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Betreff: Entlassungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet "Leinetal" für einen Teilbereich des LSG in der Gemarkung Roringen sowie Entlassung und Ergänzung von Teilbereichen des LSG in der Gemarkung Nikolausberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt Beteiligt:11-Verwaltungsstellen
Beratungsfolge:
Ortsrat Nikolausberg Vorberatung
22.01.2015 
29. öffentliche Sitzung des Ortsrates Nikolausberg abgelehnt   
Ortsrat Roringen Vorberatung
22.01.2015 
21. öffentliche Sitzung des Ortsrates Roringen geändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Vorberatung
24.02.2015 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt - und Klimaschutz geändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.03.2015 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

Die Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden. Im Rahmen des Verfahrens beteiligt worden sind die Ortsräte als betroffene Gemeinden, die Träger öffentlicher Belange  nach § 14 NAGBNatSchG und die anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 (2) Nr. 1 BNatschG i. V. § 38  (1) NAGBNatSchG sowie   mit  öffentlicher Auslegung nach § 14 (2) NAGBNatSchG.

 

Der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ in der Stadt Göttingen wird zugestimmt.

 

Die Beschlüsse der Ortsratssitzungen Nikolausberg und Roringen vom 22.01.2015 sind ergänzend der Anlage beigefügt.

Begründung:

 

Die Stadt Göttingen beabsichtigt die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ für die Stadt Göttingen vom 14. Februar 2000 mit dem Ziel, Teilflächen aus dem Geltungsbereich der Verordnung zu entlassen und eine Teilfläche neu auszuweisen. Die Änderungen erfolgen im Verordnungstext und in der Plandarstellung und sind aus folgenden Gründen notwendig geworden:

 

              Für den Bereich des Max-Planck-Institutes am Fassberg sollen Erweiterungsflächen zur Verfügung gestellt werden. Die Änderungen erfolgen im Zusammenhang mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gleichzeitig werden Flächen im nördlichen Bereich des MPI-Geländes in den Landschaftsschutz übernommen, um das angrenzende FFH-Gebiet von zusätzlicher Belastung durch heranrückende Bebauung frei zu halten.

              Für den Bereich Roringen am Menzelberg soll im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Göttingen- Roringen Nr. 7 „Zwischen Altdorf und Menzelberg“ eine Teilfläche entlassen werden zum Zwecke einer Wohnbebauung.

 

Verfahrensablauf

 

Vorabstimmung

 

2008 bis 2010

Abstimmung mit dem FD Stadt- und Verkehrsplanung über Ablauf und Grenzen der Änderungsbereiche des LSG sowie des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes

2009 bis 2010

Erstellung einer naturschutzfachlichen Bewertung für den Bereich Roringen

Mai 2010

Erstellung einer naturschutzfachlichen Bewertung für den Bereich Nikolausberg

24.02.2011

Anhörung des OR Nikolausberg zum Aufstellungsbeschluss 98. Änderung des Flächennutzungsplans „MPI Fassberg“

28.06.2011

Umweltausschuss mit Unterrichtung zum Aufstellungsbeschluss 98. Ä. des Flächennutzungsplans „MPI Fassberg“ und zur beabsichtigten parallelen Änderung des Landschaftsschutzgebietes

4.07.2011

Verwaltungsausschuss zum Aufstellungsbeschluss 98. Ä. FNP „MPI Fassberg“ mit beabsichtigter parallelen Änderung des Landschaftsschutzgebietes

 

Verfahren

 

22.05.2012 bis 17.7.2012

Schriftliche Beteiligung der Ortsräte als betroffene Gemeinden und der Träger öffentlicher Belange nach § 14 ff NAGBNatSchG

 

24.05.2012 bis 23.07.2012

Schriftliche Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 (2) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (i. V. m. § 38 Abs. 1 NAGBNatSchG)

 

28.01.2014 bis 14.03.2014

Erneute Beteiligung der Gemeinden und sonst betroffenen Behörden sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen als Hinweis auf ein paralleles Verfahren zur Änderung des Verordnungstextes zum Zwecke der Freistellung von Vorranggebieten für die Windenergie.

 

 

Öffentliche Auslegung

 

10.02.2014 bis 14.03.2014

Öffentliche Auslegung nach § 14 NAGBNatSchG

 

 

 

Prüfung der Stellungnahmen und Bescheidung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen vor der öffentlichen Auslegung der Landschaftsschutzgebietsverordnung standen Bedenken hinsichtlich des Verlustes von landwirtschaftlicher Nutzfläche, der Erforderlichkeit der Flächennutzungsplanung und der Erweiterung der Wohnbaulandflächen, der Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes der beiden Ortsteile Roringen und Nikolausberg sowie die nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und im Bereich Nikolausberg auch auf das angrenzende FFH-Gebiet „Göttinger Wald“ im Vordergrund.

 

Die Naturschutzbeauftragte der Stadt Göttingen, der Ortsrat Nikolausberg sowie der BUND (Kreisgruppe Göttingen) haben ihre ablehnenden Stellungnahmen ausführlich begründet. Der Ortsrat Roringen hat dagegen Zustimmung bekundet.

 

In der erneuten Beteiligung haben auch der niedersächsische Heimatbund, der NABU Göttingen sowie erneut die Kreisgruppe des BUND, Göttingen umfangreiche Bedenken hinsichtlich der Themen:

Flächenverbrauch, Bodenschutz, umfassende Planungserfordernisse im gesamtstädtischen Kontext, Nutzung vorhandener Flächen- Ressourcen auf dem  MPI-Gelände, negative Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Ortsbild von Nikolausberg, formelle Mängel in der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie  generelle Belastungen des gesamten Landschaftsschutzgebietes vorgetragen.

 

Fest zu stellen ist, dass sich die überwiegende Anzahl der Einwendungen auf die Änderung der LSG-VO im Bereich Nikolausberg beziehen, die Änderung in Roringen wird  als weniger erheblich betrachtet.

Die Naturschutzbeauftragte der Stadt Göttingen stellt hier jedoch grundsätzlich die Erforderlichkeit zusätzlicher Wohnbauflächen bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang in Frage und bemängelt die Auswahl der hier vorgesehenen Entlassungsfläche gegenüber der zusätzlich zur Auswahl gestandenen Fläche nördlich von Roringen.

Bei der öffentlichen Auslegung werden z. Teil sehr ausführliche und umfassende Bedenken vorgetragen, dabei wird auch kritisch Stellung bezogen zum Themenbereich „Vorranggebiete für die Windenergie“ sowie des  allgemeinen Zustandes von Natur und Landschaft in der Stadt Göttingen.

 

Folgende Aspekte werden genannt von: 

 

              Trägern öffentlicher Belange: Landverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen

 

              Anerkannten Naturschutzvereinigungen: Flächenverbrauch; Allgemeine Bedeutung des LSG für Natur und Landschaft, Bedeutung des FFH-Gebietes und Auswirkungen darauf, Einforderung der Landschaftsplanung als Grundlage der Änderung des LSG, unzureichende Kompensationsmaßnahmen, grundsätzliche Überforderungen der Ökosysteme durch aktuellen Lebensstil, Fehlen eines Reg. ROP für die Stadt Göttingen,  Missbrauch des LSG als Baulandreserve, Verstoß gegen § 19 UVPG, Mängel in den naturschutzfachlichen Gutachten, Nichtbeachtung eines privaten Grundstückes im Außenbereich von Nikolausberg (fehlende zusätzliche Entlassung zum Zwecke einer erweiterten Nutzung), Beeinträchtigung des historischen Ortsbildes Nikolausberg auch aus weiterer Entfernung im Leinetal.

 

  • Bürgerinnen und Bürgern; Vereinen: Zum gleichen Themenkomplex wie die            anerkannten Naturschutzvereinigungen (z. Teil im gleichen Wortlaut)

 

Die Anregungen und Bedenken wurden geprüft und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. Alle Anregungen und Bedenken wurden gewürdigt.

 

Im  Ergebnis wurde aufgrund der Anregungen der Naturschutzbeauftragten und der Naturschutzvereinigungen  eine direkt an die Baufläche des MPI heranreichende Fläche als Landschaftsschutzgebiet erweitert, und somit eine größere Abstandsfläche zum angrenzenden FFH-Gebiet geschaffen.

Den  sonstigen Anregungen und Bedenken wurde nicht gefolgt, da eine Vereinbarkeit der Flächenänderungen im Landschaftsschutzgebiet mit den verbleibenden Funktionen des Landschaftsschutzes noch immer gegeben ist aufgrund der im Verhältnis stehenden geringen Flächenherausnahme und einer zusätzlichen Flächenerweiterung.

 

Die vollständige Abwägung der Anregungen und Bedenken ist den beiliegenden Tabellen und den Originalschreiben zu entnehmen (s. Anlage in Allrisvorlage).

 

Eine Abstimmung mit dem Ref. 04 Recht ist ebenfalls erfolgt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Anlagen:

 

1 Änderung des Verordnungstextes

2 Karte: Veränderung der LSG Grenze MPI

3 Karte: Veränderung der LSG Grenze Menzelberg

4 Karte: LSG Gesamt

5 Naturschutzfachliche Bewertung zur LSG Entlassung TB Roringen*

6 Naturschutzfachliche Bewertung zur LSG Entlassung TB Nikolausberg*

7 TÖB Beteiligung 2012 – Anschreiben

8 Verbandsbeteiligung 2012 – Anschreiben

9 Verteilerliste

10 Abwägung Beteiligung 2012

11 Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens 2012*

12 Anschreiben Beteiligung 2014

13 Erläuterungstext zur öffentlichen Auslegung 2014

14 Abwägung öffentliche Auslegung 2014

15 Abwägung öffentliche Auslegung 2014 (nicht öffentlich)**

16 Stellungnahmen der öffentliche Auslegung 2014 (Teil 1 und 2)*

17 Abwägung Beteiligung TÖB u. Naturschutzverbände 2014

18 Abwägung Beteiligung TÖB u. Naturschutzverbände 2014 (nicht öffentlich)**

19 Stellungnahmen TÖB u. Naturschutzverbände*

 

* Die Unterlage ist aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie ist jedoch im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann beim Fachdienst Umwelt eingesehen werden.

 

** Die Unterlage ist aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie ist im nicht öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann von dem berechtigten Personenkreis beim Fachdienst Umwelt eingesehen werden.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01 Ändg. des VOtextes (14 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 02 Karte-Veränderung LSG MPI (2866 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 03 Karte-Veränderung LSG Menzelberg (1957 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 04 LSG_Karte Auslgung 9 KB nov 2014 (9435 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 05 Gutachten zur LSG-Entlassung TB 2 Roringen 240110 (307 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 06 Gutachten zur LSG-EntlassungTB 1 Nikolausberg 2805 (240 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 07 TÖB Beteiligung 2012-Anschreiben (35 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich 08 Verbandsbeteiligung 2012 Anschreiben (25 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich 09 Verteilerliste (7397 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich 10 Abwägung Beteiligung 2012 (49 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich 11 Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens 2012 (5855 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich 12 Anschreiben Beteiligung 2014 (8 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich 13 Erläuterungstext z öff Ausl feb2014 (14 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich 14 Abwägung öffentliche Auslegung 2014 (283 KB)      
Anlage 16 16 öffentlich 16 Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung 2014 Teil 2 (4513 KB)      
Anlage 17 17 öffentlich 17 Abwägung Beteiligung TÖB u. Naturschutzverbände (40 KB)      
Anlage 19 19 öffentlich 19 Stellungnahmen TÖB u. Naturschutzverbände (4408 KB)      
Anlage 20 20 öffentlich Protokollauszug Ortsratssitzung Nikolausberg 22-01-2015 (673 KB)      
Anlage 21 21 öffentlich Protokollauszug Ortsratssitzung Roringen 22-01-2015 (130 KB)      
 
 

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