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Beschlussvorschlag:
Die Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden. Im Rahmen des Verfahrens beteiligt worden sind die Ortsräte als betroffene Gemeinden, die Träger öffentlicher Belange nach § 14 NAGBNatSchG und die anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 (2) Nr. 1 BNatschG i. V. § 38 (1) NAGBNatSchG sowie mit öffentlicher Auslegung nach § 14 (2) NAGBNatSchG.
Der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ in der Stadt Göttingen wird zugestimmt.
Die Beschlüsse der Ortsratssitzungen Nikolausberg und Roringen vom 22.01.2015 sind ergänzend der Anlage beigefügt. Begründung:
Die Stadt Göttingen beabsichtigt die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ für die Stadt Göttingen vom 14. Februar 2000 mit dem Ziel, Teilflächen aus dem Geltungsbereich der Verordnung zu entlassen und eine Teilfläche neu auszuweisen. Die Änderungen erfolgen im Verordnungstext und in der Plandarstellung und sind aus folgenden Gründen notwendig geworden:
• Für den Bereich des Max-Planck-Institutes am Fassberg sollen Erweiterungsflächen zur Verfügung gestellt werden. Die Änderungen erfolgen im Zusammenhang mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gleichzeitig werden Flächen im nördlichen Bereich des MPI-Geländes in den Landschaftsschutz übernommen, um das angrenzende FFH-Gebiet von zusätzlicher Belastung durch heranrückende Bebauung frei zu halten. • Für den Bereich Roringen am Menzelberg soll im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Göttingen- Roringen Nr. 7 „Zwischen Altdorf und Menzelberg“ eine Teilfläche entlassen werden zum Zwecke einer Wohnbebauung.
Verfahrensablauf
Vorabstimmung
2008 bis 2010 Abstimmung mit dem FD Stadt- und Verkehrsplanung über Ablauf und Grenzen der Änderungsbereiche des LSG sowie des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 2009 bis 2010 Erstellung einer naturschutzfachlichen Bewertung für den Bereich Roringen Mai 2010 Erstellung einer naturschutzfachlichen Bewertung für den Bereich Nikolausberg Anhörung des OR Nikolausberg zum Aufstellungsbeschluss 98. Änderung des Flächennutzungsplans „MPI Fassberg“ Umweltausschuss mit Unterrichtung zum Aufstellungsbeschluss 98. Ä. des Flächennutzungsplans „MPI Fassberg“ und zur beabsichtigten parallelen Änderung des Landschaftsschutzgebietes Verwaltungsausschuss zum Aufstellungsbeschluss 98. Ä. FNP „MPI Fassberg“ mit beabsichtigter parallelen Änderung des Landschaftsschutzgebietes
Verfahren
22.05.2012 bis 17.7.2012 Schriftliche Beteiligung der Ortsräte als betroffene Gemeinden und der Träger öffentlicher Belange nach § 14 ff NAGBNatSchG
24.05.2012 bis 23.07.2012 Schriftliche Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 (2) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (i. V. m. § 38 Abs. 1 NAGBNatSchG)
28.01.2014 bis 14.03.2014 Erneute Beteiligung der Gemeinden und sonst betroffenen Behörden sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen als Hinweis auf ein paralleles Verfahren zur Änderung des Verordnungstextes zum Zwecke der Freistellung von Vorranggebieten für die Windenergie.
Öffentliche Auslegung
10.02.2014 bis 14.03.2014 Öffentliche Auslegung nach § 14 NAGBNatSchG
Prüfung der Stellungnahmen und Bescheidung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen vor der öffentlichen Auslegung der Landschaftsschutzgebietsverordnung standen Bedenken hinsichtlich des Verlustes von landwirtschaftlicher Nutzfläche, der Erforderlichkeit der Flächennutzungsplanung und der Erweiterung der Wohnbaulandflächen, der Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes der beiden Ortsteile Roringen und Nikolausberg sowie die nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und im Bereich Nikolausberg auch auf das angrenzende FFH-Gebiet „Göttinger Wald“ im Vordergrund.
Die Naturschutzbeauftragte der Stadt Göttingen, der Ortsrat Nikolausberg sowie der BUND (Kreisgruppe Göttingen) haben ihre ablehnenden Stellungnahmen ausführlich begründet. Der Ortsrat Roringen hat dagegen Zustimmung bekundet.
In der erneuten Beteiligung haben auch der niedersächsische Heimatbund, der NABU Göttingen sowie erneut die Kreisgruppe des BUND, Göttingen umfangreiche Bedenken hinsichtlich der Themen: Flächenverbrauch, Bodenschutz, umfassende Planungserfordernisse im gesamtstädtischen Kontext, Nutzung vorhandener Flächen- Ressourcen auf dem MPI-Gelände, negative Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Ortsbild von Nikolausberg, formelle Mängel in der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie generelle Belastungen des gesamten Landschaftsschutzgebietes vorgetragen.
Fest zu stellen ist, dass sich die überwiegende Anzahl der Einwendungen auf die Änderung der LSG-VO im Bereich Nikolausberg beziehen, die Änderung in Roringen wird als weniger erheblich betrachtet. Die Naturschutzbeauftragte der Stadt Göttingen stellt hier jedoch grundsätzlich die Erforderlichkeit zusätzlicher Wohnbauflächen bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang in Frage und bemängelt die Auswahl der hier vorgesehenen Entlassungsfläche gegenüber der zusätzlich zur Auswahl gestandenen Fläche nördlich von Roringen. Bei der öffentlichen Auslegung werden z. Teil sehr ausführliche und umfassende Bedenken vorgetragen, dabei wird auch kritisch Stellung bezogen zum Themenbereich „Vorranggebiete für die Windenergie“ sowie des allgemeinen Zustandes von Natur und Landschaft in der Stadt Göttingen.
Folgende Aspekte werden genannt von:
• Trägern öffentlicher Belange: Landverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen
• Anerkannten Naturschutzvereinigungen: Flächenverbrauch; Allgemeine Bedeutung des LSG für Natur und Landschaft, Bedeutung des FFH-Gebietes und Auswirkungen darauf, Einforderung der Landschaftsplanung als Grundlage der Änderung des LSG, unzureichende Kompensationsmaßnahmen, grundsätzliche Überforderungen der Ökosysteme durch aktuellen Lebensstil, Fehlen eines Reg. ROP für die Stadt Göttingen, Missbrauch des LSG als Baulandreserve, Verstoß gegen § 19 UVPG, Mängel in den naturschutzfachlichen Gutachten, Nichtbeachtung eines privaten Grundstückes im Außenbereich von Nikolausberg (fehlende zusätzliche Entlassung zum Zwecke einer erweiterten Nutzung), Beeinträchtigung des historischen Ortsbildes Nikolausberg auch aus weiterer Entfernung im Leinetal.
Die Anregungen und Bedenken wurden geprüft und entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. Alle Anregungen und Bedenken wurden gewürdigt.
Im Ergebnis wurde aufgrund der Anregungen der Naturschutzbeauftragten und der Naturschutzvereinigungen eine direkt an die Baufläche des MPI heranreichende Fläche als Landschaftsschutzgebiet erweitert, und somit eine größere Abstandsfläche zum angrenzenden FFH-Gebiet geschaffen. Den sonstigen Anregungen und Bedenken wurde nicht gefolgt, da eine Vereinbarkeit der Flächenänderungen im Landschaftsschutzgebiet mit den verbleibenden Funktionen des Landschaftsschutzes noch immer gegeben ist aufgrund der im Verhältnis stehenden geringen Flächenherausnahme und einer zusätzlichen Flächenerweiterung.
Die vollständige Abwägung der Anregungen und Bedenken ist den beiliegenden Tabellen und den Originalschreiben zu entnehmen (s. Anlage in Allrisvorlage).
Eine Abstimmung mit dem Ref. 04 Recht ist ebenfalls erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
1 Änderung des Verordnungstextes 2 Karte: Veränderung der LSG Grenze MPI 3 Karte: Veränderung der LSG Grenze Menzelberg 4 Karte: LSG Gesamt 5 Naturschutzfachliche Bewertung zur LSG Entlassung TB Roringen* 6 Naturschutzfachliche Bewertung zur LSG Entlassung TB Nikolausberg* 7 TÖB Beteiligung 2012 – Anschreiben 8 Verbandsbeteiligung 2012 – Anschreiben 9 Verteilerliste 10 Abwägung Beteiligung 2012 11 Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens 2012* 12 Anschreiben Beteiligung 2014 13 Erläuterungstext zur öffentlichen Auslegung 2014 14 Abwägung öffentliche Auslegung 2014 15 Abwägung öffentliche Auslegung 2014 (nicht öffentlich)** 16 Stellungnahmen der öffentliche Auslegung 2014 (Teil 1 und 2)* 17 Abwägung Beteiligung TÖB u. Naturschutzverbände 2014 18 Abwägung Beteiligung TÖB u. Naturschutzverbände 2014 (nicht öffentlich)** 19 Stellungnahmen TÖB u. Naturschutzverbände*
* Die Unterlage ist aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie ist jedoch im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann beim Fachdienst Umwelt eingesehen werden.
** Die Unterlage ist aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie ist im nicht öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann von dem berechtigten Personenkreis beim Fachdienst Umwelt eingesehen werden.
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