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Betreff: Annahme und Vermittlung von Zuwendungen (über 2.000 €)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
06.05.2014 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
16.05.2014 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme und Vermittlung der Zuwendungen (siehe Anlage) wird gemäß § 111 Abs. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 25 a Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) zugestimmt.

             

 

Begründung:

 

Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Der Rat hat über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ab einem Wert von über 2.000 € zu entscheiden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Entlastungen des Haushalts durch die Zuwendungen.

 

 

Anlagen:

 

Übersicht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2014-04-16 Übersicht (Rat) (7 KB)      
 
 

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