag bis Samstag freigegeben ist, wird es auch bei Vollauslastung des Volksbankparkplatzes zu keinen oder nur geringen Einnahmeausfällen in der städtischen Parkraumbewirtschaftung kommen.
Die Stadtwerke und die Energienetz Mitte GmbH haben eine finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten in Aussicht gestellt. Anlagen:
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