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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die festgestellten Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis.
Begründung:
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 wurden gemäß § 20 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) entsprechende Haushaltsreste in jeweils erforderlicher Höhe bei Investitionen und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) gebildet und festgestellt. Sie sind zur Fortsetzung bzw. Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen in das Haushaltsjahr 2014 übertragen worden.
Das Volumen der investiven Haushaltsreste wird geprägt von den Verzögerungen beim Bau der Kooperativen Regionalleitstelle (KRL) mit notwendigen Resten von rd. 7,8 Mio. €. Nach Vorliegen der abschließenden Zustimmung der Polizeidirektion Göttingen/ Niedersächsisches Innenministerium sowie der Kostenträger des Rettungsdienstes (Krankenkassen) kann mit der Investition begonnen werden. Im Gesamtbetrag der Haushaltsreste enthalten sind zudem rd. 1,7 Mio.€ für Grundstücksankäufe (Kreiswehrersatzamt), die bereits Anfang Januar 2014 geflossen sind. Ohne diese Effekte beträgt das Volumen rd. 16,3 Mio. €. „Eingespart“ wurde im IVP 2013 ein Volumen von rd. 1,6 Mio.€.
Das Volumen der investiven Haushaltsreste in den einzelnen Teilhaushalten ist aus Anlage 1 ersichtlich. Die Restebildung im Einzelnen ist in Anlage 2 dargestellt.
Anhand dieser Übersicht wird deutlich, dass nur wenige Maßnahmen (> 200.000 €) bereits ein nennenswertes Volumen der insgesamt übertragenen Gesamtsumme ausmachen. Auf die restlichen Maßnahmen entfällt ein vergleichsweise geringes Volumen. Die Maßnahmen sind – soweit veranschlagt - mit den in 2014 zusätzlich zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln ergänzt worden. Bis auf wenige Einzelfälle befinden sich die Maßnahmen in Planungs- und Umsetzungsphasen.
Im Ergebnishaushalt wurden Haushaltsreste in Höhe von insgesamt nur 26.746,22 € übertragen. Daneben wurden für eine Vielzahl von Maßnahmen Rückstellungen gebildet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltsreste belasten nicht das Haushaltsjahr 2013, sondern bei Inanspruchnahme das laufende Haushaltsjahr 2014 sowohl in der Ergebnisrechnung (Haushaltsreste für Aufwendungen) als auch in der Finanzrechnung (Haushaltsreste für Aufwendungen und Investitionen).
Anlagen:
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