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Beschlussvorschlag:
Begründung
Mit diesem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, Bauplätze für junge Familien im Ortsteil Roringen zu schaffen, um die Bevölkerungszahl zu stabilisieren und die Tragfähigkeit sozialer Einrichtungen zu sichern. Das kleine Baugebiet, auf das man sich nach intensiven Diskussionen um den Umfang und die richtige Lage (u. a. weg. der Landschaftsschutzgebiet (LSG) - Problematik) geeinigt hat, bietet sieben Baugrundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser. Die Grundstücke werden durch ein Umlegungsverfahren gebildet und von der Stadt verkauft. Die Verkaufserlöse decken u. a. die Kosten für Grunderwerb, Erschließung, Planung. Ortsansässige und Familien werden nach den städtischen Grundsätzen der Vergabe von Grundstücken mit einem Preisnachlass gefördert.
Der Auslegungsbeschluss wurde im Frühjahr 2014 gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 14.04. bis 16.05.2014. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen, neben den Stellungnahmen einiger Behörden und Träger öffentlicher Belange, zwei Stellungnahmen Roringer Bürger ein, die sich schwerpunktmäßig auf die Entwässerungssituation beziehen. (Siehe dazu den Abwägungsvorschlag und die Übersicht zur Kanalplanung in der Anlage.)
Die Entlassung der mit dem Bebauungsplan überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist erfolgt. Der Rat der Stadt beschloss am 18.03.2015 die entsprechende Änderung der Abgrenzung des LSG. Die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt vom 02.04.2015 in Kraft.
Das Aufstellungsverfahren (B-Plan) hat sich aufgrund erforderlich werdender Altlastenuntersuchungen verzögert. Die Untere Bodenschutzbehörde konnte eine partielle Bodenverunreinigung aufgrund einer historischen Recherche zunächst nicht ausschließen. Erst mit einer Begehung und Beprobung der Verdachtsstelle konnte der Verdacht ausgeräumt werden. Diese Begehung war jedoch aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erst im September 2015 möglich, eine Kennzeichnung der Fläche im Bebauungsplan ist nicht erforderlich. Der Baugrund ist nicht kontaminiert, eine Gefährdung ist ausgeschlossen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans erfolgte die abschließende Vorstellung des unter intensiver Teilnahme des Roringer Ortsrates und der Bevölkerung erarbeiteten „Exemplarischen Ortsentwicklungskonzepts Roringen“ im Ortsrat Roringen am 22.05.2014 und im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 04.06.2015. Das Baugebiet zwischen Altdorf und Menzelberg wird dort bereits entsprechend berücksichtigt.
Die Planzeichnung wurde mit der neuen Abgrenzung des LSG aktualisiert. Die Begründung wurde gegenüber dem Entwurf redaktionell überarbeitet und enthält jetzt die entsprechenden Hinweise auf die erfolgte Entlassung der Gebiete im Plangeltungsbereich aus dem LSG und die Klärung der Altlastenfrage. Eine Kennzeichnung von verunreinigten Flächen ist nicht erforderlich. Diese Änderungen machen eine erneute öffentliche Auslegung der Pläne nicht erforderlich.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die zugehörige Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung erfolgen. Der Bebauungsplan und die ÖBV werden mit Bekanntmachung im Amtsblatt rechtskräftig. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für Planung, Grundstückserwerb und Erschließung werden durch den Verkauf der Grundstücke refinanziert. Anlagen: Übersicht der Beteiligten Abwägungsvorschlag Kopien der eingegangenen Stellungnahmen Planzeichnung Begründung Ergebnisbericht Altlastenuntersuchung (Begehung) Darstellung Kanalplanung
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