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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Grundstücke nimmt folgende Verfahrensweise zustimmend zur Kenntnis:
- Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB und das integrierte Stadtentwicklungskonzept (siehe Anlage) sollen den Bürgerinnen und Bürgern zur Diskussion gestellt werden. - Die VU soll im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept die Grundlage für die Anmeldung zur Städtebauförderung im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bilden.
Die Endfassung wird dem Ausschuss für Bauen, Planen und Grundstücke im Mai zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung:
Die Stadt Göttingen beabsichtigt im Mai einen Antrag auf Aufnahme des Stadtquartiers „Südliche Innenstadt“ in das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen zu stellen. Dazu ist die Durchführen einer „Vorbereitenden Untersuchung „ (VU) im Sinne von § 136 und § 141 BauGB durchgeführt worden. Die VU soll im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept die Grundlage zur Anmeldung in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bilden. Der Antrag soll dem Land bis zum 31.05.2014 vorliegen. Mit einer Aufnahme in das Förderprogramm ist frühestens 2015 zu rechnen.
Der Verwaltungsausschuss hat am 28. Januar 2013 den Einleitungsbeschluss für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen „Südliche Innenstadt“ beschlossen, der am 31. Januar 2013 im Amtsblatt bekannt gemacht wurde.
Die vorbereitenden Untersuchungen für die südliche Innenstadt wurden entsprechend ihrer programmatischen Schwerpunktsetzung, hinsichtlich der anzustrebenden Maßnahmen und des Finanzrahmens und schließlich die Umsetzung des Satzungsgebietes für eine entsprechende Antragstellung beim Land Niedersachsen ausgearbeitet.
Das infrage kommende Förderprogramm dient vorrangig der Profilierung und Aufwertung von Standorten. Hierfür war es insbesondere notwendig Stärken/Potentiale und Schwächen/Defizite des Bereiches zu analysieren. Es erfolgte eine Unterteilung in Substanz- und Funktionsschwächen. Im untersuchten Bereich finden sich teilweise Substanz- und bereichsweise erhebliche Funktionsschwächen. Im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren werden insbesondere ? Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) ? Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die das Stadtbild prägen (auch energetische Erneuerung) ? Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden, fehl oder minder genutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung. Weitere nicht investive Maßnahmen (wie beispielsweise ein Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten i. S. von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften) sind förderfähig, wenn sie der Investitionsvorbereitung dienen.
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurde am 11.4.2013 eine Infoveranstaltung für Bewohnerinnen/Bewohner und Eigentümerinnen/Eigentümer durchgeführt. Auf Grund des großen Interesses der Bewohnerinnen und Bewohner am weiteren Vorgehen, wurde im September ein Workshop mit dem Thema „Mein Platz im Quartier“ durchgeführt. Der nun vorliegende Bericht soll an einem Bürgerabend vorgestellt werden.
Des Weiteren wurden die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nach geplanten Sanierungsmaßnahmen befragt und ein Stimmungsbild der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler eingeholt. Diese Informationen sind in den vorliegenden Bericht eingeflossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für geplante Maßnahmen im Rahmen der Sanierung müssen im Haushalt 2015 Mittel bereitgestellt werden.
Anlagen:
? Bericht Vorbereitende Untersuchungen und integriertes Entwicklungskonzept Südliche Innenstadt Göttingen ? Themenkarten ? Protokoll Bürgerworkshop ? Eigentümerbefragung ? Händlerbefragung |
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