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Betreff: Innenstadtbaumaßnahmen 2015/2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
05.02.2015 
49. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
19.02.2015 
50. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat Kenntnisnahme
13.03.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

Der Vergabe von Planungsleistungen zum Ausbau

 

1.              der westlichen Groner Straße unter Verwendung der ursprünglich für die Weender Straße Mitte vorgesehenen Planungsmittel inkl. Aufhebung des Sperrvermerks und

2.              des südlichen Abschnitts Stumpfebiel

 

wird zugestimmt.

 

3.               Einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 89 Abs.1 NKomVG (Eilbeschluss) bei der Investitionsnummer 6163605026 „Planungskosten Stumpfebiel“ wird in Höhe von 45.000 €  zugestimmt.

              Die außerplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch eingesparte Haushaltsmittel im Jahr 2014 bei der Investitionsnummer 6163605014 „Planungskosten Jüdenstraße“. Dieser Haushaltsrest steht im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung.

 

Begründung:

 

1. Westliche Groner Straße

 

Anlass

Nach Fertigstellung des Kornmarkts und der südlichen Weender Straße wird der Sanierungsbedarf in der südlichen Innenstadt und insbesondere der Groner Straße zunehmend deutlicher. Eine Aufwertung des Standorts ist notwendig, um drohendem Leerstand, Investitionsstau und Mietpreisverfall in diesem Bereich entgegenzuwirken. Dieser Intention entspricht auch der Förderantrag aus 2014 zur Aufnahme der südlichen Innenstadt in die Stadtsanierung. Um 2016 die Sanierung durchführen zu können, sind in diesem Jahr die entsprechenden Planungsleistungen notwendig.

 

Gestaltung

Auf der Grundlage des Gestaltungskonzepts für die Straßen der Göttinger Innenstadt wird Planung zum Ausbau der westlichen Groner Straße beauftragt. Die Gestaltung soll sich an den bereits realisierten Baumaßnahmen und dem Anschluss an die östliche Groner Straße / Lange-Geismar-Straße orientieren und dessen Materialität, Möblierung etc. aufnehmen. Hinsichtlich der Aufteilung des Straßenraums werden Varianten untersucht und den Ratsgremien zum Beschluss vorgelegt.

 

Konsequenzen für andere Baumaßnahmen

Ursprünglich war für 2015 die Planung des mittleren Abschnitts der Weender Straße vom Nabel bis zur Jüdenstraße vorgesehen, 2016 dessen Ausbau. Finanziell und personell lässt sich diese Maßnahme aber nicht zeitgleich zur Groner Straße realisieren und wird deshalb zurückgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemeinsam mit dem zu beauftragenden Büro wird ein Planungsworkshop mit interessierten Anwohnern und Eigentümern durchgeführt, die Ergebnisse fließen in die Planung ein. Den Ratsgremien wird der Entwurf zur Beschlussfassung vorgestellt. Den Anwohnern werden in einer öffentlichen Veranstaltung die Planungsergebnisse vorgestellt.

 

 

2. Stumpfebiel

 

Anlass

Im Rahmen von Kamerabefahrungen wurde seitens der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) ein erhebliches Schadensbild an den Kanälen des südlichen Abschnitts des Stumpfebiel festgestellt und entsprechend dringender Handlungsbedarf angemeldet. Um Synergieeffekte zu nutzen und wiederholte Baustellen zu vermeiden, soll im Anschluss an die Kanalsanierung die Straße erneuert werden. Die Kanalsanierung ist lt. Aussage der GEB noch in diesem Jahr notwendig, was die umgehende Vergabe von Planungsleistungen notwendig macht.

Darüber hinaus ist die übliche Nutzungszeit der Straße von 25 Jahren deutlich abgelaufen. Die letztmalige Grundsanierung erfolgte vor ca. 40 Jahren. Entsprechend zeigen sich Schadensbilder, die Fahrbahn weist Spurrinnen und Absackungen auf.

 

Gestaltung

Die Gestaltung soll sich an dem bereits realisierten Abschnitt des Stumpfebiel orientieren und dessen Materialität und Zonierung aufnehmen.

 

Bauweise

Die GEB hat die Kanalsanierung in offener Bauweise und unter Aufrechterhaltung des Busverkehrs angekündigt.

 

Konsequenzen für andere Baumaßnahmen

Der ursprünglich für dieses Jahr geplante Ausbau der südlichen Jüdenstraße würde den Busverkehr im Innenstadtring einschränken und zu deutlichen Behinderungen in dessen Abwicklung führen. Die Maßnahme Jüdenstraße Süd wird deshalb zurückgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Den Ratsgremien wird der Entwurf zur Beschlussfassung vorgestellt. Die Eigentümer und Anwohner werden in einer entsprechenden Bürgerinformation über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

1. Westliche Groner Straße

 

Sollte die Stadt Göttingen in das Förderprogramm zur Sanierung der südlichen Innenstadt aufgenommen werden, beträgt die Förderquote 2/3 der Gesamtmaßnahme bis zur Höhe der festgesetzten, förderfähigen Kosten in Höhe von 160 EUR / m² (bei 4.650 m² für die westliche Groner Straße entspräche das 744.000 EUR). Eine Entscheidung über die entsprechende Förderung ist aber erst im dritten Quartal 2015 zu erwarten und damit zu spät für eine qualifizierte Planung und Bürgerbeteiligung sowie den Ausbau in 2016. Deshalb soll der Entwurf (bis Leistungsphase 3 HOAI) inkl. notwendiger Gutachten zur Grundlagenermittlung beauftragt werden, der dann jedoch mit ca. 55.000 EUR nicht förderfähig ist und allein von der Stadt Göttingen getragen werden muss. Mit dem Land Niedersachsen als Fördermittelgeber ist aber geklärt, dass deshalb sowohl die weitere Planung, als auch die Ausführung nicht in ihrer Förderung gefährdet sind.

 

Die Kosten für die Planung bis Leistungsphase 3 werden aus den bisher mit einem Sperrvermerk versehenen Planungsmitteln zur Weender Straße Mitte (Invest.-Nr. 6163805001) bestritten.

 

Die weiteren Planungskosten für die Bauausführung betragen ca. 154.000 EUR. Die Baukosten werden auf ca. 1.395.000 EUR geschätzt. Wird der Ausbau durch das Stadtsanierungsprogramm gefördert, können von den Anliegern Ausgleichsbeträge nach BauGB erhoben werden.

 

 

2. Stumpfebiel

 

Die Planungskosten in Höhe von ca. 45.000 EUR werden aus der Investitionsnummer 6163605014 finanziert. Der Vorschlag zur geänderten Planung wird damit im Beschlusstext gleichzeitig verbunden mit der haushaltsrechtlichen Umschichtung der Mittel. Die Kosten des sich anschließenden Ausbaus (Tragschichten, Oberflächen, Möblierung) belaufen sich auf ca. 325.000,- EUR. Die Deckung ist in voller Höhe im Haushaltsjahr 2015 gewährleistet. Eine entsprechende  haushaltstechnische Umschichtung dieser Haushaltsmittel erfolgt zu gegebener Zeit und durch gesonderten Ratsbeschluss nach Abschluss der Planung.

 

Von den Gesamtkosten von ca. 370.000,- EUR sollen 50% nach dem NKAG auf die Anlieger umgelegt werden.

 

Anlagen:

 

Übersichtsplan Innenstadtbaumaßnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20150128_Innenstadt_Baumaßnahmen 2015ff (1453 KB)      
 
 

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