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Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Göttingen (Anlage) wird zugestimmt. Begründung:
Aus der Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr kam der Wunsch, die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger zu erhöhen. Die Aufwandsentschädigungssätze sind seit 2002 nicht mehr angepasst worden. Lediglich die Kinderfeuerwehrwarte/Kinderfeuerwehrwartinnen wurden 2012 in die Satzung aufgenommen und erhalten seitdem eine Aufwandsentschädigung.
Die Satzung beinhaltet zudem eine Regelung für Kinderbetreuung (§ 4) und Verdienstausfallentschädigung für selbstständig Tätige (§ 5).
Die Erhöhung dient der Anerkennung und Wertschätzung des freiwilligen Dienstes für die Allgemeinheit und der Stärkung des Ehrenamtes. Die ehrenamtliche Mitwirkung einer großen Zahl von Helferinnen und Helfern ist für den Brand- und Katastrophenschutz von zentraler Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 16.000 € p.a.. Anlagen:
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