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Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Göttingen umfasst ein knapp 12 ha großes Gebiet. Die Grenzen der Flächennutzungsplanänderung werden gebildet durch
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:5000.
Begründung:
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um Rechtssicherheit für den Bebauungsplan (s. u. Bebauungsplanverfahren) zu gewährleisten, erfolgt eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans entsprechend den geplanten Baugebietsfestsetzungen und sonstigen Flächennutzungen.
Für die Entwicklung und Sicherung von gewerblichen Bauflächen muss im Bebauungsplan die bisher für die Landwirtschaft genutzte Fläche als Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Aus der bisherigen Darstellung einer landwirtschaftlichen Fläche im Flächennutzungsplan lässt sich ein Gewerbegebiet jedoch nicht entwickeln, so dass die Darstellung in eine gewerbliche Baufläche umgewidmet werden muss.
Um Planungssicherheit für vorhandene Betriebe, eine gesicherte Beurteilungsgrundlage für Vorhaben und die Voraussetzung für eine Entwicklung des Bebauungsplans zu bekommen, muss die Flächendarstellung entsprechend der künftigen Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets geändert werden.
Der Aufstellungsbeschluss für die 94. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Grone/Elliehausen“ wurde im Verwaltungsausschuss am 17.12.2007 beschlossen und am 15.02.2008 im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 18.02.2008 bis 03.03.2008 öffentlich ausgelegen. Parallel wurden Behörden und Verbände beteiligt. Eine Bürgeranhörung fand am 18.02.2008 im Neuen Rathaus, Göttingen statt.
Der Beschluss des Verwaltungsausschusses am 24.06.2013 zur öffentlichen Auslegung des Plans wurde im Amtsblatt der Stadt Göttingen vom 27.06.2013 veröffentlicht, die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 05.07.2013 bis 05.08.2013. Parallel hierzu wurden Behörden und Verbände mit Schreiben beteiligt. Sie hatten bis zum 05.08.2013 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die vorgebrachten Anregungen wurden abgewogen, führten aber zu keiner inhaltlichen Änderung des Plans.
Mit dem vorliegenden Feststellungsbeschluss wird das Verfahren abgeschlossen.
Nach Genehmigung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Regierungsvertretung Braunschweig kann die Veröffentlichung der Genehmigung erfolgen. Damit wird diese Änderung wirksam.
Bebauungsplanverfahren: Parallel zu Beginn des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes wurde das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 35 „Gewerbegebiet Grone/Elliehausen“ begonnen. Auf Grund des umfangreicheren Abstimmungsprozesses ist das Verfahren des Bebauungsplans noch in der Entwurfserarbeitung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auch die Flächennutzungsplanänderung. Ziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets gem. § 8 BauNVO.
Hinweis: Die Flächennutzungsplanänderung berührt sowohl die Gemarkung Grone als auch die Gemarkung Elliehausen, so dass in beiden Bauleitplanverfahren die entsprechenden Ortsräte zu beteiligen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Göttingen Kosten für die Erstellung von Gutachten und sonstigen Untersuchungen. Anlagen:
* auf Grund des großen Umfangs der Gutachten sind diese nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt. Sie sind im Ratsinformationssystem ALLRIS hinterlegt oder können beim FD 61,1 Stadt- und Verkehrsplanung angefordert werden.
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