zurück
 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates über genehmigte über- und
außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
(Haushaltsjahr 2013) gemäß § 117 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Kenntnisnahme
06.05.2014 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr zur Kenntnis genommen   
Rat Entscheidung
16.05.2014 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Übersicht über genehmigte über – und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 gemäß

§ 117 NKomVG zur Kenntnis.              

 

 

Begründung:              

 

Trotz sorgfältiger Planung  und Kostenschätzung kommt es im Laufe des Haushaltsjahres immer wieder zu Abweichungen vom Ansatz. Die Genehmigung für Haushaltsüberschreitungen bis 30.000 € (siehe Haushaltssatzung) obliegt dem Oberbürgermeister. Gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG erfolgt die Unterrichtung des Rates in diesen Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

Anlagen:

 

Liste über genehmigte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen

gemäß § 117 NKomVG mit den zum jeweiligen Antrag vorgelegten Begründungen.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ratsunterrichtung Doppik (Ergebnishaushalt u Investitionen) -2013- Erg. (9 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Ratsunterrichtung Doppik (Ergebnishaushalt u Investitionen) -2013- Inv. (41 KB)      
 
 

zurück