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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt übernimmt zur Finanzierung der Infrastrukturmaßnahme Fraunhofer - Anwendungszentrum (Bau eines Büro- und Laborgebäudes) zu Gunsten der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH (GWG) eine anteilige Ausfallbürgschaft in Höhe von 3.750.000 EUR gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut zur Absicherung des auf den Bau des Projektes ausgerichteten Finanzierungsvolumens in Höhe von 3.750.700 EUR.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die abzuschließende Bürgschaftsurkunde zu unterzeichnen.
3. Die Umsetzung von Ziffer 1 und 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Aufsichtsbehörde die erforderlichen Genehmigungen für die Bürgschaftserklärung erteilt. Begründung:
Schon seit mehr als 10 Jahren sind Stadt Göttingen und Universität Göttingen um die Ansiedlung eines Frauenhofer-Instituts in Göttingen bemüht. Aufgrund der herausragenden Forschungsleistungen im Bereich Laser und Photonik an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK), Fakultät Naturwissenschaften, in Göttingen konnte mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) ein Fraunhofer-Anwendungszentrum eingeworben werden. Aufgrund der herausragenden strukturpolitischen Bedeutung für Göttingen hat die Stadt Göttingen das erforderliche Grundstück bereitgestellt und die GWG mit dem Bau des Forschungsgebäudes beauftragt. Mit der Ansiedlung eines Fraunhofer-Anwendungszentrums in Göttingen ist es HAWK und GWG gemeinsam gelungen, einen weiteren festen Anlaufpunkt für Forschung und Industrie in Göttingen zu schaffen – und zwar im Bereich der ingenieurwissenschaftlichen, anwendungsorientierten Forschung. Für das Fraunhofer-Anwendungszentrum in Göttingen wird derzeit das Büro- und Laborgebäude mit einer Grundfläche von 1.351 m² errichtet. Das Gebäude wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2014 fertiggestellt sein.
In dem neu eingerichteten Büro- und Laborgebäude wird künftig vom Fraunhofer-Anwendungszentrum für Plasma und Photonik (APP) und der HAWK-Fakultät Naturwissenschaften und Technik für und mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft geforscht. Diese Ausrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft auf industrieorientierte Forschung passt perfekt in die Struktur aus Universität, Fachhochschule und grundlagenorientierten Forschungseinrichtungen, wie Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Gemeinschaft sowie technologieorientierten Unternehmen am Standort. Durch die Ansiedlung des APP werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Für 2014 sind schon 25 Arbeitsplätze in dem neuen Anwendungszentrum geplant, die Zahl der Mitarbeiter soll bis 2018 auf 60 bis 100 steigen. Das Anwendungszentrum hat allein im Jahr 2013 Forschungsgelder in Höhe von 1.140 TEUR von Firmen und öffentlichen Institutionen eingeworben. Dahinter stehen aktuell zehn Forschungsaufträge aus der Industrie und sieben aus dem Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen. HAWK und Stadt Göttingen sind optimistisch, dass es gelingt, aus der künftigen erfolg-reichen Arbeit des Anwendungszentrums ein veritables Fraunhofer-Institut zu entwickeln und damit anwendungsbezogene Forschung in der Region fest zu verankern. Mit Fertigstellung des neuen Gebäudes ist die Bauzwischenfinanzierung in eine langfristige Darlehnsfinanzierung zu überführen. Die Darlehnshöhe entspricht den Baukosten von 3.750.000 EUR. Da es sich um eine hochspezialisierte Immobilie handelt, sollte das Darlehn möglichst schnell getilgt werden. Hierfür kommt dann nur eine Darlehnsaufnahme, abgesichert mit einer kommunalen Bürgschaft, in Frage.
Die Bürgschaft darf von der Stadt Göttingen nur unter den Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 NKomVG gewährt werden. Die relevanten Punkte daraus:
1. Die Kommune darf Bürgschaften nur im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung übernehmen. Bei dem Bau eines Büro- und Laborgebäudes für das Fraunhofer-Anwendungszentrum handelt es sich um eine klassische Infrastrukturmaßnahme im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsförderung. Die Wirtschaftsförderung ist als gemeindliche Aufgabe zur Stärkung der eigenen Wirtschaftskraft und zum Ausbau der gemeindlichen Infrastruktur anerkannt.
2. Gem. Ziffer 4.2 Runderlass des MI vom 22.12.2008 (Nds. MBl. 2008, Nr. 45. S. 1149) „Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften…“ (Krediterlass) darf die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune durch die Bürgschaft nicht beeinträchtigt werden. Die Gesamtinvestition mit ihrem Investitionsvolumen von 3.750 TEUR ist vor dem Hintergrund der geplanten und durch längerfristige Verträge abgesicherten Refinanzierung sowohl hinsichtlich des Finanzierungsvolumens als auch hinsichtlich der Finanzierungskosten überschaubar. Mieteinnahmen für das Gebäude werden in Höhe von jährlich 185.500 EUR erwartet, der Mietvertrag wird auf 10 Jahre abgeschlossen. Die Zinsbelastungen aus dem Darlehn liegen jährlich bei rund 97.875 EUR. Der zukünftige Mieter ist solvent und zuverlässig. Dies bedeutet, dass bei dieser Investition mit einer Inanspruchnahme der Stadt Göttingen aus der Bürgschaft (es ist ausschließlich eine Ausfallbürgschaft zulässig) grundsätzlich nicht zu rechnen ist. Zudem wird die Bürgschaft sukzessive analog den Tilgungsleistungen zurückgeführt, so dass das Ausfallrisiko regelmäßig absinkt. Die Leistungsfähigkeit und die übrige Aufgabenerfüllung der Stadt sind - nach derzeitiger Prognose – nach den jüngsten Jahresabschlüssen und den durch Umsetzung des Zukunftsvertrages erwarteten Finanzentwicklungen in der Mittelfristigen Finanzplanung gewährleistet.
3. Die Kommune muss sich gegenüber Risiken soweit wie möglich absichern. Die Bürgschaftserklärung wird in ihrem Wortlaut und Regelungsgehalt eine entsprechende Absicherung vorsehen. Die Stadt Göttingen stellt anhand der ihr vorliegenden Bewertungen Berechnungen und Kalkulationen fest, dass das Risiko für sie auf das geforderte geringe Maß begrenzt wird.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob diese Bürgschaft, die grundsätzlich nach dem EU-Recht eine Beihilfe darstellt, unter die Ausnahmetatbestände der Deminimis-Verordnung fällt und damit nicht der EU anzuzeigen ist. In Anbetracht der Tatsache, dass die Stadt für einen Kredit über 3.750.000 EUR eine Bürgschaft gewähren soll, dass die GWG laut aktueller Aufstellung zum 31.12.2013 noch verbürgte Kredite in Höhe von 39.258.000 EUR brutto mit einer Restschuld von 24.303.000 EUR zu bedienen hat und der Beihilfewert dieser neu einzugehenden Bürgschaft auf 10 Jahre gerechnet bei ca. 996.826 EUR (vereinfacht gerechnet) liegt, ist die Wertgrenze von 200.000 EUR für 3 Jahre gemäß Deminimis-Verordnung überschritten. Die Bürgschaft ist daher der EU als Beihilfe anzuzeigen, eine Notifizierung der EU ist zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den städtischen Haushalt ergeben sich unmittelbar keine finanziellen Aufwendungen. Anlagen:
Keine |
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