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Betreff: Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Städten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:51-Fachbereich Jugend Beteiligt:40-Fachbereich Schule
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
12.02.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Schulausschuss Entscheidung
26.02.2015 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
12.03.2015 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.03.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Beschlussvorschlag:             

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die „Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Städten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen“ für die Stadt Göttingen zu unterzeichnen.

 

 

 

 

 

Begründung:              

 

Die Stadt Göttingen engagiert sich seit Jahren im Ausbau und Betrieb der offenen Ganztagsschulen. Grundlage des städtischen Engagements ist neben den jeweils geltenden landesseitigen Regelungen das Rahmenkonzept „Nachmittagsangebote an Ganztagsschulen in Göttingen“, das der Rat am 09.06.2010 verabschiedet hat. Eine Aktualisierung erfolgte zum 01.08.2013.

 

Das städtische Konzept differenziert zwischen einem schulfachlichen Angebot im Vormittagsbereich und einem Förder- und Freizeitangebot am Nachmittag. Letzteres wird in der Regel nicht durch Lehrkräfte, sondern durch außerschulische Kooperationspartner organisiert und durchgeführt. Es findet als eine deutliche Trennung von Vormittag und Nachmittag statt, was viele Chancen und Möglichkeiten der Ganztagsschule ungenutzt lässt. Dieses Engagement hat im Wesentlichen zwei Hintergründe:

 

1.      Die Ganztagsschulen waren bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 durch das Land Niedersachsen personell extrem schlecht ausgestattet. Eine qualitätsvolle Gestaltung des ganzen Schulalltags war damit nicht möglich. In der Folge haben die Schulen mit dem Ziel, überhaupt ein Angebot vorhalten zu können, in weiten Teilen des Landes Verträge mit Dritten geschlossen, die z.T. rechtswidrig waren und zu Regress- bzw. Nachzahlungsforderungen insbesondere durch die Sozialversicherungen geführt haben. Derartige Probleme hatten die Göttinger Grundschulen wegen des städtischen Engagements nicht.

 

2.      Die Betreuungsstandards für Kinder sind in Göttingen sehr hoch. Das gilt auch für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Schulkindern bis 10 Jahren nach dem KiTaG. Die Bedarfe der Kinder und Eltern kann aber auch eine Ganztagsschule nicht vollständig abdecken, da sie i.d.R. an nur vier Tagen arbeitet und dann nur bis 15.30 Uhr. Deshalb war es der Stadt wichtig, eine auch konzeptionelle Verknüpfung mit der auf die Ganztagsschule folgende Zeit bis 15.30 Uhr herzustellen. Es wurde zu Recht als wichtig erachtet, dass die Kinder auch eine personelle Kontinuität benötigen. Deshalb erstreckte sich der Auftrag an die freien Träger der Jugendhilfe auf den Zeitraum bis 17.00 Uhr. Für eine tägliche Arbeitszeit von 90 Minuten von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr wären auch keine Fachkräfte zu gewinnen.

 

Am 01.08.2014 trat der neue Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ in Kraft. Er trifft Aussagen zu u.a. folgenden Bereichen:

 

a)      Aufgaben und Ziele:

-          ganzheitliches Bildungsangebot

-          Orientierung an den individuellen Lebens- und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler

-           Entwicklung einer nachhaltigen Lernkultur

-           Verbesserung im Umgang mit Heterogenität und Vielfalt

 

b)      Organisation und Gestaltung:

-           unterschiedliche Ganztagsschulmodelle sind möglich

-           ein Mittagessen gehört dazu (Teilnahme der Lehrkräfte)

-           Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe ist möglich

-           personelle und räumliche Kontinuität soll gegeben sein

 

c)      Qualitätsentwicklung an der Ganztagsschule:

-           Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung

-           Unterricht und außerunterrichtliche Angebote sind zu verzahnen

-          Rhythmisierung des Tagesablaufs

-           Individualisierung, Entwicklung einer veränderten Lern- und Aufgabenkultur

-           Kooperationen anstreben

-           multiprofessionelle Zusammenarbeit

 

d)      Personalausstattung:

-           Berechnung des Zusatzbedarfs

-           davon maximal kapitalisierbar 40%, d.h. mindestens 60% des Zusatzbedarfs für den Ganztag werden von Lehrkräften am Nachmittag erbracht

 

e)      Lehrkräfte an der Ganztagsschule:

-           Verpflichtung, neben Unterricht auch außerunterrichtliche Angebote durchzuführen

 

Das bisher gültige städtische Rahmenkonzept ist mit dem neuen Erlass nicht kompatibel.

 

Wegen der Kurzfristigkeit der Bekanntgabe der Inhalte des Erlasses und seines Inkrafttretens konnte gemeinsam mit fünf anderen Städten mit dem Niedersächsischen Kultusministerium (MK) ein Übergangsjahr vereinbart werden, in dem das in Göttingen gelebte Konzept fortgeführt werden konnte.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 sind die Städte Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg und Göttingen in einen Verhandlungsprozess mit dem MK eingetreten mit dem Ziel, unter Wahrung möglichst vieler Interessen der Städte eine Vereinbarung mit dem Land zu erzielen.

 

In den Verhandlungen haben die Städte deutlich gemacht, dass sie vor dem Hintergrund ihres jahrelangen Engagements in den Ganztagsgrundschulen eine Zusammenarbeit mit dem Land „auf Augenhöhe“ erwarten. Nach anfangs höchst kontroversen Diskussionen ist bei gewachsenem gegenseitigen Verständnis und Vertrauen eine Rahmenvereinbarung entstanden, die u.a. folgende Aspekte regelt:

 

  1. Grundschule, Partner und Kommune arbeiten eng zusammen.

 

  1. a)  Die Schule gestaltet den Unterricht.

b)  Schule und Partner gestalten das außerunterrichtliche Angebot zusammen.

c) Das außerunterrichtliche Angebot ist auf die Ganztagsschule und damit auch auf den ausschließlich von Lehrkräften zu erteilenden Unterricht bezogen.

 

  1. Es gibt unterschiedliche Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Schule und Partner, aber auch gemeinsame, die auch gemeinsam zu gestalten sind.

 

  1. Das Kind ist Subjekt seines eigenen Bildungsprozesses.

 

  1. Bei allen Erwachsenen wird eine hohe Kooperationsbereitschaft unabhängig von der jeweiligen Profession erwartet und gepflegt.
  2. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote sind inhaltlich-konzeptionell verknüpft. Daraus leitet sich zwingend eine Rhythmisierung des Ganztags ab.

 

  1. Die Ganztagsgrundschule arbeitet mit multiprofessionellen Teams.

 

  1. Das Ganztagsschulkonzept wird von der Schule in enger Abstimmung mit dem Partner und der Stadt erstellt.

 

  1. Das Ganztagsschulkonzept enthält Aussagen u.a. zu folgenden Aspekten:

-           gemeinsame Ziele

-           konkreter Rahmen der Aufgabenverteilung

-           Rahmen/Formen der Zusammenarbeit aller Erwachsenen in der Ganztagsgrundschule

-           Hinweise/Verfahren zur Zusammenarbeit der von Schule, Partner und Schulträger benannten Ansprechpartner

-           Regelungen zur (evtl. gegenseitigen) Teilnahme an Konferenzen/ Dienstbesprechungen/Gremien von Schule und Partner.

 

  1. Das Direktionsrecht für die jeweils eigenen Mitarbeiter liegt beim jeweiligen Dienstherrn.

 

  1. Die Gewährleistung der Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, ist aber delegierbar.

 

Die Erlasslage lässt es nicht zu, die vollständige auch nominelle „Augenhöhe“ von Schule und Kooperationspartner herzustellen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schule. Das schreibt ihr natürlich auch besondere Pflichten zu.

 

Unterhalb der formalen Regelungen – u.a. auch zum wichtigen Bereich der Weisungsbefugnisse für Mitarbeiter des Landes und des Kooperationspartners – hat das MK ein deutliches Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Kommunen zum Ausdruck gebracht und in vielen Regelungen der Rahmenvereinbarung und des angehängten trilateralen Vertrags manifestiert.

 

Die Stadt Göttingen profitiert in erheblichem Maße von der Rahmenvereinbarung einschließlich des trilateralen Vertrages:

 

  1. Ohne diese Rahmenvereinbarung wären die Grundschulen in der Gestaltung des Ganztages auf sich allein gestellt. Sie würden ihn auf ganz unterschiedliche Weise organisieren. Vor allem würde sie nur bis 15.30 Uhr planen. Das würde dazu führen, dass die Stadt sich den Betreuungswünschen von Eltern zwischen 15.30 Uhr und 17.00 Uhr gegenübersähe. Eine so kurze Zeit abzudecken ist für keinen freien Träger attraktiv und es wäre weder in der Quantität noch in der Qualität hinreichendes Personal zu akquirieren.

 

  1. Die Kinder der Stadt bekommen ein Konzept „aus einem Guss“, das nicht nur über den Mittag, sondern auch über 15.30 Uhr hinausdeutet. Die Kinder genießen über 15.30 Uhr hinaus konzeptionelle und personelle Kontinuität. Der Erlass sowie die Rahmenvereinbarung drücken den ganzheitlichen Anspruch und das Erfordernis des Zusammenwirkens der Partner Schule, Kooperationspartner und Stadt in aller Deutlichkeit aus. Der Vormittag und der Nachmittag beeinflussen sich gegenseitig und werden von den Kindern als Einheit erlebt.

 

  1. Das Land wird über die Schule unmittelbarer Partner der Stadt bei der Gestaltung der Ganztagsgrundschule. Bisher besteht eine Vertragsbeziehung zum freien Träger, der wiederum seinerseits einen Vertrag mit der Schule schließt. Dies ist vertretbar, so lange es eine Verantwortlichkeit des freien Trägers nur für den Nachmittag gibt. Mit der Gesamtverantwortung der Schule muss es im Interesse der Stadt liegen, dass also die Schule zum Vertragspartner wird, um Einfluss zu behalten auf die als Kooperationspartner agierenden freien Träger und Einfluss zu bekommen auf die Entscheidungen der Grundschulen.

Sehr augenfällig zu verdeutlichen ist dies am Beispiel des Mittagessens, das laut Erlass konstitutives, auch pädagogisches Element des Ganztags ist. Hier muss die Stadt unmittelbar beteiligt sein.

 

Anders als bisher wird es erforderlich werden, mit dem freien Träger einen gesonderten Vertrag für die Zeiten nach 15.30 Uhr sowie freitags nach 13.00 Uhr und die Ferien zu schließen. Dieser wird wegen der inhaltlich engen Beziehung zum trilateralen Vertrag unter Einbeziehung der Schule nur sehr geringen Aufwand bedeuten.

 

Derzeit erarbeitet die Verwaltung unter Bezug auf die Rahmenvereinbarung mit dem Land Niedersachsen ein neues Rahmenkonzept für die Ganztagsgrundschulen, das sowohl Aussagen zur Qualität des Ganztags als auch zur Organisation treffen wird.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Rahmenvereinbarung selbst führt zu keinen Kosten.

 

Die Stadt kann die Möglichkeiten der Rahmenvereinbarung nutzen, muss es aber nicht. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Fall, dass die Stadt Göttingen dies tut:

 

Das Land Niedersachsen hat den Schulen bisher nur 25% des regulär erforderlichen Ganztagszuschlags zugewiesen. Das Rahmenkonzept der Stadt sah vor, dass diese Stellenanteile von den Schulen vollständig kapitalisiert und zur Mitfinanzierung des Nachmittags an die freien Träger weitergeleitet werden. Die Stadt trägt die übrigen Kosten einschließlich derjenigen für die Betreuung nach 15.30 Uhr, freitags nach 13.00 Uhr und die Betreuung in den Ferien (abzgl. von Elternbeiträgen für das kostenpflichtige Angebot).

Mit dem neuen Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ hat das Land die Zuweisungen des Ganztagszuschlags auf 75% des regulär erforderlichen Umfangs erhöht. Davon können maximal 40% kapitalisiert werden. Das ist in der Summe etwas mehr als die bisherigen 25%. Deshalb ist mit den Neuregelungen mit keinen Kostensteigerungen zu rechnen.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

-          Rahmenvereinbarung

 

-          Anlage 1 zum trilateralen Kooperationsvertrag Endfassung

 

-          Nachrichtliche Anlage Hinweise für Themenfelder der gemeinsamen Abstimmung Endfassung

 

-          Trilateraler Mustervertrag Anlage zur Rahmenvereinbarung Endfassung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Städten BS, Gö, H, OL, OS, WOB Endfassung (116 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Trilateraler Mustervertrag_Anlage zur Rahmenvereinbarung Endfassung (145 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 1 zum trilateralen Kooperationsvertrag Endfassung (8 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Nachrichtliche Anlage Hinweise für Themenfelder der gemeinsamen Abstimmung Endfassung (118 KB)      
 
 

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