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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Göttingen setzt die Empfehlung aus dem Konzept für die Übertragung des Schulbetriebes der Volkshochschule Göttingen e.V. in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) im Einvernehmen mit dem betroffenen VHS e.V. um.
Ergänzung durch Fachausschuss: „Es ist darauf zu achten, dass die Gemeinnützigkeit des VHS e. V. erhalten bleibt.“
2. Dazu wird eine VHS GmbH durch die Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen mbH gegründet. Die Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen ist alleiniger Gesellschafter.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen mbH die Geschäftsführerin zu ermächtigen, alle zur Gründung der neuen Gesellschaft sowie zur Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus notwendigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Begründung:
In Vorbereitung der Neuordnung der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung in Südniedersachsen wurde zwischen der Stadt Göttingen und dem Landkreis Göttingen ein „Letter of Intent“ geschlossen. Im Folgenden ist es zur Vorbereitung des Fusionsvorhabens im Rahmen der geplanten Neuordnung erforderlich den heute bestehenden VHS e.V. in eine fusionsfähige Rechtsform (GmbH) zu überführen.
Zur Beurteilung der aus steuerlicher Sicht relevanten Alternativen sowie deren Bewertung wurde ein Gutachten für die Übertragung des Schulungsbetriebes der Volkshochschule Göttingen e.V. in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) an die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Beckmann und Partner beauftragt.
In dem nun vorliegenden Gutachten werden die Gründung einer GmbH bei steuerlicher Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt zum 01.07.2014 und im Weiteren ein Verkauf der Einzelwirtschaftsgüter von VHS e.V. an die gegründete VHS gGmbH empfohlen. In diesem Zusammenhang wird der Vereinszweck der VHS auf einen reinen Förderverein geändert. Dieser wird dann die zu übertragenden Vermögenswerte (d.h. die dem Schulbetrieb dienenden Wirtschaftsgüter, ohne das Grundstück Beethovenstraße und ohne die Beteiligung an der APS GmbH) an die neue VHS gGmbH verkaufen. Ein Schaubild dazu ist in der Anlage beigefügt.
Die Gründung der VHS GmbH soll im Rahmen der langfristig angelegten Neuorganisation des Beteiligungsportfolios der Stadt Göttingen durch die Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen mbH erfolgen.
Zur Absicherung der steuerlichen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der anzustrebenden Gemeinnützigkeit, ist die Einholung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
- Stammkapitaleinlage von 25.000 € - Kosten der notariellen Beurkundung von ca. 500 €
Anlagen:
1. Schaubild zum Verkauf/Übertragung Einzelwirtschaftsgüter von VHS e.V. an gGmbH 2. Gutachten zur Übertragung des Schulbetriebes der Volkshochschule Göttingen e.V. in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH)
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