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Beschlussvorschlag:
Das „Siedlungsentwicklungskonzept der Stadt Göttingen 2025“ bestehend aus den Komponenten
- Baulandkonzept Wohnen und Gewerbe - Klimaplan Stadtentwicklung - Landschaftsplan
wird als Diskussionsgrundlage für die Neuaufstellung des FNP zur Kenntnis genommen. Die Öffentlichkeit soll in der dargestellten Weise beteiligt werden. Begründung:
Das „Siedlungsentwicklungskonzept Göttingen 2025“ soll als Diskussionsgrundlage zur weiteren Bearbeitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dienen. Die Themen Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Klimaschutz und Landschaftsplan stehen hierbei im Vordergrund und werden als integriertes Gesamtkonzept zur Beratung vorgelegt. Eine Festlegung bzw. Beschlussfassung zu einzelnen Planinhalten erfolgt nicht. Das Beteiligungsmodell basiert neben den formalen Anforderungen des BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, gem. VA-Beschluss vom 31.03.2011 im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss) auf einem dialogorientierten Konzept, das die Themen in einen Gesamtzusammenhang bringt und die stadträumlich unterschiedlichen Fragestellungen aufgreift. Aufgrund des breiten inhaltlichen Spektrums werden die beiden betroffenen Fachausschüsse „Bauen, Planung und Grundstücke“ sowie „Umwelt- und Klimaschutz“ in gemeinsamen Sitzungen zu diesem Tagesordnungspunkt tagen. In den jeweiligen Sitzungen werden folgende Schwerpunkte gebildet:
19. 03. 15 - Teil 1: Beteiligungskonzept + Wohnbaulandkonzept 28. 04. 15 - Teil 2: Landschaftsplan 07. 05. 15 - Teil 3: Gewerbeflächenkonzept + Klimaplan Stadtentwicklung
Grundsätzliches
Die städtebauliche Entwicklung der Stadt Göttingen wird auch in den kommenden Jahren einer kontinuierlichen Veränderung unterzogen sein. Göttingen wird zunehmend von den Auswirkungen des demographischen Wandels aber auch von den von den allgemeinen Trends wie der Renaissance des Wohnens in der Stadt, dem wirtschaftliche und kulturellen Wandel, den Auswirkungen des Klimawandels oder den sich ändernden der Wohn- und Lebensformen betroffen sein. Veränderte Rahmenbedingungen machen einen neuen Planungsrahmen erforderlich, um Handlungsspielräume für die Stadtpolitik zu definieren. Um die Strategien der Stadtentwicklung vorzubereiten, hat der Rat der Stadt Göttingen am 14.09.2007 das „Leitbild 2020 –Göttingen stellt sich der Zukunft“ beschlossen. Das Leitbild formuliert den städtebaulichen Entwicklungsrahmen und stellt die Perspektiven und Leitziele wichtiger Handlungsfelder der Stadtentwicklung dar. Unter Bezug auf die im Leitbild 2020 formulierten Entwicklungsziele wurde am 31.03.2011 der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst. Mit diesem Verfahren wird eine grundlegende Analyse der bisherigen Planaussagen des FNP von 1975 geführt und eine zeitgemäße Ausrichtung des Flächennutzungsplans vorgenommen. Um die Komplexität städtebaulicher Wechselwirkungen zwischen gebauter Stadt und zukünftigen Anforderungen abzubilden, wird der Flächennutzungsplan ergänzt durch die erstmalige Erstellung eines Landschaftsplans und eines sog. Klimaplans Stadtentwicklung. Es geht insbesondere um
Das vorliegende „Siedlungsentwicklungskonzept Göttingen 2025“ überträgt die durch Gutachten ermittelten zukünftigen Bedarfe auf mögliche Standorte für den Wohnungsbau und die Gewerbeflächenentwicklung. Hinterlegt ist ein Planungshorizont bis etwa 2025. Das Konzept basiert auf aktuellen Bedarfsprognosen, die vor dem Hintergrund der Potenziale und Flächenreserven im Bestand zusätzliche geeignete Flächen vorschlagen. Daten für die Wohnbaulandentwicklung wurden 2013 durch GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH ermittelt und öffentlich präsentiert. Daneben wurde der Bedarf zukünftiger Gewerbeflächen durch eine „Gewerbeflächenpotenzialanalyse für die Stadt Göttingen“ (CIMA Beratung + Management GmbH, 2013) ermittelt. Um die vielfältigen Wechselwirkungen der Siedlungsentwicklung mit anderen Handlungsfeldern abzubilden, wurden die Aussagen des Landschaftsplans (Wette& Gödecke, in Bearbeitung), der Klimaanalyse / Klimaplan Stadtentwicklung (PlanZwei, GEO-NET, 2014), mit dem vorliegenden Konzept verknüpft. Das Einzelhandelskonzept (Junker+Kruse, 2013) sowie der Klimaplan Verkehrsentwicklung (LK Argus, 2014) wurden bereits öffentlich vorgestellt und beschlossen (2015). Die flächenrelevanten Aussagen dieser Konzepte werden in den Entwurf des FNP integriert. Sie stehen jedoch nicht im Vordergrund dieses Konzepts. Das „Siedlungsentwicklungskonzept Göttingen 2025“ dient als Diskussionsgrundlage für die weitere Erstellung und Abstimmung des Flächennutzungsplans. Hierzu sind mehrere öffentliche Bürgerforen in vier Stadtbereichen vorgesehen. In Verbindung mit den Ausführungen zum Aufstellungsbeschluss soll der Öffentlichkeit zudem Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der sog. frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB gegeben werden.
Weitere Ausführungen können der Anlage entnommen werden. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Beteiligungskonzepts werden Finanzmittel in Höhe von ca. 50.000 € benötigt. Finanziert wird dies aus Rückstellungen und Resten der Haushaltstelle des FNP. Anlagen:
Siedlungsentwicklungskonzept Göttingen 2025 mit div. Anlagen
Folgende Unterlagen sind aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie sind jedoch im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und können beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden.
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