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Betreff: "Finanzspielräume nutzen - Verdoppelung der Investitionen: Beschleunigte Einsparungen von Energiekosten und Umsetzung beschlossener Klimaschutzziele"
(Antrag Fraktion B'90/Die Grünen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
06.05.2014 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr vertagt (zurückgestellt)   
08.07.2014 
21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr vertagt (zurückgestellt)   
09.09.2014 
-außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Entscheidung
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

Die Darstellung der Verwaltung zum aktuellen Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung berichtet im Zusammenhang mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015 über die Möglichkeit der Nutzung von Finanzspielräumen und die Umsetzung von zusätzlichen energetischen Maßnahmen.

Begründung/Sachverhalt:

 

Im städtischen Haushalt sind 2014 Investitionsmaßnahmen an städtischen Gebäuden mit einem Volumen von rund 1,1 Mio. € veranschlagt. Hinzu kommen 0,4 Mio. € Investitionsmittel im Bereich der Straßenbeleuchtung und 0,6 Mio. € für Bauunterhaltung mit der Zielrichtung energetische Sanierung. Aufgrund der für den Doppel-Haushalt 2013/2014 begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel (Rahmenbedingungen aus dem Zukunftsvertrag sowohl für den ordentlichen Haushalt als auch für das Investitionsprogramm) mussten in den Folgejahren Mittel für energetische Maßnahmen zunächst geringer angesetzt werden. Eine Übersicht über die veranschlagten Maßnahmen ist Anlage dieser Vorlage.

 

Aufgrund der guten Haushaltsentwicklung im vergangenen Jahr konnte die entstandene finanzielle Verbesserung des städtischen Haushalts vorrangig zur Rückführung der nach wie vor noch bestehenden Liquiditätskredite genutzt werden. Ob und in welcher Höhe im laufenden Jahr erneut eine positive Haushaltsentwicklung verzeichnet werden kann, lässt sich erst frühestens Mitte des Jahres überschlägig abschätzen. Ob diese Haushaltsentwicklung dann auch Finanzspielräume für zusätzliche Investitionen oder zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen eröffnet, muss zu gegebener Zeit unter den bestehenden Rahmenbedingungen bewertet werden.

 

Verwendung von Überschüssen im Ergebnishaushalt

 

Grundsätzlich führt ein ausgeglichener Ergebnishaushalt zu Finanzmittelüberschüssen („cash flow“) im laufenden Jahr. Eine Verwendung der Überschüsse im Aufwandsbereich ist jedoch nur möglich, wenn dadurch der Haushaltsausgleich nicht gefährdet wird. Finanzspielräume entstehen für zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen daher erst dann, wenn der Ergebnishaushalt nicht nur ausgeglichen ist sondern nennenswerte Überschüsse ausweist. Das gute Haushaltsergebnis 2013 führte im abgelaufenen Haushaltsjahr dazu, dass der Rat auf Vorschlag der Verwaltung zusätzliche Mittel zur Bildung von Rückstellungen, insbesondere für energetische Sanierungen, bereit stellen konnte. Eine abschließende Entscheidung über zusätzliche Unterhaltungsmittel ist daher erst zum jeweiligen Jahresabschluss möglich.

 

Verwendung von Überschüssen im Investitionshaushalt (IVP)

 

Finanzmittelüberschüsse können auch für bereits vorgesehene Investitionen (dadurch kann die Finanzierung mittels Krediten begrenzt werden) oder zusätzliche Investitionen verwendet werden. Die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften sehen jedoch eine Verwendung für Investitionen erst dann vor, wenn keine Liquiditätskredite mehr bestehen und die noch laufenden Kredite nur zu den rechtlich vorgesehenen Zwecken (Kassenverstärkungsmittel) vorübergehend aufgenommen sind. Denn erst dann kann von Zahlungsmittelüberschüssen im Haushalt gesprochen werden. Die Prognosen der Liquiditätsplanung gehen derzeit davon aus, dass die Liquiditätskredite bis zum Jahresende 2014 nahezu vollständig abgebaut werden könnten, wenn die Haushaltsentwicklung so verläuft wie im vergangenen Jahr. Hierzu müssen jedoch noch belastbarere Daten vorliegen, um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können. Für eine zusätzliche Mittelbereitstellung in 2014 ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh.

 

Denkbar ist, bestehende Zahlungsmittelüberschüsse in 2014 dazu zu nutzen, bestehende Kreditermächtigungen in diesem Jahr anteilig nicht in Anspruch zu nehmen, um in 2015 zusätzliche Investitionen für energetische Maßnahmen finanzieren zu können. Im Rahmen der Haushaltaufstellung 2015 werden diese Überlegungen eine zentrale Rolle spielen. Über das Ergebnis wird der Rat bei Haushaltseinbringung am 26.09.2014 unterrichtet.

 

Die erforderlichen personellen Ressourcen ergeben sich in Abhängigkeit von Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich durch die jeweiligen Veranschlagungen.

 

Anlagen:

 

Auszug Niederschrift Rat vom 14.02.2014

Übersicht energetische Maßnahmen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug Rat 14.02.2014 (631 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich FWF 06 05 Finanzspielräume nutzen_Übersicht enegetische Maßnahmen (90 KB)      
 
 

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