zurück
 
 
Betreff: Ernennung zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Göttingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
Federführend:37-Fachbereich Feuerwehr Beteiligt:Dezernat A - Finanzen, Ordnung und Feuerwehr
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
03.03.2015 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.03.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:             

 

Der Oberbrandmeister Holger Lehrum, geboren am 16.01.1966, wohnhaft in Göttingen, Greitweg 25 K, wird für die Zeit vom 13.03.2015 bis zum 12.03.2021 als Ehrenbeamter zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Göttingen ernannt.

Begründung:

 

Gemäß § 20 Abs. 3 und 4 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Stadtbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Stadt Göttingen. Der Vorschlag zur Ernennung des Stadtbrandmeisters wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben.

 

Herr Holger Lehrum wurde von den aktiven stimmberechtigten Ortsbrandmeistern und deren Stellvertretern in einer ordentlichen Kommandositzung am 09.02.2015 zum Stadtbrandmeister vorgeschlagen. Herr Lehrum besitzt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Funktion.

 

Der Leiter des Fachbereiches Feuerwehr wurde hierzu angehört und hat keine Bedenken gegen diesen Vorschlag geäußert.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufwandsentschädigung

 
 

zurück