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Beschlussvorschlag:
- - Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 67.000,00 EUR
- Zuführung zur Sonstigen Rücklage (Bauunterhaltung) 50.000 EUR für die Bauunterhaltung der stiftungseigenen Gebäude
- Zuführung zur Sonstigen Rücklage 84.424,47 EUR zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung
Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.193,38 wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Begründung:
Gemäß § 128 NKomVG in Verbindung mit § 131 Abs. 1 und § 130 Abs. 4 Satz 2 NKomVG wird zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres für jede rechtsfähige Stiftung, die von der Stadt Göttingen verwaltet wird, ein Jahresabschluss aufgestellt.
Der Jahresabschluss 2012 „Göttinger milde Stiftung“ wurde nach den Vorschriften der §§ 128 ff NKomVG in Verbindung mit den §§ 48 ff. Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) erstellt und ist dieser Vorlage beigefügt.
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 286.617,85 EUR aus. Es gliedert sich in einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 201.424,47 EUR und im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.193,38 EUR. Das außerordentliche Ergebnis resultiert hauptsächlich aus der Zuschreibung aufgrund der Bewertung der Anleihe zum 31.12.2012.
Der Jahresabschluss 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Göttingen geprüft. Die Prüfung führte zu keiner Beanstandung.
Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG stellt der Oberbürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest und legt ihn zusammen mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat gleichzeitig auch über die Zuführung zu den Überschussrücklagen.
Anlagen:
- Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012
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