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Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Entwurfsvariante II zum Ausbau des südlichen Abschnitts der Straße Stumpfebiel zwischen Mühlenstraße und Prinzenstraße auf einer Länge von etwa 85 Metern wird zugestimmt.
Begründung:
Anlass Die Straße Stumpfebiel soll im Zuge der Sanierung der Göttinger Innenstadt grundhaft erneuert werden. Seit längerer Zeit bestehende und trotz Reparaturen immer wieder auftretende Schadstellen in Aufbau und Belag der Fahrbahn machen die Maßnahmen notwendig. Aus dem ungünstigen Querschnitt der Straße ergebenden sich zudem häufig Nutzungskonflikte. Zugleich ist die übliche Nutzungszeit der Straße von 25 Jahren mittlerweile abgelaufen. Eine letztmalige Grundsanierung erfolgte vor ca. 40 Jahren. Entsprechend zeigen sich Schadensbilder wie Spurrinnen und Absackungen.
Da im Rahmen von Kamerabefahrungen seitens der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) ein erhebliches Schadensbild an den Kanälen des südlichen Abschnitts des Stumpfebiel festgestellt wurde, entsteht kurzfristig dringender Handlungsbedarf. Die Kanalsanierung ist nach Aussage der GEB noch in diesem Jahr notwendig, was die umgehende Vergabe von Planungsleistungen notwendig macht. Um Synergieeffekte zu nutzen und wiederholte Baustellen zu vermeiden, soll im Anschluss an die Kanalsanierung die Straße, einschließlich Fahrbahn, Gehwegen und Möblierung, erneuert werden.
Entwurfsvarianten Die Straße Stumpfebiel wird südlich der Kreuzung mit der Mühlenstraße zur Fußgängerzone. Sie ist ab dort nur für Fahrradfahrer, den ÖPNV, Anlieferung u.Ä. freigegeben. Der übrige Verkehr wird Richtung Westen durch die Mühlenstraße geführt.
Entwurfsvariante I Zur Verdeutlichung der Verkehrsführung erhält der Straßenverlauf eine Verschränkung um ca. einen Meter in westlicher Richtung. Die Straße wird dann als Gerade auf die Kreuzung mit der Prinzenstraße geführt. Der Straßengrundriss ist nicht symmetrisch und entspricht gestalterisch nicht dem Verlauf des Straßenraums. Der westliche Gehweg ist deutlich schmaler als der östliche. Bei dieser Variante kann der Busverkehr durch eine wechselseitige Führung während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden. Eine Umleitung des Busverkehrs ist nicht notwendig. Durch den Versatz in der Fahrbahn ist einerseits der Übergang zur Fußgängerzone gut sichtbar und die Anlieferzone auf der Ostseite großzügig dimensioniert, andererseits wird der Verschwenkbereich voraussichtlich von den Bussen überfahren, was Einschränkungen im Fahrkomfort und der Dauerhaftigkeit der Oberfläche bedeutet. Durch die chronologische Abfolge der Kanal- und der Straßenbauarbeiten und die wechselseitige Busführung ist mit dieser Variante ein stringenter Bauablauf zu erwarten.
Entwurfsvariante II Auf ein Herausstellen des nach Westen gelenkten Verkehrs wird zugunsten einer geraden Fahrbahnführung verzichtet. Sie entspricht der Gerichtetheit des Straßenraums und wird aus diesem klar abgeleitet. Der Fahrbahnverlauf führt in gerader Verlängerung des nördlichen Teilabschnitts Stumpfebiel auf die Gotmarstraße. Der Straßengrundriss ist fast symmetrisch. Der westliche Gehweg ist jedoch in Fortsetzung des fertiggestellten nördlichen Abschnitts durchgängig breiter als der auf der östlichen Seite und bietet Fußgängern so mehr Platz. Eine wechselseitige Führung des Busverkehrs ist mit zusätzlichen baulichen Maßnahmen möglich. Nach Herstellung einer Bordseite muss diese durch eine temporäre Baustraße gesichert werden. Deren Ein- und Ausbau verlängert die Bauzeit um ca. 2,5 - 3 Wochen, die Kosten für die Maßnahme steigen. Zum Einbau des Asphalts muss die Baustelle voraussichtlich für ein Wochenende für den Busverkehr gesperrt werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Realisierung der Entwurfsvariante II, was insbesondere in: - der aus dem Straßenraum entwickelten Gestaltung, - den funktional gleichwertigen Fußwegen und - der linearen Führung des Busverkehrs begründet ist.
Gestaltung Die Gestaltung soll sich an dem bereits realisierten nördlichen Abschnitt des Stumpfebiel orientieren und dessen Materialität und Zonierung aufnehmen. Negativ wirkt zudem die heute vorhandene Beleuchtung als Überspannung. Sie soll aufgrund ihrer Gestaltung, Lichtfarbe, Ausleuchtung und wegen des hohen Stromverbrauchs durch zeitgemäße Standleuchten ersetzt werden.
Oberflächen in den Seitenbereichen Wegen der längeren Haltbarkeit, der für eine historische Innenstadt besser geeigneten Oberflächengestalt und der nur geringfügig höheren Kosten gegenüber Betonstein ist für die Gehwege analog zu den Maßnahmen des nördlichen Abschnitts die Verlegung von Natursteinplatten vorgesehen. Durch die taktilen Eigenschaften des Materials und spezielle Einbaudetails können hiermit auch den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden. Favorisiert wird ein Granit grau/gelb (Striegauer Granit oder portugiesischer Granit). Der befahrbare Seitenbereich wird von den Gehwegen durch eine geringere Pflastergröße abgesetzt.
Oberflächen im Fahrbahnbereich Die Fahrbahn wird aufgrund der besseren Fahreigenschaften, der größeren Langlebigkeit gegenüber einer Pflasterung und des einfacheren Unterhalts entsprechend dem nördlichen Abschnitt in einem aufgehellten Asphaltbelag hergestellt. Die beidseitigen Hochborde werden, wie im nördlichen Stumpfebiel, auf Fahrbahnniveau abgesenkt, um so ein barrierearmes Straßenprofil zu schaffen.
Bauweise Kanäle der GEB Die GEB hat die Kanalsanierung in offener Bauweise und unter Aufrechterhaltung des Busverkehrs angekündigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten in Höhe von ca. 45.000 EUR werden aus der Investitionsnr. 6163605014 finanziert. Die Kosten des Ausbaus (Tragschichten, Oberflächen, Möblierung) belaufen sich auf in Variante I auf ca. 325.000,- EUR, in Variante II auf ca. 335.000,- EUR (Finanzierung aus Investitionsnr. 6663605010 und 6663205003).
Von den Gesamtkosten von ca. 370.000,- EUR bzw. 380.000,- EUR sollen 50% nach dem NKAG auf die Anlieger umgelegt werden.
Anlagen:
1 - Planzeichnung Stumpfebiel Süd, Variante I 2 - Planzeichnung Stumpfebiel Süd, Variante II
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