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Betreff: Bebauungsplan Göttingen Nr. 245 "Zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuesstraße"
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
05.03.2015 
51. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat Entscheidung
13.03.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 245 „Zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuesstraße“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 245 „Zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuesstraße“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen mit ihrer Begründung beschlossen.

 

  1. Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Klinkerfuesstraße, im Norden durch die Straße Schiefer Weg und im Osten durch den Rosdorfer Weg begrenzt. Den südlichen Abschluss bilden die nördlichen Grenzen der Flurstücke 236/1 und 236/2 der Gemarkung Göttingen. Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sind Bestandteil des Geltungsbereiches. Die Gesamtfläche beträgt etwa 3,4 ha.

 

Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1: 500

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Anlass:

 

Im Jahr 2012 wurde die Neuausrichtung des vorhandenen solitären Nahversorgungsstandortes unter Abbruch der vorhandenen Gebäudestrukturen auf dem Grundstück Rosdorfer Weg 12 geplant. Die projektierte Neubebauung im hinteren Grundstücksbereich mit vorgelagerten Stellplätzen bis zum Rosdorfer Weg unter Verlust der charakteristischen straßenbegleitenden Bebauung wurden zum Anlass genommen das Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um eine künftige Entwicklung positiv zu steuern. Zur Vermeidung einer Lücke im Verlauf der Bebauung des Rosdorfer Weges und eine neue Bebauung in die vorhandene Bauflucht rücken zu lassen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

 

Städtebauliche Situation und Ziele

Durch einen Abriss von straßenbegleitenden Gebäuden am Rosdorfer Weg, die i. d. R. traufständig mit ca. fünf Metern Abstand zur Straßengrenze errichtet wurden, würde die städtebauliche Fassung des Rosdorfer Weges an diesen Stellen deutlich unterbrochen. Insbesondere im Bereich des Marktgrundstücks, welches im Scheitelpunkt der Straßenkurve liegt, entstünde eine Lücke in der Bebauung, die durch den Parkplatz des Marktes nicht geschlossen werden kann. Bei einer Neubebauung der Grundstücke muss deshalb die räumliche Fassung des Straßenraumes erhalten werden. Entsprechend der Maßgabe, die Vorgartenbereiche des Rosdorfer Weges zu erhalten, soll die straßenseitige Vorzone bis in eine Tiefe von fünf Metern unbebaut bleiben und sich so die Eigenart der Straße wahren. Ein Neubau muss, um den Straßenraum zu fassen und die Nutzungsmischung innerhalb des Quartiers zu erhalten, bis auf fünf Meter an die Straße heran gerückt werden. Die Berücksichtigung städtebaulicher Qualitäten, vor allem bei der Neustrukturierung des Nahversorgungsstandortes im Rosdorfer Weg, gibt Anlass zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Neubauvorhaben innerhalb des Plangebietes sollen durch entsprechende Festsetzungen durch einen Bebauungsplan gesteuert werden, um die städtebauliche Eigenart des Quartiers und seine hohe Wohnqualität zu erhalten. Die Beurteilung nach § 34 BauGB allein kann diesen Aspekt der Stadtplanung nicht sicherstellen.

 

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuesstraße ergibt sich die Möglichkeit, das Quartier erstmalig einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Das Quartier soll sich zu einem städtischen Wohnquartier mit einer vielfältigen Nutzungsstruktur für unterschiedliche Bevölkerungs- und Nutzergruppen entwickeln. Der Entwicklungsschwerpunkt liegt dabei weiterhin auf der Schaffung von Wohnraum. Hinzu kommt durch die Ausweisung des Plangebiets als Mischgebiet (MI) die Möglichkeit zu einer lebendigen Durchmischung der zahlreichen unterschiedlichen Nutzungen wie Wohnen, Handwerksbetrieben, Geschäften und Dienstleistern. Durch eine Anpassung der Bebaubarkeit der Grundstücke wird teilweise der Bau großflächigerer und höherer Gebäude ermöglicht, sodass langfristig die Wohnungs- und Gewerbedichte des Standortes erhöht werden kann. Mit der Ausweisung als Mischgebiet werden neben dem Wohnen weitere, den innenstadtnahen Wohnstandort ergänzende Nutzungen ermöglicht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird planungsrechtlich als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. So werden auch die vorhandenen gewerblichen Nutzungen gesichert. Dem Plangebiet wird neben seiner Funktion als Wohngebiet zugleich die Möglichkeit zu einer gewerblich orientierten Entwicklung gegeben. Nutzungen, wie Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Abs. 2 und 3 BauNVO sowie Einzelhandelsbetriebe die nicht der Nahversorgung dienen und eine ausgewogene Nutzungsstruktur durch ihre Großflächigkeit gefährden, sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ausgeschlossen.

 

Das Quartier ist durch seinen hohen Grünanteil, seine Straßenbegrünung und die Hofbereiche sehr attraktiv. Die typischen rückwärtigen Hofbereiche werden deshalb als zusammenhängend wahrnehmbarer, begrünter Hofraum durch Festsetzungen zu Gebäudehöhen und baulicher Dichte erhalten. Die voranschreitende Nutzung der Vorgartenzonen als Stellplätze für PKW soll n den Vorgartenbereichen aufgehalten werden. So kann der besondere, durchgrünte Charakter des Viertels gesichert werden. Etwa die Klinkerfuesstraße wird so wieder als vorstädtisch anmutende Seitenstraße wahrnehmbar sein.

 

Der heutige Lebensmittelmarkt im Rosdorfer Weg entspricht in seiner Funktion als Nahversorger den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts der Stadt Göttingen zur Versorgung der Bewohner des Gebiets mit Sortimenten des täglichen Bedarfs. Die Entwicklung des Lebensmittelmarktes soll im Hinblick auf die bauliche Struktur des Quartiers städtebaulich verträglich gesteuert und so die Versorgung der Bevölkerung auch zukünftig gesichert werden.

 

Die mit den nördlich des Geltungsbereichs liegenden Gleisanlagen der Deutschen Bahn einhergehende Lärmbelastung macht es grundsätzlich notwendig entsprechende Maßnahmen zur Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Bebauungsplan zu formulieren.

 

Aufgrund der noch erhaltenen Grünflächen im inneren Plangebiet sowie in den Vorgartenbereichen sowie dem z.T. alten Baumbestand wurde eine Biotoptypenkartierung veranlasst. Der Empfehlung zur Festsetzung zu erhaltener Bäume auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie der straßenbegleitenden Bäume im Rosdorfer Weg wird entsprochen.

 

Verfahren:

 

Das Bebauungsplanverfahren wurde, wie bereits zum Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss formuliert, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt.

 

Die i. R. des bisherigen Verfahrens erfolgten Prüfungen bzgl. der Umweltbelange bestätigen, dass die Voraussetzungen zu diesem Verfahren vorliegen.

 

Durch die Wahl dieses Verfahren wird von der 'Durchführung der Umweltprüfung' und der 'Erstellung eines Umweltberichts' abgesehen und es gelten die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB 'vor der planerischen Entscheidung' erfolgt oder zulässig; ein Ausgleich der durch die Planung begründeten Eingriffe in Natur und Landschaft ist daher nicht erforderlich.

 

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen am 03.05.2012. Daran schloss sich die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke zwischen dem 03.05.2012 und dem 04.06.2012 an. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat der Rat der Stadt Göttingen am 12.04.2013 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Göttingen Nr. 245 erlassen. Diese trat am 03.05.2013 in Kraft und verliert ihre Wirkung nach Ablauf von zwei Jahren am 04.05.2015.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes wurde durch den Verwaltungsausschuss am 11.12.2014 beschlossen. Die Auslegung des Planentwurfes erfolgte in der Zeit zwischen dem 29.12.2014 und dem 30.01.2015 an; parallel wurden die Behörden und Verbände beteiligt.

 

Im Rahmen der Offenlage und Beteiligung sind ausschließlich Stellungnahmen von Behörden und Verbänden eingegangen. Diese beschränken sich auf Hinweise, ergänzende Festsetzungen und die Wahl der Verfahrensart.

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden abgewogen, sie führten im Ergebnis aber zu

keiner inhaltlichen Änderung des Plans oder Änderung des Verfahrens.

 

Die Planzeichnung sowie die Begründung wurden teilweise redaktionell geändert und bereits berücksichtigte Belange (z. B. öffentliche Verkehrsfläche und Lärmschutz) wurden durch ergänzende Ausführungen konkretisiert. Die Grundzüge der Planung sind dadurch aber nicht geändert worden.

 

Eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist daher nicht erforderlich.

 

Mit den vorliegenden Beschlüssen zur Abwägung und der Bebauungsplansatzung wird das Verfahren abgeschlossen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans (Planverfahren) sind für die Beauftragung von externen Ingenieursleistungen folgende Kosten entstanden:

 

  •              Umweltgutachten                            3.205,38
  •              Lärmgutachten                            3.510,50
  •              Ermittlung von Verkehrsprognosedaten

              durch die Deutsche Bahn AG                               238,00

 

Anlagen:

 

  • Bescheidung der Anregungen
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Schalltechnisches Gutachten*
  • Umweltgutachten*

 

 

*) auf Grund des Umfanges der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem ALLRIS zur Einsichtnahme zur Verfügung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Planzeichnung gesamt (444 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Bescheidung der Anregungen (280 KB)      
Anlage 8 3 öffentlich nur Planzeichnung (233 KB)      
Anlage 7 4 öffentlich Textliche Festsetzungen (56 KB)      
Anlage 2 5 öffentlich Begruendung (2193 KB)      
Anlage 4 6 öffentlich Schalltechnisches Gutachten (2036 KB)      
Anlage 3 7 öffentlich Umweltgutachten (433 KB)      
 
 

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