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Betreff: 98. Änderung des Flächennutzungsplans "MPI Fassberg"
- Abwägung der Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
  Bezüglich:
FB61/1115/14
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:Dezernat D - Planen, Bauen und Umwelt
    67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
Beratungsfolge:
Ortsrat Nikolausberg Anhörung
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
05.02.2015 
49. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Vorberatung
24.02.2015 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt - und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.03.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

Die zum Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung „MPI – Fassberg“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

2. Die 98. Änderung des Flächennutzungsplans „MPI – Fassberg“ wird mit ihrer Begründung festgestellt.

 

3. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 98. Änderung des FNP wird somit begrenzt im Süden durch die Ulrideshuser Straße, im Westen durch den Waldrand der Billingshäuser Schlucht, im Norden durch den landwirtschaftlichen Weg am Schwimmbad/ Kleingartenanlage und im Osten durch den Waldrand westl. Nikolausberg und den landwirtschaftlichen Weg Am Heiligenhäuschen (Stichweg nördlich Ulrideshuser Straße).

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:5000.

Begründung:              

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit der vorliegenden Planung stellt sich die Stadt Göttingen der Aufgabe, optimale Standortbedingungen für Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen zu schaffen. Beabsichtigt ist die Darstellung einer etwa 3,4 ha großen Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung „Forschungseinrichtungen“. Ziel ist die Vorbereitung von Entwicklungs- bzw. Ergänzungspotenzialen z.B. für die Erweiterung des Forschungscampus der am Faßberg angesiedelten Max Planck-Institute.

 

Verfahren

 

Vorabstimmung

2008 -2010               Abstimmung der Planungsziele mit Vertretern der Max-Planck-Gesellschaft und der am Standort vertretenen Institute

Mai 2010               Erstellung einer naturschutzfachlichen Bewertung

Aug. 2010               Erstellung einer städtebaulichen Studie

April 2010               Präsentation der Planungsabsichten im Ortsrat

 

Aufstellungsbeschluss

24.02.2011              Anhörung Ortsrat Nikolausberg zum Aufstellungsbeschluss

10.03.2011              Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke

09.06.2011              Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke

28.06.2011              Umweltausschuss

04.07.2011              Verwaltungsausschuss, Aufstellungsbeschluss

Jul/Aug. 2011 frühzeitige Beteiligung

 

2012 - 2014               Durchführung des Entlassungsverfahrens aus dem Landschaftsschutzgebiet (separates Verfahren)

 

Öffentliche Auslegung

23.01.2014              Anhörung Ortsrat Nikolausberg

06.02.2014              Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke

10.02.2014              Verwaltungsausschuss; Beschluss der öffentlichen Auslegung

22.04.14 - 21.05.14 öffentliche Auslegung, Benachrichtigung der TÖB, Verbände

04.08.14 – 04.09.14 Wiederholung der Auslegung wg. Entwendung von Unterlagen

 

 

Prüfung und Bescheidung der Anregungen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung standen Bedenken hinsichtlich der Erforderlichkeit der Planung sowie möglicher Auswirkungen auf Natur und Landschaft / Ortsbild im Vordergrund. Bei der öffentlichen Auslegung wurden z.T. sehr ausführlich Stellungnahmen vorgelegt, die sich mit Bedenken und Hinweisen zu folgenden zentralen Aspekten befassen:

 

  • Die Frage des Planungserfordernisses wurde mehrfach vorgetragen und kritisch beurteilt. Im Rahmen der Planung wurden bilaterale Gespräche mit der MPG geführt, die zeigten, dass eine kurzfristige umfassende Bebauung der Fläche seitens der MPG derzeit nicht beabsichtigt ist. Gleichwohl wird das Leitziel der Stadt Göttingen, zusätzliche Flächenpotenziale für Forschung und Entwicklung bauleitplanerisch vorzubereiten, mitgetragen.
  • Das Themenfeld Landschaftsbild und Ortsrands wurde umfassend kritisch gesehen. Um mögliche Beeinträchtigungen erkennen und beurteilen zu können, wurde im Rahmen des Umweltberichts eine Fotoanalyse erstellt, die die wesentlichen Blickbeziehungen dokumentiert. Es wird festgestellt, dass aufgrund der Entfernung keine Beeinträchtigung des prägenden Ortsrands gegeben ist. Eine Beeinträchtigung der Fernwirkung wird aufgrund der exponierten Lage hingegen nicht ausgeschlossen. Hierzu muss angemerkt werden, dass im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung noch keine konkreten Bebauungsvorstellungen vorliegen, da diese erst in nachfolgenden Bauleitplanverfahren erkennbar werden.
  • Hinterfragt wurde auch der mit der Planung einhergehende Flächenverbrauch und das Verhältnis zur vorherigen Darstellung im FNP. In diesem Zusammenhang wurden auch Alternativstandorte sowohl im Nahbereich, wie auch im gesamten Stadtgebiet thematisiert, die allerdings aus Sicht der planenden Verwaltung in diesem Zusammenhang als nicht geeignet und somit als nachrangig eingeschätzt wurden. Der im Verlauf des Verfahrens vorgetragene Wunsch, den Flächenverbrauch zu minimieren, konnte in vollem Umfang Rechnung getragen werden. Durch die Rücknahme bisheriger Bauflächen nördlich und südlich des MPI-Campus kann ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen bisherigen und neuen Sonderbauflächen und bisherigen und neuen landwirtschaftlichen Flächen erzielt werden.
  • Durch diesen „Flächentausch“ wird im Zuge der Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets nachvollzogen. Auch hier ergibt sich eine ausgeglichene Bilanz.
  • Die über den Ortsrat Nikolausberg eingebrachte Alternativfläche B1 südwestlich des MPI-Campus wurde untersucht und bewertet. Im Ergebnis wird die Fläche aufgrund der topographischen und naturräumlichen Gegebenheiten (sehr hohe Wertigkeiten) als nicht geeignet für eine bauliche Entwicklung eingestuft.
  • Ferner wurden redaktionelle Änderungen in der schriftlichen Begründung vorgenommen.
  • Die vom Ortsrat vorgelegte ergänzende Stellungnahme zur abschließenden Anhörung am 22.01.15 führte zu redaktionellen Ergänzungen in der Begründung und der Abwägungstabelle. Der Planungsinhalt bleibt hiervon unberührt.
  • Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit liegt zwischen den grundsätzlichen Entwicklungszielen der Stadtentwicklung und den Einwendungen.

 

Die Stellungnahmen und Bedenken wurden geprüft und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen, die während der o.g. beiden Auslegungstermine, also auch der verfahrensrechtlich ungültigen Auslegung vom 22.04.2014 bis 21.05.2014, eingegangen sind.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen beschlossenen Planungsziele sowie deren Ausarbeitung im Planentwurf die Spielräume für eine Anpassung der Planung an die vorgetragenen Bedenken ausgeschöpft wurden.

 

Die vollständige Abwägung der Interessen und Belange ist der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlagen:

Bescheidungsvorschläge (Tabelle)

Begründung mit Umweltbericht

Planzeichnung 98. Änderung des FNP ‘75

Naturschutzfachliche Bewertung (Büro Wette)

Geltungsbereich

Ergänzende Stellungnahme des Ortsrates Nikolausberg vom 22.01.15

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Tabelle2 anonymisiert Stellungnahmen Abwägung (317 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung_FB_MPI2 (1082 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Planzeichnung 98. F-Plan Änderung (490 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Naturschutzfachliche Bewertung Entlassung einer Teilfläche bei Nikolausberg 280510 (225 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Geltungsbereich MPI_SB (392 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Stellungnahme des Ortsrates 22.01.15 (107 KB)      
Stammbaum:
FB61/1115/14   98. Änderung des Flächennutzungsplans "MPI Fassberg" - Abwägung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss   61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   Beschlussvorlage SmartDoc
FB61/1115/14-1   98. Änderung des Flächennutzungsplans "MPI Fassberg" - Abwägung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss   61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   Beschlussvorlage SmartDoc
 
 

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