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Betreff: Annahme und Vermittlung von Zuwendungen
(über 100 € bis 2.000 €)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
06.05.2014 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme und Vermittlung der Zuwendungen (siehe Anlage) wird gemäß § 111 Abs. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 25 a Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) zugestimmt.

             

 

Begründung:

 

Gemäß Ziffer 2.3 der Anlage zur Hauptsatzung der Stadt Göttingen hat der Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von  über 100 € bis 2.000 € zu entscheiden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Entlastungen des Haushalts durch die Zuwendungen.

 

 

Anlagen:

 

Übersicht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2014-04-16 Übersicht (VA) (7 KB)      
 
 

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