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Beschlussempfehlung: Der beigefügten Schulbezirkssatzung wird zugestimmt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Göttingen hat im letzten Jahr der „Vereinbarung über ein gemeinsames Schulangebot in Stadt und Altkreis Göttingen“ zugestimmt. In § 5 Nr. 4 dieser Vereinbarung ist festgelegt, dass die Stadt Göttingen eine Schulbezirkssatzung für die Gymnasien und Gesamtschulen in städtischer Trägerschaft mit Wirkung vom 1.8.2015 beschließt. Der Landkreis Göttingen wird seine Schulbezirkssatzung ebenfalls entsprechend der neuen Regelungen der Vereinbarung anpassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Anlage:
Satzung
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