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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass
Für die für die Umsetzung des Programms notwendigen investiven Maßnahmen werden die entsprechenden Mittel im städtischen Haushalt für die Jahre 2015 bis 2018 bereitgestellt.
Begründung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (BMUB), vertreten durch das BBSR, hat im August 2014 den Projektaufruf für das Programm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" gestartet, bei dem Investitionen in herausragende Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt gefördert werden können. Es ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen, bei dem die Bewerbung bis zum 22. September 2014 eingereicht werden musste. Die Förderquote liegt bei Kommunen in Haushaltsnotlage bei 90 %
Bei der internen Prüfung der für Göttingen in Frage kommenden Projekte hat sich das Kunstquartier (KUQUA) als einziges chancenreiches Projekt herausgestellt und eine entsprechende Bewerbung mit einem Gesamtvolumen von ca. 9,3 Mio. € erarbeitet und eingereicht. Die darin skizzierten Maßnahmen ergänzen das ebenfalls beantragte Sanierungsgebiet „Südliche Innenstadt“ thematisch und strukturell.
Die Entscheidung über die Auswahl der Projekte durch das BMUB wurde am 19.11.2014 veröffentlicht: Göttingen gehört mit der zweithöchsten Fördersumme in Höhe von 4,5 Mio. €zu den ausgewählten Standorten. Der Projektbeginn soll noch im Jahr 2014 erfolgen.
Maßnahmen (Änderungen):
Die in Aussicht gestellte Förderung bedingt, Maßnahmen der Bewerbung zurückzustellen bzw. zu reduzieren. Dies sind im Einzelnen: 1.1.2 Innenausbau Steidl Museum - Günter-Grass-Archiv die Maßnahme wird von Steidl finanziert und durchgeführt und ist nicht mehr Teil des Zuwendungsantrags.
1.1.3 Neubau Galeriegebäude 1 (Düstere Straße 7) reduziert auf 3.200.000 € Die in diesem Projekt reduzierten Mittel in Höhe von 100.000 € werden für die statische Sicherung des nördlich unmittelbar angrenzenden Fachwerkgebäudes Düstere Straße 8 aufgewendet, siehe auch 1.1.8.
1.1.4 Sanierung und Umbau Galeriegebäude 2 (Nikolaistraße 21) zurückgestellt. Die Entwicklung des Kunstquartiers kann sukzessive erfolgen, das Gebäude ist für die Initiierung des KuQua nicht zwingend erforderlich, sollte aber perspektivisch in das Gesamtkonzept einbezogen werden.
1.1.5 Sanierung und Umbau Galeriegebäude 3 (Nikolaistr. 22) zurückgestellt Beantragt waren die Sanierung der Fassade des denkmalgeschützten Gebäudes und der Ausbau des Erdgeschosses zur Ausstellungsfläche. Für die Maßnahmen im Inneren gilt auch hier, dass diese zurückgestellt werden können, da eine spätere Einbindung in das Kunstquartier möglich ist. Die denkmalgerechte und energetische Fassadensanierung kann mit bis zu 50% aus dem Projekt 1.2.3 Förderung privater Fassaden- und Dachsanierungen erfolgen.
1.1.6 Freiraumgestaltung und Wasserkunst (Innenhof) reduziert auf 400.000 € Die Gestaltung des Innenhofs wird weiter verfolgt, ein Wasseranschluss vorgesehen. Das eigentliche Wasserkunstwerk wird zurückgestellt.
1.1.7 Ankauf Galeriegebäude 2 zurückgestellt siehe 1.1.4
1.2.2 Umgestaltung Nikolaistraße zurückgestellt Der technische Zustand der Nikolaistraße gewährleistet noch deren Funktion. Die Umgestaltung wird daher zurückgestellt.
1.2.3 Förderung privater Fassaden- und Dachsanierungen reduziert auf 350.000 € Da die Förderung erst initiiert und kommuniziert werden muss, wird davon ausgegangen, dass der Förderanteil in 2015 entsprechend geringer ist.
Die Teilmaßnahme 1.1.1 Architektenwettbewerb KUQUA wurde um 20.000 € aufgestockt, um ggf. eine externe Begleitung des Verfahrens gewährleisten zu können.
Neu hinzugekommen sind die Teilmaßnahmen:
1.1.8 Ankauf und statische Sicherung Düstere Straße 8 Bei dem nördlich an das neue Galeriegebäude unmittelbar angrenzende Gebäude handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus. Mit dem Neubau des Galeriegebäudes (1.1.2) ist eine statische Sicherung erforderlich. Die mögliche Veräußerung durch den privaten Eigentümer an die Stadt Göttingen wurde signalisiert.
1.3.6 Projektkoordination (extern) Unter Federführung der Stadt Göttingen wird die Beauftragung eines externen Projektkoordinators vorgesehen.
Für die Innenausstattung und Einrichtung des KUQUA (Lichtanlage - dimmbare und Lux-Stärkenregelbare Beleuchtung -, Hängesysteme, Rahmen, Mediengeräte, Luftbe- und -entfeuchter, Vitrinen) müssen einmalig in 2017 Investitionskosten etatisiert werden. Für die Kosten der Einrichtung eines Ausstellungsgebäudes bestehen Förderungsmöglichkeiten durch einschlägige Kulturstiftungen.
Betriebskonzept:
In enger Zusammenarbeit mit dem Verleger Gerhard Steidl wird auf der Düsteren Straße ein neues Ausstellungsgebäude/Galeriegebäudeerrichtet. Mit dem Bau und dem Betrieb des KUQUA schafft Göttingen eine überregional und international renommierte Adresse für zeitgenössische Bildende Kunst und Fotografie. Die einzigartige Sammlung von Gerhard Steidl sowie über den Steidl-Verlag vermittelte bedeutende zeitgenössische Künstler/innen und Fotografen/innen werden künftig im Rahmen eines herausragenden Ausstellungskonzepts im Galeriegebäude des KUQUA präsentiert. Nach dem Prinzip einer Kunsthalle werden im Galeriegebäude temporäre Ausstellungen präsentiert.
Mit dem Kunstquartier Göttingen entsteht ein kulturelles Angebot der Bildenden Kunst in Göttingen mit außergewöhnlichem Anspruch und überregionaler wie auch internationaler Ausstrahlung. Mit dem KUQUA wird das Ziel verfolgt, nicht nur ein Ausstellungsgebäude/Galeriegebäude neu zu erbauen, sondern das gesamte Quartier als Kultur- und Kreativzentrum weiterzuentwickeln. Das benachbarte Steidl-Museum Günther-Grass-Archiv ist im Bau und mit Hilfe der beantragten Städtebauförderungsmittel Innenstadt-Süd soll die Bausubstanz Nikolaiviertel für Künstlerateliers, Galerien und andere Kreative attraktiv saniert werden.
Der Betrieb des Galeriegebäudes wird in einer eigenen Rechtsform geführt. Die Stadt Göttingen wird sich beteiligen. Die Planungen sollen von einem Gremium begleitet und in enger Kooperation mit dem Steidl-Verlag stattfinden.
Die Kulturausgaben der Stadt Göttingen sind begrenzt und können aufgrund ihrer Eigenschaft als „Freiwillige Leistungen“ im Rahmen des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen nicht weiter gesteigert werden.
Die anteilige Mitfinanzierung der Stadt in Höhe von 50 Prozent der jährlichen Betriebskosten wird durch Fokussierung und Modifikation des bestehenden stadteigenen Kulturangebotes erbracht. Insbesondere durch die notwendige Neukonzeptionierung des Städtischen Museums sowie durch Anpassung des Ausstellungsbetriebs im Alten Rathaus werden die erforderlichen Mittel erwirtschaftet.
Im Rahmen der Planung der künftigen räumlichen und baulichen Zukunft des Städtischen Museums ist der künftige angepasste finanzielle Rahmen zu berücksichtigen. Hierbei wird eine Reduzierung und Konzentration der Ausstellungsflächen erforderlich. Personalkostensenkend soll sich die Einführung technischer Überwachungssysteme auswirken. Die Qualität der stadtgeschichtlichen Ausstellungen sollen unter den Einsparvorgaben nicht beeinträchtigt werden.
Der heute im Alten Rathaus angebotene Ausstellungsbetrieb insbesondere zeitgenössischer Kunst wird im Hinblick auf das Ausstellungskonzept im neuen Galeriegebäude des KUQUA abgestimmt und ggf. integriert. Die freien Kultureinrichtungen werden von diesem Umbau des kulturellen Angebotes nicht durch Kürzungen betroffen sein.
Ergebnis dieses Prozesses ist eine Neuausrichtung und Profilierung der Göttinger Museumslandschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bewerbungsskizze umfasst ein Projektvolumen von 5.000.000 €, wovon 4.500.000 € aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt würden. Der Eigenanteil der Stadt Göttingen beläuft sich auf 500.000 €, die geplante Verteilung ist in Anlage 3 dargestellt, und wird in der Änderungsliste für den Haushalt 2015 berücksichtigt. NKAG-Beiträge, die durch private Anlieger zu finanzieren wären, würden im Rahmen des Förderprogramms nicht mehr anfallen, da der Ausbau der Nikolaistraße zurückgestellt wird.
Für die Vorbereitung des Ausstellungsbetriebs im KUQUA fallen bereits 2016/2017 jeweils 80.000 € Personal- und Planungskosten und ab 2018 jährlich 180.000 € erforderliche Betriebskosten an (vgl. Entwurf des Erfolgsplans 2018 ff. in Anlage 6), für die im Ergebnishaushalt aus den Produkten 2512000 Stadtarchiv, 2513000 Städtisches Museum sowie 2521000 städtische Kunstausstellungen Deckungsbeiträge vorgesehen werden.
Anlagen:
Anlage 1: KUQUA Göttingen – eine machbare Vision 2008 Anlage 2: KUQUA Göttingen – Aktualisierung und Weiterentwicklung 2014 Anlage 3: aktualisierter Ausgaben- und Finanzierungsplan Anlage 4: Stellungnahme des Landes Niedersachsen Anlage 5: Pressemitteilung des BMUB vom 19.11.2014 Anlage 6: KUQUA Galeriegebäude Entwurf Erfolgsplan 2018 ff.
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