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Betreff: Radverkehrsverbindung zu den Zietenterrassen (Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 20.10.2014) - Stellungnahme der Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Entscheidung
19.03.2015 
52. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
07.05.2015 
53. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Begründung:              

 

Ausgangslage:

 

Die SPD-Ratsfraktion hat beantragt, die Ausweisung eines Radwegs entlang des Eberbachs als Alternative zur Radverkehrsführung auf der von-Ossietzky-Straße zu prüfen (s. Anlage 1).

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 20.11.2014 eine Stellungnahme zugesagt.

 

Die Verbindung zwischen dem Knotenpunkt Merkelstr./AmSteinsgraben und dem Ende der von-Ossietzky-Straße auf den Zietenterrassen wird mitunter über steile Rampen geführt. Der Höhenunterschied zwischen den beiden Endpunkten liegt bei ca. 90 m auf einer Strecke von 1,2 km. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigung von 7,5 %. Auf einem kurzen Teilstück beträgt die Steigung sogar 9 %. 

 

Die vorgeschlagene Alternativstrecke über den Emil-Nolde-Weg bis zum KEI-Kindergarten ist 150 m länger und daher auch nicht so steil, allerdings ist in der Nähe des Kindergartens eine steile Rampe hinauf zur von-Ossietzky-Straße zu bewältigen. Die geschotterte Strecke über den Reinkeweg durch das Ebertal ist ca. 250 m länger als die Route über die von-Ossietzky-Straße und führt ebenfalls über die Rampe am KEI-Kindergarten. Beide Routen sind derzeit nur für den Fußgängerverkehr zugelassen und nur zum Teil beleuchtet. (s. a. Lageplan Anlage 2)

 

 

Prüfergebnis:

 

Der Weg durch das Ebertal bzw. über den Emil-Nolde-Weg ist in Richtung Zietenterrassen leichter zu befahren als die von-Ossietzky-Straße. Lediglich am KEI-Kindergarten ist eine steile Rampe zu bewältigen. Der Weg durch das Ebertal ist grob geschottert und ca. 2 m breit. Wegen des Fußgängerverkehrs und der Längsneigung (>3%) ist eine gemischte Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen. Folglich kann die Route nur für den Radverkehr freigegeben werden, wenn neben dem vorhandenen Fußweg ein 2,50 m breiter asphaltierter Radweg gebaut wird. Die Holzbrücke über den Eberbach ist für den kombinierten Fuß- und Radverkehr zu schmal, könnte aber als punktuelle Engstelle hingenommen werden. Um die Route ganztägig für den Alltagsverkehr befahrbar zu machen, ist zudem eine durchgehende Beleuchtung erforderlich. Dasselbe gilt auch für die Führung über den Emil-Nolde-Weg, auch wenn der auszubauende Teilabschnitt wesentlich kürzer ist. Die Kosten für den Bau des Radwegs entlang des Eberbaches inklusive Beleuchtung belaufen sich auf 300.000,- EUR. Für die Verlängerung des Emil-Nolde-Wegs betragen die Baukosten 138.000,- EUR.

Die Baumaßnahmen für die Radverkehrsführung stellen einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet entlang des Eberbaches dar. Der Neubau bzw. Ausbau von Straßen und Wegen ist gemäß §4 (6) LSG-VO mit einem Erlaubnisvorbehalt der unteren Naturschutzbehörde belegt. Ob in diesem Fall eine Erlaubnis zum Ausbau des Weges erteilt werden kann, wäre in einem gesonderten Verfahren zu untersuchen. Die erforderliche Breite für den getrennten Geh – und Radweg ist im Ebertal wegen der Böschungen und des Baumbestandes überwiegend nicht zu realisieren.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Zur Realisierung des im Antrag formulierten Vorschlags sind umfangreiche Baumaßnahmen, verbunden mit entsprechend hohen finanziellen Auswirkungen, erforderlich. Fraglich ist, ob der Radweg von den Radfahrern angenommen wird oder nicht doch der direkten Führung über die von-Ossietzky-Straße der Vorzug gegeben wird. Die Verwaltung hat daher geprüft, wie die heutige Radverkehrsführung in der von-Ossietzky-Straße verbessert werden kann. Die Gehwege sind bergauf teilweise für den Radverkehr freigegeben, was zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern führen kann. Die Nutzung der Fahrbahn ist für bergauf fahrende Radfahrer durch die pendelnde Fahrweise mit einer höheren Flächeninanspruchnahme verbunden. Um diesen Problemen gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, einseitig einen 1,50 m breiten Schutzstreifen für den bergauf fahrenden Radverkehr anzulegen (Fahrbahnquerschnitt s. Anlage 3. Diese Breite berücksichtigt den erhöhten Flächenbedarf des bergauf fahrenden Radfahrers und erlaubt gleichzeitig das Überfahren des Schutzstreifens durch Kfz zum Beispiel im Begegnungsfall Bus/Bus. Schutzstreifen sind eine in den Regelwerken anerkannte Radverkehrsführung, da sie eine Sicherung des Radverkehrs auch bei schmalen Fahrbahnquerschnitten ermöglichen, ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und aufgrund der Führung im Sichtfeld der Autofahrer in der Regel ein hohes Sicherheitsniveau bieten. Bei Steigungsstrecken ist, wie im vorliegenden Fall, auch ein einseitiger Schutzstreifen bergauf möglich. Mit dem Schutzstreifen wird ein Angebot geschaffen, welches zukünftig vermutlich überwiegend von Pedelecs und E-Bikes genutzt werden wird. Die Kosten für die Markierung des einseitigen etwa 940 m langen Schutzstreifens von der Kreuzung Am Steinsgraben bis zum Alva-Myrdal-Weg belaufen sich auf etwa 9.400,- EUR.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für das Anlegen eines getrennten Geh- und Radwegs durch das Ebertal belaufen sich auf 300.000,- €. Die Verlängerung des Emil-Nolde-Wegs bis zum KEI-Kindergarten ist mit Kosten i. H. v. 138.000,- € verbunden. Der Alternativvorschlag der Verwaltung (einseitiger Schutzstreifen an der von-Ossietzky-Straße) hat Kosten für die Markierung i. H. v. 9.400,- € zur Folge. Diese Kosten sind gedeckt durch Mittel für die Straßenunterhaltung.

Anlagen:

 

  1. Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 20.10.2014
  2. Lageplan
  3. Querschnitt von-Ossietzky-Straße

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag SPD-Ratsfraktion vom 20.10.2014 (25 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan (265 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Fahrbahnquerschnitt (124 KB)      
 
 

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