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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Übersicht über genehmigte über – und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 gemäß § 117 NKomVG zur Kenntnis.
Begründung:
Trotz sorgfältiger Planung und Kostenschätzung kommt es im Laufe des Haushaltsjahres immer wieder zu Abweichungen vom Ansatz. Die Genehmigung für Haushaltsüberschreitungen bis 30.000 € (siehe Haushaltssatzung) obliegt dem Oberbürgermeister. Gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG erfolgt die Unterrichtung des Rates in diesen Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Liste über genehmigte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 117 NKomVG mit den zum jeweiligen Antrag vorgelegten Begründungen.
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