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Beschlussvorschlag:
Die zum Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung „MPI – Fassberg“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
2. Die 98. Änderung des Flächennutzungsplans „MPI – Fassberg“ wird mit ihrer Begründung festgestellt.
3. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der 98. Änderung des FNP wird somit begrenzt im Süden durch die Ulrideshuser Straße, im Westen durch den Waldrand der Billingshäuser Schlucht, im Norden durch den landwirtschaftlichen Weg am Schwimmbad/ Kleingartenanlage und im Osten durch den Waldrand westl. Nikolausberg und den landwirtschaftlichen Weg Am Heiligenhäuschen (Stichweg nördlich Ulrideshuser Straße). Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:5000. Begründung:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der vorliegenden Planung stellt sich die Stadt Göttingen der Aufgabe, optimale Standortbedingungen für Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen zu schaffen. Beabsichtigt ist die Darstellung einer etwa 3,4 ha großen Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung „Forschungseinrichtungen“. Ziel ist die Vorbereitung von Entwicklungs- bzw. Ergänzungspotenzialen z.B. für die Erweiterung des Forschungscampus der am Faßberg angesiedelten Max Planck-Institute.
Verfahren
Vorabstimmung 2008 -2010 Abstimmung der Planungsziele mit Vertretern der Max-Planck-Gesellschaft und der am Standort vertretenen Institute Mai 2010 Erstellung einer naturschutzfachlichen Bewertung Aug. 2010 Erstellung einer städtebaulichen Studie April 2010 Präsentation der Planungsabsichten im Ortsrat
Aufstellungsbeschluss 24.02.2011 Anhörung Ortsrat Nikolausberg zum Aufstellungsbeschluss 10.03.2011 Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke 09.06.2011 Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke 28.06.2011 Umweltausschuss 04.07.2011 Verwaltungsausschuss, Aufstellungsbeschluss Jul/Aug. 2011 frühzeitige Beteiligung
2012 - 2014 Durchführung des Entlassungsverfahrens aus dem Landschaftsschutzgebiet (separates Verfahren)
Öffentliche Auslegung 23.01.2014 Anhörung Ortsrat Nikolausberg 06.02.2014 Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke 10.02.2014 Verwaltungsausschuss; Beschluss der öffentlichen Auslegung 22.04.14 - 21.05.14 öffentliche Auslegung, Benachrichtigung der TÖB, Verbände 04.08.14 – 04.09.14 Wiederholung der Auslegung wg. Entwendung von Unterlagen
Prüfung und Bescheidung der Anregungen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung standen Bedenken hinsichtlich der Erforderlichkeit der Planung sowie möglicher Auswirkungen auf Natur und Landschaft / Ortsbild im Vordergrund. Bei der öffentlichen Auslegung wurden z.T. sehr ausführlich Stellungnahmen vorgelegt, die sich mit Bedenken und Hinweisen zu folgenden zentralen Aspekten befassen:
Die Stellungnahmen und Bedenken wurden geprüft und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen, die während der o.g. beiden Auslegungstermine, also auch der verfahrensrechtlich ungültigen Auslegung vom 22.04.2014 bis 21.05.2014, eingegangen sind.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen beschlossenen Planungsziele sowie deren Ausarbeitung im Planentwurf die Spielräume für eine Anpassung der Planung an die vorgetragenen Bedenken ausgeschöpft wurden.
Die vollständige Abwägung der Interessen und Belange ist der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlagen: Bescheidungsvorschläge (Tabelle) Begründung mit Umweltbericht Planzeichnung 98. Änderung des FNP ‘75 Naturschutzfachliche Bewertung (Büro Wette) Geltungsbereich Ergänzende Stellungnahme des Ortsrates Nikolausberg vom 22.01.15
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