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Betreff: Jahresabschluss 2012/Entlastung des Oberbürgermeisters
-Göttinger milde Stiftung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Kenntnisnahme
03.03.2015 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.03.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

 

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2012 der rechtsfähigen Stiftung „Göttinger milde Stiftung“.

 

 

  1. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 201.424,47 EUR wird wie folgt verwendet:

-           

-          Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 67.000,00 EUR

 

-          Zuführung zur Sonstigen Rücklage (Bauunterhaltung) 50.000 EUR

für die Bauunterhaltung der stiftungseigenen Gebäude

 

-          Zuführung zur Sonstigen Rücklage 84.424,47 EUR

zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung

             

Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.193,38 wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Begründung:              

 

Gemäß § 128 NKomVG in Verbindung mit § 131 Abs. 1 und § 130 Abs. 4 Satz 2 NKomVG wird zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres für jede rechtsfähige Stiftung, die von der Stadt Göttingen verwaltet wird, ein Jahresabschluss aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2012 „Göttinger milde Stiftung“ wurde nach den Vorschriften der §§ 128 ff NKomVG in Verbindung mit den §§ 48 ff. Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) erstellt und ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 286.617,85 EUR aus. Es gliedert sich in einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 201.424,47 EUR und im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.193,38 EUR. Das außerordentliche Ergebnis resultiert hauptsächlich aus der Zuschreibung aufgrund der Bewertung der Anleihe zum 31.12.2012.

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Göttingen geprüft. Die Prüfung führte zu keiner Beanstandung.

 

Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG stellt der Oberbürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest und legt ihn zusammen mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat vor.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat gleichzeitig auch über die Zuführung zu den Überschussrücklagen.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

-          Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht

-          Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Göttinger milde Stiftung - JA 2012 (3319 KB)      
 
 

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