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Betreff: Jahresabschluss 2012/Entlastung des Oberbürgermeisters
-Stadt Göttingen-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Kenntnisnahme
03.03.2015 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.03.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2012 der Stadt Göttingen einschließlich der Jahresabschlüsse der unselbständigen Stiftungen wird gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

  1. Über die Verwendung der im ordentlichen/außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wie folgt beschlossen:

 

Das Jahresergebnis im ordentlichen Ergebnis 2012 i.H. von 3.856.931,59 € beinhaltet einen Jahresüberschuss der unselbständigen Stiftungen in Höhe von insgesamt 32.636,97 €. Das Jahresergebnis der Stadt Göttingen im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.824.294,62 € wird zur Deckung der Fehlbeträge aus kameralem Abschluss verwendet.

 

Der Jahresüberschuss der unselbständigen Stiftungen im ordentlichen                                  Ergebnis wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

 

Das Jahresergebnis im außerordentlichen Ergebnis 2012 i.H. von 43.229.749,66 € beinhaltet einen Jahresüberschuss der unselbständigen Stiftungen in Höhe von insgesamt 84.658,81 €.

 

Das Jahresergebnis der Stadt Göttingen im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 43.145.090,85 € wird zur Deckung der Fehlbeträge aus kameralem Abschluss verwendet.

 

             

Der Jahresüberschuss der unselbständigen Stiftungen im außerordentlichen Ergebnis aufgrund von Wertberichtigungen auf Kapitalanlagen wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gem. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:              

 

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt Göttingen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Nach Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR) ist dies nun die fünfte geprüfte Jahresrechnung, die - wie in den meisten  anderen Städten auch -  erst mit erheblicher Verspätung vorgelegt wird. Die folgenden Jahresabschlüsse werden zeitnäher vorgelegt werden.

 

Nach den Vorschriften der §§ 128 ff. NKomVG i.V. mit § 48 ff. Gemeindehaushalts- und        -kassenverordnung (GemHKVO) wurde die Jahresrechnung 2012 erstellt. Die Anlagen zur Jahresrechnung, insbesondere der Anhang und der Rechenschaftsbericht, sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2012 wurde gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG am 05.02.2015 durch Testat des Rechnungsprüfungsamtes bestätigt. Die Prüfung führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Die Prüfungsfeststellungen konnten im Allgemeinen im Nachhinein ausgeräumt werden und sind Gegenstand künftiger Beachtung.

 

Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG stellt der Oberbürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest und legt ihn zusammen mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und einer eigenen Stellungnahme dem Rat vor.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Behandlung der Jahresergebnisse.

 

Nach § 110 Abs. 7 Satz 2 NKomVG werden Jahresüberschüsse den Überschussrücklagen (§ 123  Abs. 1 NKomVG) zugeführt. Gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG  i.V. m. Artikel 6 Abs. 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts sind Jahresüberschüsse vorrangig zur Abdeckung kameraler Sollfehlbeträge zu verwenden.

 

Das positive Jahresergebnis i.H. v. insgesamt 46.969.385,47 € im ordentlichen wie auch im außerordentlichen Bereich kann erneut zum Abbau der Fehlbeträge aus kameralem Abschluss verwendet werden. Unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2012 belaufen sich die kameralen Fehlbeträge zum 31.12.2012 noch auf rund 106,2 Mio. €. Hinzu kommen die doppischen Fehlbeträge (seit 2008) in Höhe von rund 48,4 Mio. €.

 

Für die unselbständigen Stiftungen ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 117.295,78 €. In Höhe der kumulierten Jahresüberschüsse für beide Stiftungen verändert sich die Höhe der zweckgebundenen Rücklage auf 1.399.755,32 €.

 

 

 

 

Anlagen:

 

-          Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht und Prüfbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes ( sind aufgrund des großen Umfangs nur im Ratsinformationssystem hinterlegt)

 

-          Stellungnahme des Oberbürgermeisters

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich JAB 2012_Gesamt (6593 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Prüfbericht RPA JA 2012 (476 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme (2821 KB)      
 
 

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